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Geschrieben von Lui am 20.03.2013 um 22:35:

BGH kippt Verbot von Hunden und Katzen in Mietwohnungen

Zitat:
Hunde müssen draußen bleiben? So einfach dürfen es sich Vermieter nicht machen, sagt der BGH. Nötig ist eine Abwägung der Interessen im Einzelfall. Das könnte richtig kompliziert werden.

Verbote der Tierhaltung in Mietverträgen seien eine unangemessene Benachteiligung der Mieter, entschied der Bundesgerichtshof. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall (Az. VIII ZR 168/12).

Die Richter gaben der Klage eines Mieters aus Gelsenkirchen statt. Er wollte in seiner Wohnung einen kleinen Mischlingshund halten, obwohl er nach dem Mietvertrag verpflichtet war, "keine Hunde und Katzen zu halten". Diese Klausel sei unwirksam, entschied der BGH. "Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet."


http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12489212/492558/BGH-kippt-Verbot-von-Hunden-und-Katzen-in.html

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.


Geschrieben von Jensemann am 20.03.2013 um 23:54:

up up

das ist doch mal ein gutes urteil für tierhalter. ich kann es ja verstehen, dass ein vermieter nicht möchte, dass seine Wohnung durch tiere "zerstört" wird, bzw. das er nicht möchte, dass in einer kleinen wohnung 2 oder drei hunde sind. doch ein generrelles verbot konnte ich noch nie verstehen.

wir haben auch zwei hund und eine katze. klar machen die dreck, doch nicht so, dass man es nicht sauber halten kann. es liegt auch viel am mieter, wie er seine tiere halten würde.


Geschrieben von Quark am 21.03.2013 um 00:12:

Das sehe ich genauso. Das Haftungsrecht des Mieters, wenn der Hund der Meinnung ist, die Wohnung zu zerstören bzw. die Katze die ganze Bude unbewohnbar macht, bleibt ja weiterhin bestehen.

Auch der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern ist durch dieses Urteil nicht ausgehebelt worden. Wenn in einer Wohngemeinschaft ein allein in der Wohnung lebender Hund die ganze Zeit heult, können die anderen Mieter auch weiterhin die Beseitigung der Störung verlangen oder die Miete mindern. smile

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

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