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Geschrieben von Günter am 15.05.2008 um 22:39:

Es gibt keine „Blindenseife“!



Es gibt keine „Blindenseife“! Seifen, Kosmetika, Reinigungsmittel, Toilettenpapier und andere Papierwaren sind keine Blindenware.

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Günter



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Geschrieben von Helmut am 15.05.2008 um 23:23:

RE: Es gibt keine „Blindenseife“!

Zitat:
Original von News
Es gibt keine „Blindenseife“! Seifen, Kosmetika, Reinigungsmittel, Toilettenpapier und andere Papierwaren sind keine Blindenware.

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Junger Mann, wir haben schon Blindenseife gekauft, da waren Sie noch gar nicht geplant!

Es ist ziemlich primitiv, seine Mitbewerber auf diese häßliche Art schlechtzumachen. Ein anständiger Kaufmann verhält sich so nicht!


Geschrieben von Lui am 16.05.2008 um 00:57:

RE: Es gibt keine „Blindenseife“!

Zitat:
Original von HelmutK
Zitat:
Original von News
Es gibt keine „Blindenseife“! Seifen, Kosmetika, Reinigungsmittel, Toilettenpapier und andere Papierwaren sind keine Blindenware.

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Junger Mann, wir haben schon Blindenseife gekauft, da waren Sie noch gar nicht geplant!

Es ist ziemlich primitiv, seine Mitbewerber auf diese häßliche Art schlechtzumachen. Ein anständiger Kaufmann verhält sich so nicht!

Oh man wie alt sind sie denn schon H.K.
Alte Leute hat man ja schon von eh her versucht über den Tisch zu ziehen.

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.


Geschrieben von Günter am 23.08.2016 um 12:13:



Ach, das hatte ich ja´ganz übersehen. Augenzwinkern

Also, nochmals, zum Nachlesen: Es geht hier nicht um Meinungsäußerungen, sondern es geht um konkrete gesetzliche Regelungen:

Es gibt keine „Blindenseife“! Seifen, Kosmetika, Reinigungsmittel, Toilettenpapier und andere Papierwaren sind keine Blindenware.

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Geschrieben von Gerlinde am 14.10.2016 um 20:49:

Bei uns wurde auch Blindenseife verkauft und die war richtig! Die gute Kamillenseife von den Blinden!


Geschrieben von Günter am 15.10.2016 um 13:51:

Da wurdet Ihr dann mit Sicherheit über den Tisch gezogen! Bis vor wenigen Jahren galt noch das BliwaG:

Zitat:
Es gibt keine „Blindenseife“! Seifen, Kosmetika, Reinigungsmittel, Toilettenpapier und andere Papierwaren sind keine Blindenware. Der Vertrieb dieser Waren unter dem Hinweis auf die Beschäftigung von Blinden oder auf die Fürsorge für Blinde stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BliwaG (Blindenwaren-Vertriebsgesetz) dar und ist auch nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) unzulässig. Das gilt auch dann, wenn in dem Herstellerbetrieb Blinde beschäftigt werden; hiernach darf z. B. Seife in keinem Fall unter der Bezeichnung "Blindenseife" oder mit einem anderen Hinweis auf die Beschäftigung von Blinden oder auf die Fürsorge für Blinde vertrieben werden.

http://blindenwaren.eu/534291981913dc903/index.html#5342919820118d50e


Wer Seife als vermeindliche Blindenware verkaufte machte sich strafbar oder beging zumindest eine Ordnungswidrigkeit!

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Geschrieben von Günter am 15.11.2016 um 10:43:

Zitat:

Neulich wollte mir ein Mann an der Haustür „Blindenseife“ verkaufen. Gibt es so etwas überhaupt?

Als Blindenware dürfen nur bestimmte Artikel vertrieben werden. „Blindenseife“ gehört ebenso wenig dazu wie „Blindentoilettenpapier“. Leider gibt es gerade im Bereich des Verkaufs von Blinden- und Behindertenware an der Haustür viele schwarze Schafe. Achten Sie darauf, dass die Ware das Blindenware-Zeichen trägt (zwei erhobene Hände, die zur Sonne greifen). Lassen Sie sich zudem den orangefarbenen Blindenwarevertriebsausweis zeigen. Auch hat die Bundesanstalt für Arbeit ein Verzeichnis mit anerkannten Behindertenwerkstätten veröffentlicht.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg http://www.vzhh.de/recht/95089/spenden-aber-sicher.aspx

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