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Hartz IV: Partnereinkommen wird auf Kinder-Leistungen angerechnet
Zitat:
Auch Partnereinkommen fließen in die Berechnung von Hartz-IV-Leistungen für Kinder ein: Wie das Bundesverfassungsgericht jetzt beschloss, haben Kinder weiterhin keinen Anspruch, wenn sie mit ihrer Mutter und einem "unechten Stiefvater" mit ausreichendem Einkommen zusammenleben. Die Karlsruher Richter wiesen eine entsprechende Verfassungsbeschwerde ab - überwiegend allerdings aus formalen Gründen (Az.: 1 BvR 1083/09).
http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_64109062/hartz-iv-partnereinkommen-wird-auf-kinder-leistungen-angerechnet.html
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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