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Hamburgisches VerfG kippt Volksbegehren: Volksentscheid gegen Drei-Prozent-Hürde ist unzulässig
Zitat:
Gegen die Drei-Prozent-Hürde bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen in Hamburg ist ein Volksentscheid nicht möglich. Das Hamburgische VerfG entschied am Donnerstag, dass das laufende Begehren zum Referendum "Faires Wahlrecht - Jede Stimme zählt" unzulässig ist.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/hamburgisches-verfg-beschluss-hverfg413-volksentscheid-drei-prozent-klausel-wahlen/
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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