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Das Aus für Uber
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/uber-112.html
Gruß Hans-Jörg
Gut so!
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Liebe Grüße
Günter
Zitat:
Gericht stoppt Uber in ganz Deutschland
Der Taxi-Konkurrent Uber darf seine Leistungen vorerst nicht mehr anbieten. Das Landgericht in Frankfurt hat eine einstweilige Verfügung gegen den umstrittenen Fahrdienst erlassen. Sie gilt bundesweit.
(...)
Spiegel Online
Wurde auch Zeit.
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"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Nicht zu früh freuen.
Eine Einstweilige Verfügung ist noch lange kein entgültiges Urteil.
Zitat:
Uber will gegen das in Frankfurt verhängte bundesweite Verbot kämpfen. „Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen“, teilte Uber am Dienstag auf Anfrage mit. „Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb für alle gut ist“, erklärte Uber.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/landgericht-frankfurt-das-vorlaeufige-aus-fuer-uber/10640964.html
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
Abzocker bleiben Abzocker und Gesetze sind Gesetze.
UBER hat keine Rechte, die BO-Kraft sowie das PBefG sagen das eindeutig.
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Zitat:
Original von Grubendol
Abzocker bleiben Abzocker und Gesetze sind Gesetze.
UBER hat keine Rechte, die BO-Kraft sowie das PBefG sagen das eindeutig.
So isses.
Und wenn Privatpersonen gewerblich Personenbeförderung betreiben, ist das Steuerhinterziehung und ebenfalls strafbar.
Gruß Hans-Jörg
Zitat:
Original von Grubendol
Abzocker bleiben Abzocker und Gesetze sind Gesetze.
UBER hat keine Rechte, die BO-Kraft sowie das PBefG sagen das eindeutig.
Nur haben Gesetze leider auch Lücken und die Uber-Bande Geld genug im Nacken um sich die besten Anwälte der Welt zu leisten.
Ich jubel erst wenn ein engültiges Urteil gefallen ist.
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Hallo Jungs,
ich hoffe mal, daß das Urteil Bestand haben wird. Das Taxigewerbe hat es schwer genug und die Fahrer sind sowieso schlecht bezahlt.
Helmut
Uber macht trotz des Verbots weiter
Zitat:
Der umstrittene Fahrdienst Uber will das Verbot des Landgerichts Frankfurt ignorieren. Die Verfügung sei „zu Unrecht erlassen“ worden, teilte das Unternehmen mit.
Der umstrittene Fahrdienst Uber will seine Dienste trotz des Verbots des Landgerichts Frankfurt weiter anbieten. „Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen und wird weiterhin Uber Pop Mitfahrdienste über die Uber App anbieten“, teilte das Unternehmen in einem schriftlichen Statement mit. Mit „Uber Pop“ vermittelt das Unternehmen private Mitfahrgelegenheiten. Der Limousinenservice „Uber Black“ ist von der Frankfurter Entscheidung nicht betroffen.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/taxi-konkurrent-uber-macht-trotz-des-verbots-weiter-13131175.html
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Zitat:
Uber stellt sich mit seinem Geschäftsgebaren über den Rechtsstaat
Zur Erklärung des Fahrdienstleisters Uber, sich über die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt hinwegzusetzen, erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die Verbraucherschutzbeauftragte, Mechthild Heil:
„Mit seiner öffentlichen Ankündigung, sich über die einstweilige Verfügung hinwegzusetzen und sein Vermittlungsgeschäft einfach weiterzubetreiben, stellt sich der private Fahrdienstleister Uber gegen den Rechtsstaat. Damit entkräftet Uber den Vorwurf unlauteren Wettbewerbs nicht, sondern disqualifiziert sich und sein Geschäftsmodell endgültig.“
(...)
CDU/CSU Bundestagsfraktion
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Ein derartiges Gebaren sollte sich mal ein deutsches Unternehmen in den USA erlauben.
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Zitat:
"(...) hätte Uber-Chef Travis Kalanick einige Schwierigkeiten, einen Sympathiewettbewerb gegen eine Landmine zu gewinnen."
(...)
Sascha Lobo im SPIEGEL
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Weiter geht es hier
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Liebe Grüße
Günter
Fragen an Uber
Panorama hat Uber zu seinem Geschäftsmodell befragt. Lesen Sie hier die Antworten von Neil Gordon-Henderson, einem Sprecher von Uber.
In dem Beitrag weiter nach unten scrollen.
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2014/Share-Economy-Das-Maerchen-vom-selbstlosen-Teilen,shareeconomy100.html
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Wie ich bereits ahnte-Gericht hebt einstweilige Verfügung wieder auf,nix aus für Uber.
Zitat:
Etappensieg für den Taxi-Konkurrenten Uber: Das Landgericht Frankfurt hob am Dienstag seine einstweilige Verfügung aus dem August auf. In der Sache sei die Verfügung aber rechtens gewesen, urteilte das Gericht.
