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Geschrieben von Günter am 14.10.2014 um 17:54:

Sittensen: Freispruch für 80-Jährigen gefordert

Zitat:
Stand: 13.10.2014 14:47 Uhr - Lesezeit: ca.3 Min.

Sittensen: Freispruch für 80-Jährigen gefordert

Im Totschlagsprozess gegen einen 80-jährigen Mann hat die Staatsanwaltschaft Stade am Montag einen Freispruch gefordert. Der Rentner soll in seinem Haus in Sittensen (Landkreis Rotenburg) einen jugendlichen Einbrecher erschossen haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Rentner in einer sogenannten Überlastungssituation befunden. Objektiv habe es zwar keine Notwehrlage gegeben, aber in seiner Todesangst habe sich der 80-Jährige so gefühlt, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Kai-Thomas Breas. Darum könne der Rentner nicht bestraft werden.

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Sittensen-Freispruch-fuer-80-Jaehrigen-gefordert,sittensen171.html


Ich persönlich meine, wer in ein Wohnhaus einbricht oder eine Bank überfällt, muss einfach damit rechnen, erschossen zu werden. Wer Leib und Leben unschuldiger Menschen so in Gefahr bringt, muss auch damit rechnen, dass er selber auch dabei drauf geht. Ein Einbruch ist doch kein Kavaliersdelikt.

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Liebe Grüße winke
Günter



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Geschrieben von Grubendol am 14.10.2014 um 20:00:

Selbstverständlich - wenn ich einen Einbrecher erschlage oder ersteche, hat er selber Schuld.

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"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

- Der Dieb von Bagdad
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"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!


Geschrieben von Lui am 15.10.2014 um 16:14:

Zitat:
Die Anwälte der Nebenklage, die die Familie des Getöteten vertreten, sehen das natürlich anders. Ohne ein Strafmaß zu benennen – das sei Sache des Gerichts – hat sich der Ex-Bestattungsunternehmer ihrer Meinung nach des Totschlags schuldig gemacht. Er habe mit den Schüssen billigend den Tod eines Flüchtenden in Kauf genommen. Ein Erlaubnistatbestandsirrtum liege nicht vor. Es habe keinen Grund gegeben, auf die erkennbar flüchtenden Räuber zu schießen, so Rechtsanwalt Hendrik Prahl. Auch habe der Angeklagte einem Zeugen gegenüber ausgesagt, er habe verhindern wollen, dass die Räuber wiederkämen. „Das ist reine Prävention“, so Prahl. Und Rechtsanwalt Michael Hayn: „Der Angeklagte hat sich nicht in einem Irrtum befunden, sondern sich strafbar gemacht.“ Die Verteidigung, die am Montag plädieren wird, könnte juristisch eine weitere Wertung ins Spiel bringen: dass eben doch eine reine Notwehrsituation bestanden habe.

Egal, wie das Urteil am 27. Oktober auch ausfallen mag, schuldig oder nicht: Akzeptieren wird wohl keine Seite den erstinstanzlichen Richterspruch. Das klang in den vergangenen Monaten immer wieder durch. Das juristische Tauziehen ist für den 80-Jährigen damit vermutlich noch nicht vorbei.

http://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/sittensen-ort53359/prozess-gegen-rentner-sittensen-faellt-urteil-4119900.html

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.


Geschrieben von Günter am 15.10.2014 um 17:36:

Zitat:
Original von Grubendol
Selbstverständlich - wenn ich einen Einbrecher erschlage oder ersteche, hat er selber Schuld.



Darüber könnte man ja diskutieren. Soll ich mich als Einbruchopfer erst selber erschlagen oder erstechen lassen ... und mich dann noch wehren??? happy2

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Günter



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Geschrieben von dr.rudolf am 15.10.2014 um 18:51:

Hallo zusammen,

die Diskussion nähert sich (mal wieder) unserem bewährten "Stammtisch-Niveau" !

Zitat:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Sofern die Notwehr auch geboten ist, ist sie nicht rechtswidrig. (vgl. § 227 BGB, § 32 Strafgesetzbuch, § 15 OWiG)


Da steht "gegenwärtiger rechtswidriger Angriff von sich oder einem anderen . . ." !
Wenn es einen Angriff auf den Rentner persönlich gegeben hat, dann war er
sicher nicht mehr "gegenwärtig", sondern längst vorbei.
Und "erforderlich" war das Hinterherschießen sicher auch nicht (mehr).
"Notwehr" ist juristisch lediglich ein Rechtfertigungsgrund; es bleibt in jedem Fall
"Totschlag".

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Geschrieben von Lui am 15.10.2014 um 19:09:

Zitat:
Original Günter:Darüber könnte man ja diskutieren. Soll ich mich als Einbruchopfer erst selber erschlagen oder erstechen lassen ... und mich dann noch wehren???

Darüber läßt es sichs überhaupt nicht diskutieren.
Die Gefahr des erstechens o.erschlagens bestand doch garnicht mehr,ergo kein unmittelbarer Angriff.Die Bande war am weglaufen und dem Mann in den Rücken geschossen,somit auch keine Notwehr mehr.
Hier liegt,wie Rudi schon sagte,ein klarer Fall von Totschlag vor.

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Geschrieben von Grubendol am 15.10.2014 um 21:02:

Tja, und die Staatsanwaltschaft sieht das wohl anders.

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Geschrieben von Lui am 29.10.2014 um 00:19:

Die Verteidigung war drastisch überzogen

Zitat:
Ernst B. sitzt zusammengekauert auf dem Stuhl, er schaut nicht einmal auf, als das Urteil fällt und er zu einer Haftstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt wird.

