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Das gesetzlich geschützte Blindenwarenzeichen
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
jedes Blindenerzeugnis muss das gesetzlich geschützte Blindenwarenzeichen (Abbildung oben) tragen! Dieses Symbol bürgt für ausgezeichnete handwerkliche Qualitätsarbeit.
Weisen Sie vermeindliche Blindenwaren ohne dieses Zeichen entschieden zurück. Ausnahmen bilden gesetzlich zugelassene Zusatzwaren, die anerkannte Blindenbetriebe gleichzeitig mit Blindenwaren vertreiben dürfen.
Weitere Infos
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Liebe Grüße
Günter
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