Es gebe allerdings keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu entscheiden. Damit darf das kalifornische Unternehmen auch weiter in Deutschland über den Dienst "UberPop" Fahrgäste an private Fahrer vermitteln.
http://www.t-online.de/nachrichten/id_71043632/gericht-hebt-einstweilige-verfuegung-gegen-taxi-konkurrent-uber-auf.html
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Es wurde nur entschieden, dass die Dringlichkeit nicht gegeben ist, aber der Richter hat schon ein paar Dinge zum PBefG und zur wirtschaftlichen Rolle Ubers gesagt. Die Sache ist für die Tourenklauer noch nicht in trockenen Tüchern.
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Zitat:
Original von Grubendol
Es wurde nur entschieden, dass die Dringlichkeit nicht gegeben ist, aber der Richter hat schon ein paar Dinge zum PBefG und zur wirtschaftlichen Rolle Ubers gesagt. Die Sache ist für die Tourenklauer noch nicht in trockenen Tüchern.
Aber erstmal wird weiter GeUbert.
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Aber nur in den Metropolen.
Versuche schon sein Tagen, hier einen Wagen von UBER oder mytaxi her zu kriegen, kommt keiner...
Zitat:
Mehrheit lehnt private Fahrdienste ab
Laut einer Umfrage der ZEIT sprechen sich die Deutschen klar gegen Fahrdienste wie Uber aus. Gegen eine Zulassung plädieren mehr als 70 Prozent der Befragten.
(...)
Die Zeit
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Zitat:
Die Politik hält Gesetze für ausreichend
(...)
Während das Taxigewerbe gegen die unliebsame Konkurrenz aus den USA Sturm läuft, sieht die Bundespolitik Politik in Sachen Uber keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes etwa halten alle dafür zuständigen Ressorts für unnötig. So sind nach Informationen des Tagesspiegels weder Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD) noch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) an einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes interessiert.
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„Der Verstoß gegen das Gesetz ist bei Uber Geschäftsmodell“, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministerium dem Tagesspiegel. „Das ist nicht akzeptabel.“
(...)
Tagesspiegel
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Das Personenbeförderungsgesetz reicht ja im Grunde auch. Nur, was haben wir für inkompetente Gerichte???
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Liebe Grüße
Günter
Warum inkompetente Gerichte?
Die Sache an sich ist doch noch gar nicht verhandelt worden, lediglich die Eilbedürftigkeit des Verfahrens wurde verneint.
Abgesehen davon ist es Sache der Kommunen und Landkreise, gegen den einzelnen Gesetzesverstoß vorzugehen. Man kann die armen Menschen, die erwägen, ihr Auto für einen Geier wie Uber zu verhuren, nur warnen. Die Ordnungs- und Verkehrsämter sowie die Steuerbehörden interessiert das Verfahren gegen das Geschäftsmodell von Uber nicht so sehr, wenn gegen einzelne Fahrer Bußgelder verhängt werden. Denn deren Gesetzesverstöße sind ja unabhängig von Uber gegeben.
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Zitat:
Gericht verbietet Uber-Privattaxis in Berlin
Das US-Unternehmen Uber darf in Berlin keine Fahrten mit Privattaxis vermitteln. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht entschieden.
(...)
Berliner Zeitung
Zitat:
Internetanbieter Uber bleibt im Land Berlin weiter verboten (Nr. 41/2014)
Pressemitteilung Nr. 41/2014 vom 26.09.2014
Die Vermittlung von Beförderungen über die Smartphone-App Uber bleibt im Land Berlin verboten. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte in einem Eil-verfahren das behördliche Verbot.
Die sofortige Vollziehung des Verbots sei schließlich im öffentlichen Interesse geboten. Das Verbot diene dem Schutz der Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs, an dem ein wichtiges Interesse der Allgemeinheit bestehe. Der Sofortvollzug sei aber auch zum Schutz der Fahrgäste vor Gefahren für Leib und Leben geboten, weil deren Sicherheit nach dem Geschäftsmodell der Antragstellerin nicht gewährleistet erscheine. Die Uber-Fahrer müssten nämlich - anders als andere Taxi-Fahrer - weder ihre geistige und körperliche Eignung und ihre Ortskenntnis nachweisen noch Auskunft über die von ihnen eventuell begangenen Verkehrsverstöße geben. Schließlich widerspreche das Geschäftsmodell der Antragstellerin eklatant den dem Schutz der Fahrgäste dienenden gesetzlichen Bestimmungen zu Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Beschluss der 11. Kammer vom 26. September 2014 (VG 11 L 353.14)
(...)
Berlin.de
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Zitat:
Urteil zum Fahrdienst: UberPop in Deutschland verboten - gut so
Der Fahrdienst Uber gibt sich als Leuchtturm der Share Economy, doch das ist falsch. Denn das milliardenschwere US-Unternehmen wälzt jegliche Pflichten und Risiken ab.
(...)
Das Landgericht Frankfurt hat auf der Grundlage anderer Argumente sein Urteil gefällt. Dem Gericht nach bricht das Unternehmen schlicht und ergreifend das Gesetz. Das Verbot ist aber auch in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht alles andere als eine Niederlage für unsere Gesellschaft.
Spiegel Online
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