Zitat:
Es war Totschlag in einem minder schweren Fall, befindet das Landgericht Stade an diesem Montagmorgen, als B. vor vier Jahren den flüchtenden Räuber Labinot Saliuki in den Rücken schoss und dieser sofort starb. „Er überschritt die Grenzen der erforderlichen Notwehr“, heißt es in der Urteilsverkündung von Richter Berend Appelkamp.

B. nimmt das Urteil weitgehend regungslos auf. Auch Mutter und Vater des Getöteten halten sich anders als noch nach dem ersten Prozess zurück – kein Kommentar. Stattdessen sprechen die Anwälte. „Menschlich gesehen ist es eine Tragödie, was wir hier erlebt haben“, sagt Christian Joachim für die Familie. „Wir wollten, dass das Gericht das Fehlverhalten feststellt. Das hat es getan“, so Joachim – ohne das Strafmaß selbst kommentieren zu wollen. B.s Verteidiger, Michael Helwig aus Rotenburg, deutet allerdings schon am Nachmittag an, dass gegen das Urteil vorgegangen werde. Ob von der Verteidiger-Seite oder der Staatsanwaltschaft, die auch einen Freispruch gefordert hatte, müsse nun entschieden werden.

http://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/sittensen-ort53359/nicht-gerechtfertigte-notwehr-landgericht-stade-verurteilt-ernst-schuesse-4269621.html

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Geschrieben von dr.rudolf am 29.10.2014 um 08:49:

Zitat:
. . . Es war Totschlag in einem minder schweren Fall, befindet das Landgericht Stade an diesem Montagmorgen . . .


. . . alles andere wäre für mich auch nicht einsichtig gewesen !

"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Sofern die Notwehr auch geboten ist, ist sie nicht rechtswidrig. (vgl. § 227 BGB, § 32 Strafgesetzbuch, § 15 OWiG)"

Die Einbrecher liefen bereits weg, also lag kein "gegenwärtiger Angriff" vor, und eine
Verteidigung war auch nicht mehr "erforderlich".

Ich weiß zwar nicht, wo die Staatsanwälte Jura studiert haben, aber dass sie
ebenfalls auf Freispruch plädiert haben, lässt mich doch etwas zweifeln !?!

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Geschrieben von Grubendol am 29.10.2014 um 15:22:

Ich bin froh, dass Labinot Saliuki tot ist. Der kann wenigstens niemanden mehr überfallen. Seine Familie sollte man ausweisen, die haben hier nichts verloren.

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Geschrieben von Lui am 30.10.2014 um 10:58:

Zitat:
Original von Grubendol
Ich bin froh, dass Labinot Saliuki tot ist. Der kann wenigstens niemanden mehr überfallen. Seine Familie sollte man ausweisen, die haben hier nichts verloren.


Ändert nichts an der Sache das es Totschlag war und die Sache ist sicher noch nicht beendet.

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Geschrieben von Grubendol am 30.10.2014 um 16:52:

Richtig, die Ausweisung der kriminellen Sippe steht noch an.

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Geschrieben von Lui am 02.11.2014 um 17:35:

Revision ist beantragt.
Wenn der 81-Jährige als erfahrener Waffenträger(Jäger) schon keinen Warnschuss auf die flüchtenden Räuber abgab, hätte er auf die Beine oder Arme zielen müssen. Wir leben doch nicht in den USA und halten Selbstjustiz und biblische Rechtsgrundlagen wie den Grundsatz "Auge um Auge, Zahn um Zahn" nicht für die Richtschnur unseres Handeln.

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Geschrieben von Grubendol am 02.11.2014 um 18:15:

Nein?

Aber Pragmatismus...du wirst dem Alten nicht widerlegen können, dass er panisch gehandelt hat und daher gar nicht völlig schuldfähig war in dem Moment.

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Geschrieben von dr.rudolf am 02.11.2014 um 18:48:

Zitat:
Original von Lui
Revision ist beantragt.
Wenn der 81-Jährige als erfahrener Waffenträger(Jäger) schon keinen Warnschuss auf die flüchtenden Räuber abgab, hätte er auf die Beine oder Arme zielen müssen. Wir leben doch nicht in den USA und halten Selbstjustiz und biblische Rechtsgrundlagen wie den Grundsatz "Auge um Auge, Zahn um Zahn" nicht für die Richtschnur unseres Handeln.


1 ++

@Grube: "nicht schuldfähig" und "Notwehr" sind zwei völlig unterschiedliche
Tatbestände !
Und "Notwehr" kann es - wie bereits mehrfach erläutert - nicht gewesen sein !!!

. . . und dann hoffe mal, dass die Wildsau, die aus dem Unterholz bricht und auf die
der alternde Jäger in panischer Angst schießt, nicht gerade Du auf Deinem
sonntäglichen Waldspaziergang bist . . .

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Geschrieben von Grubendol am 03.11.2014 um 16:11:

Das kann nicht passieren, da ich grundsätzlich nicht spazieren gehe, und schon gar nicht in den Wald.*

Es bleibt für mich Notwehr, auch wenn es juristisch korrekterweise Totschlag in einem minder schweren Fall ist. Der Alte ist überfallen worden und der Schuss auf den Angreifer war schon aus sozialhygienischen Gründen richtig. Wer sich in Gefahr begibt, kommt eben darin eventuell um - da kann der alte Mann nichts für.


*keine dummen Beispiele konstruieren, bitte. Ich setze mein Leben Nacht für Nacht aufs Spiel, und für mich geht Notwehr sehr weit.

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