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firstload fordert von mir 150 €
Noch so eine fragwürdige Geschichte:
Das Vlothoer Inkassobüro web inkasso versendet Forderungen für das Internetportal firstload.
Ich habe auch Post bekommen, man fordert von mir rund 150 €, weil ich mich angeblich bei Firstload angemeldet haben soll.
Hat jemand von Euch schon einmal mit der Firma firstload oder mit web inkasso zu tun gehabt?
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Liebe Grüße
Günter
Hier das hammerharte Forderungsschreiben eines Inkassobüros vom 29.11.2013, in dem 155,33 € von mir gefordert wurden:
(Foto zum Vergrößern mit `links`anklicken.)
(Foto zum Vergrößern mit `links`anklicken.)
Würdet Ihr darauf antworten?
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Liebe Grüße
Günter
Direkt in die Tonne! Jede Antwort ist sinnlos. Erst wenn ein Mahnbescheid kommt, dagegen gerichtlich vorgehen.
Die leben davon, dass Leute zahlen, nicht, dass die Forderungen einklagen. Wenn nur 10 Leute am Tag bezahlen sind das 1.500 / Tag!
Alternativ: Dort anrufen und die Leute empfindlich beschimpfen, und denen androhen, dass Du die Sache der Polizei übergibst, wenn sie Deine Daten nicht unverzüglich löschen. Aber das muss schon mit entsprechenden Schimpfwörtern untermauert werden, von denen Pappnasen noch die freundliche Form ist. Die müssen so beschümpft werden, dass sich kein Mitarbeiter mehr traut, ein Schreiben an Dich zu senden, weil er befürchtet, Du würdest noch mal anrufen.
So mach ich es jedenfalls immer, wenn ich solche Unsinnsbriefe bekomme. Und ich kann sagen, es funktioniert.
Obwohl ich die Betreiber wie Firstload schon vorher per E-Mail entsprechend beschimpfe, wenn ich derartige E-Mails bekomme.
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Zitat:
Original von Quark
Direkt in die Tonne! Jede Antwort ist sinnlos. Erst wenn ein Mahnbescheid kommt, dagegen gerichtlich vorgehen.
Richtig. Auf einen Mahnbescheid muss man innerhalb von zwei Wochen antworten und Widerspruch einlegen.
Da ich aber aufgrund meines Gesundheitszustandes nie genau weiß, wann ich für wie lange wieder stationär ins Krankenhaus muss, blieb mir nichts anderes übrig, als vorsorglich schon vorher auf die ungerechtfertigte Forderung zu reagieren.
Übrigens, mit dem Beschimpfen, das ist nicht so mein Stil.
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Liebe Grüße
Günter
Ein nachgewiesener stationärer Aufenthalt berechtigt zur "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand", sofern Du unverzüglich nach Möglichkeit Einspruch einlegen würdest.
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Zitat:
Original von Quark
Ein nachgewiesener stationärer Aufenthalt berechtigt zur "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand", sofern Du unverzüglich nach Möglichkeit Einspruch einlegen würdest.
Ich weiß. Aber all das wollte ich mir ersparen.
So beantwortete ich das Schreiben per Brief und sendete es schon einmal per Fax vorab. Ich wies darauf hin, dass ein Vertrag überhaupt nicht zustande gekommen sei, weil die Website von Firstload geltendem Recht widerspäche. Ich setze dem Inkassobüro eine Frist fü den Widerruf der Forderung und kündigte eine Strafanzeige an.
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Liebe Grüße
Günter
Gib mal bei Google" Corinna Lübbe Flotho " ein, das ist die Kanzlei die dahinter steckt.
Im übrigen erstmal nix machen. Wenn ein Mahnbescheid kommt, Widerspruch beim Amtsgericht einlegen, Formular müsste dem Mahnbescheid beiliegen. Sollte dann wiedererwarten eine Klage gegen dich erhoben werden, zum Anwalt gehn. In der Regel laufen sich solche Forderungen selber tot, da eine gerichtliche Entscheidung gegen den Antragsteller immer mit den Gerichtskosten zu Lasten des Gläubigers endet.
Zu den machenschaften der Kanzlei Lübbe sage ich öffentlich nichts, kannst alles im Net nachleesen.
Ach ja, und Schreiben dieser Art IMMER als Beweismittel aufbewahren, bis die Angelegenheit geregelt ist. Niemals wegwerfen.
