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Geschrieben von Grubendol am 01.10.2014 um 15:15:

Schadensersatz für kaltgestellte Steuerfahnder

Zitat:
Schadensersatz für kaltgestellte Steuerfahnder

Vier hessische Steuerfahnder wiesen beharrlich auf Missstände hin - die Landesverwaltung ließ sie daraufhin von einem Psychiater für dienstunfähig erklären. Jetzt hat ein Frankfurter Gericht den Gutachter zu Schadensersatz verurteilt.
(...)
In drei Fällen gab ihnen die 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts jetzt recht, wie ein Sprecher des Landgerichts bestätigte. Insgesamt rund 200.000 Euro soll H. den drei Ex-Fahndern zahlen, so das Urteil vom vergangenen Freitag.
(...)
Spiegel Online

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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!


Geschrieben von Lui am 01.10.2014 um 16:59:

RE: Schadensersatz für kaltgestellte Steuerfahnder

Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Schadensersatz für kaltgestellte Steuerfahnder

Vier hessische Steuerfahnder wiesen beharrlich auf Missstände hin - die Landesverwaltung ließ sie daraufhin von einem Psychiater für dienstunfähig erklären. Jetzt hat ein Frankfurter Gericht den Gutachter zu Schadensersatz verurteilt.
(...)
In drei Fällen gab ihnen die 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts jetzt recht, wie ein Sprecher des Landgerichts bestätigte. Insgesamt rund 200.000 Euro soll H. den drei Ex-Fahndern zahlen, so das Urteil vom vergangenen Freitag.
(...)
Spiegel Online

Richtig so,der Knaller soll ordentlich bluten.

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.


Geschrieben von dr.rudolf am 01.10.2014 um 17:44:

Es ist doch von der Personalführung grob fahrlässig, auf der Grundlage eines einzelnen
Gutachtens vier derartig einschneidende Personalmaßnahmen zu veranlassen.
Im übrigen hätte man von Seiten der Betroffenen bereits gegen die Entlassung wegen
Dienstunfähigkeit (vor acht Jahren !) Rechtsmittel einlegen müssen.

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