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Geschrieben von Günter am 25.08.2016 um 11:39:

Kirchenasyl in Leipzig - Prozess um Vergewaltigung einer Flüchtlingshelferin verzögert sich

Zitat:

Die Anklagebehörde wirft dem Iraker Firas M. (38 ) zweifache Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung der Sozialbetreuerin (43) Ende 2015 vor. Zudem soll es im Januar 2016 zu zwei weiteren Fällen der sexuellen Nötigung und Körperverletzung gekommen sein. Am 11. Januar wurde M. festgenommen; sitzt seither in Untersuchungshaft.

Weiterlesen: http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Prozess-um-Vergewaltigung-einer-Fluechtlingshelferin-verzoegert-sich



Noch gilt der Angeklagte nach unserem Recht als Beschuldigter. Wenn er aber im Herbst vom Gericht verurteilt werden sollte, was soll dann Eurer Meinung mit ihm passieren?

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Günter



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Geschrieben von Dreikatendeich am 25.08.2016 um 13:49:

Ein wenig das Gleichgewicht halten .

" Leiter einer Notunterkunft soll Asylbewerberin vergewaltigt haben . "


http://www.focus.de/politik/deutschland/22-jaehrige-wurde-schwanger-leiter-einer-notunterkunft-soll-asylbewerberin-vergewaltigt-haben_id_5860267.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-politik&fbc=facebook-focus-online-politik&ts=201608251206

Noch gilt der Angeklagte nach unserem Recht als Beschuldigter. Wenn er aber vom Gericht verurteilt werden sollte, was soll dann Eurer Meinung mit ihm passieren?

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