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Geschrieben von Grubendol am 23.05.2013 um 19:34:

Hartz-IV-Kindern steht ausreichend großes Bett zu

Zitat:
Hartz-IV-Kindern steht ausreichend großes Bett zu

Dreijährige Kinder müssen nicht in einem Gitterbettchen für Babys schlafen, auch wenn ihre Eltern auf Hartz IV angewiesen sind. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Zuvor hatten Behörden und Gerichte einer alleinerziehenden Mutter die Kostenübernahme grundsätzlich verwehrt.
(...)
Der Spiegel

Das ist ja geradezu widerlich asozial. Was für "Menschen" arbeiten eigentlich im Jobcenter?

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"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!


Geschrieben von Quark am 23.05.2013 um 21:37:

RE: Hartz-IV-Kindern steht ausreichend großes Bett zu

Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Hartz-IV-Kindern steht ausreichend großes Bett zu

Dreijährige Kinder müssen nicht in einem Gitterbettchen für Babys schlafen, auch wenn ihre Eltern auf Hartz IV angewiesen sind. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Zuvor hatten Behörden und Gerichte einer alleinerziehenden Mutter die Kostenübernahme grundsätzlich verwehrt.
(...)
Der Spiegel

Das ist ja geradezu widerlich asozial. Was für "Menschen" arbeiten eigentlich im Jobcenter?

Naja, ohne die Menschen direkt angreifen zu wollen, aber ich bin schon seit langem der Auffassung dass es eine klare "Anweisung von Oben" gibt, zunächst einmal alles abzulehnen.
Bezeichnend ist, dass es sich um einen Fall aus Baden-Württemberg handelt. Aus meiner persönlichen Erfahrung weiß ich, dass die Hartz-IV Empfänger hier nur mit einer Klage vor dem Sozialgericht zu ihrem Recht kommen.
Es ging bei diesem Urteil ja zunächst nur um die Frage, ob es sich um eine "Ersatzbeschaffung" oder eine "Erstausstattung" handelt. Also, ob die Kosten über den Regelsatz gedeckt sind (5,10 / Monat großes Grinsen)) oder zusätzlich gewährt werden müssen. Und da hat das BSG eine klare Entscheidung gefällt. Und das ist auch gut so.

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt


Geschrieben von Quark am 23.05.2013 um 21:40:

Btw: Bei Kosten für das Bett in Höhe von 272,00 € und einer monatlichen Reserve für "Möbel" von 5,10 € dauert es genau 4,44 Jahre, bis das Geld angespart ist.
Okay, sie wird wahrscheinlich 50 € für ein Kinderbett bekommen.
Hoffentlich hat sie sich jetzt ihren Anspruch nicht dadurch verwirkt, dass sie das Bett schon gekauft hat, bevor das Amt den Bescheid erlässt.

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Franklin D. Roosevelt


Geschrieben von Grubendol am 23.05.2013 um 22:29:

Man sollte die Verantwortlichen privatrechtlich auf Schadensersatz verklagen.

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Geschrieben von Quark am 23.05.2013 um 22:40:

Zitat:
Original von Grubendol
Man sollte die Verantwortlichen privatrechtlich auf Schadensersatz verklagen.


Wie hieß noch mal der Bundesarbeitsminister ... ich schreib mal ne Klage ...

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Franklin D. Roosevelt


Geschrieben von Grubendol am 23.05.2013 um 22:44:

Keine Ahnung, bei der Regierung merke ich mir nicht mehr, wer uns da um unsere Steuergelder betruegt.

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Geschrieben von Quark am 23.05.2013 um 22:49:

Zitat:
Original von Grubendol
Keine Ahnung, bei der Regierung merke ich mir nicht mehr, wer uns da um unsere Steuergelder betruegt.

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