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Geschrieben von Günter am 20.05.2008 um 00:22:

Achtung Das gesetzlich geschützte Blindenwarenzeichen




Liebe Leserinnen, liebe Leser,

jedes Blindenerzeugnis muss das gesetzlich geschützte Blindenwarenzeichen (Abbildung oben) tragen! Dieses Symbol bürgt für ausgezeichnete handwerkliche Qualitätsarbeit.

Weisen Sie vermeindliche Blindenwaren ohne dieses Zeichen entschieden zurück. Ausnahmen bilden gesetzlich zugelassene Zusatzwaren, die anerkannte Blindenbetriebe gleichzeitig mit Blindenwaren vertreiben dürfen.

Weitere Infos

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Liebe Grüße winke
Günter



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