Deine Schreiben und Faxe an besagte Firma hättest Dir lieber verkneifen sollen, könnten dir als als Auftragsbestätigung ausgelegt werden.
Und immer dran denken, kostenlose Anmeldung auf Internetseiten ist zwar kostenlos, aber spätestens mit dem klick auf OK bei der Anmeldung wird die Sache oft teuer, da man dann Dienste entsprechender Seiten schon auf der Startseite in Anspruch nimmt. Also immer erst Impressum und Agb. prüfen.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Jörg
Zitat:
Original von Medem-Taxi
Deine Schreiben und Faxe an besagte Firma hättest Dir lieber verkneifen sollen, könnten dir als als Auftragsbestätigung ausgelegt werden.
Nö, Hans-Jörg, beim besten Willien habe ich denen nicht mehr bestätigt, als dass ich besagtes Schreiben erhalten habe. Weshalb ich nicht bis zum Mahnbescheid gewartet habe, habe ich ja weiter oben erläutert.
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Liebe Grüße
Günter
Meine Antwort an Web Inkasso vom 12.12.2013:
(Foto zum Vergrößern mit `links`anklicken.)
(Foto zum Vergrößern mit `links`anklicken.)
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Liebe Grüße
Günter
Naja, es ist zwar sinnlos, aber so merken sie zumindest, dass da jemand ist, der sich zu wehren weiß.
Erwarte aber nicht, dass man Dir aus Prag antwortet, Du hast ja in Deutsch geschrieben
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Zitat:
Original von Quark
Naja, es ist zwar sinnlos, aber so merken sie zumindest, dass da jemand ist, der sich zu wehren weiß.
Erwarte aber nicht, dass man Dir aus Prag antwortet, Du hast ja in Deutsch geschrieben
Ich habe doch dem Inkassobüro geantwortet und Web Inkasso sitzt ja in Deutschland.
Übrigens, sinnlos war es gar nicht.
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Liebe Grüße
Günter
Zitat:
Original von Günter
Zitat:
Original von Quark
Naja, es ist zwar sinnlos, aber so merken sie zumindest, dass da jemand ist, der sich zu wehren weiß.
Erwarte aber nicht, dass man Dir aus Prag antwortet, Du hast ja in Deutsch geschrieben
Ich habe doch dem Inkassobüro geantwortet und Web Inkasso sitzt ja in Deutschland.
Übrigens, sinnlos war es gar nicht.
Ja okay, hast recht. Das Inkassobüro sitzt in Deutschland. Ob es sinnlos war, wird sich zeigen...
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Noch ein kleiner Tipp: Schick es das nächste Mal an die Straßenadresse, dann kannst Du es als Einwurf-Einschreiben schicken, und hast nen Nachweis, dass sie es auch gekriegt haben.
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Zitat:
Original von Quark
Noch ein kleiner Tipp: Schick es das nächste Mal an die Straßenadresse, dann kannst Du es als Einwurf-Einschreiben schicken, und hast nen Nachweis, dass sie es auch gekriegt haben.
Danke für den Tipp! Ich schicke Widersprüche und so weiter aber immer an die Adresse, unter der ich angeschrieben wurde.
Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von Günter
Übrigens, sinnlos war es gar nicht.
Ja okay, hast recht. Das Inkassobüro sitzt in Deutschland. Ob es sinnlos war, wird sich zeigen...
Hat sich schon gezeigt.
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Liebe Grüße
Günter
Zitat:
Original von Günter
Übrigens, sinnlos war es gar nicht.
Hat sich schon gezeigt.
Magst Du darüber schreiben, was sich zwischenzeitlich getan hat?
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Gerne.
Also, ich bekam eine Antwort, in der ich `nebenbei`zum Rechtsanwalt befördert worden bin. schade, dass das nicht überall gilt.
(Foto zum Vergrößern mit `links`anklicken.)
(Foto zum Vergrößern mit `links`anklicken.)
Würdet Ihr darauf antworten?
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Liebe Grüße
Günter
Nein antworten würde ich darauf nicht mehr, Herr Rechtsanwalt
Einfach abheften und drüber lachen.
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Zitat:
Original von Quark
. . . Einfach abheften und drüber lachen.
. . . nicht abheften --> einrahmen (und aufs Klo hängen !).
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