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Geschrieben von Lui am 21.03.2013 um 12:13:

Opfer von Kundus klagen gegen Deutschland

Zitat:
Fast hundert Zivilisten wurden bei einer Bombardierung in Afghanistan, die der deutsche Oberst Klein angeordnet hatte, getötet. Hinterbliebene der Opfer klagen nun auf Schadenersatz. Es geht um Geld, aber vor allem darum: Hat sich die Bundesrepublik schuldig gemacht?


http://www.sueddeutsche.de/politik/prozess-wegen-luftangriff-in-kundus-deutschland-vor-gericht-1.1629578

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.


Geschrieben von dr.rudolf am 21.03.2013 um 13:06:

. . . unabhängig von dem Leid der Betroffenen, das zumindest
finanziell entschädigt werden sollte, hat die Angelegenheit durch
das Engagement des Bremer Anwalts Karim Popal, der dies alles
aus "Menschenliebe" tut, für mich einen schalen Beigeschmack !

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. . . wenn Euch meine Bücher interessieren:
Alle meine Bücher !


Geschrieben von Günter am 21.03.2013 um 13:12:

Hier findet Ihr übrigens die diesbezügliche Diskussion von 2009: Die Kundus-Affaire

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Liebe Grüße winke
Günter



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Geschrieben von Grubendol am 21.03.2013 um 13:52:

Sollte das durchgehen, sind Auslandseinsätze der Bundeswehr in der Zukunft eigentlich undenkbar.

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"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

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Geschrieben von Günter am 21.03.2013 um 15:19:

Zitat:
Original von Grubendol
Sollte das durchgehen, sind Auslandseinsätze der Bundeswehr in der Zukunft eigentlich undenkbar.


Mag sein. Trotzdem gilt auch für deutsche Befehlshaber die Genfer Konvention.

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Liebe Grüße winke
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Geschrieben von Grubendol am 21.03.2013 um 23:28:

Welche Genfer Konvention?

Wenn nicht zwischen ungesetzlichen Kombattanten und Zivilisten unterschieden werden kann, wird es schwierig sein, den gesetzmässigen Soldaten der Koalition ungesetzliches Tun gemäss der Konvention nachzuweisen.

Da die Rechtslage aber in Afghanistan niemanden interessiert, kann ich den Soldaten der Bundeswehr nur raten, sofort den Dienst mit der Waffe im Ausland zu verweigern.

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