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Geschrieben von Günter am 31.01.2010 um 14:55:

Fragezeichen Schneeschippen!

Ihr Lieben,

ich komme gerade wieder vom Schneeschippen rein.

Das Ganze wird hier sehr unterschiedlich gehandhabt: Einige Nachbarn schippen gar nicht, einige schippen einen kleinen Pfad frei und ein Nachbar streut reichlich Salz, so dass alles wie geleckt aussieht. Wie handhabt Ihr das?

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Liebe Grüße winke
Günter



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Geschrieben von Hansen am 31.01.2010 um 15:08:

Salzstreuen ist verboten!


Geschrieben von Quark am 31.01.2010 um 15:51:

Steht wo?

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt


Geschrieben von RaBoe am 31.01.2010 um 16:00:

RE: Schneeschippen!

Zitat:
Original von Günter
Ihr Lieben,

ich komme gerade wieder vom Schneeschippen rein.

Das Ganze wird hier sehr unterschiedlich gehandhabt: Einige Nachbarn schippen gar nicht, einige schippen einen kleinen Pfad frei und ein Nachbar streut reichlich Salz, so dass alles wie geleckt aussieht. Wie handhabt Ihr das?


Den Nachbarn ein Buddel Rum und noch ein paar andere Sachen und er macht das mit seinem Rasenmähertracktor. Der Rest mal eben mit der Schaufel.

Dann Sand rauf und schön ist.

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Geboren in Hadeln, in der Welt zu Hause.


Geschrieben von Grubendol am 31.01.2010 um 16:06:

Ich hab' so eine Klausel im Mietvertrag, deswegen rühre ich keinen Finger.

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"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!


Geschrieben von toffil am 01.02.2010 um 09:29:

Wir schippen. Und zwar richtig! So langsam wissen wir nicht mehr wohin mit dem Zeug.

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Der Zweck der Diplomatie ist die Verlängerung von Krisen!


Geschrieben von RaBoe am 01.02.2010 um 09:38:

Zitat:
Original von Grubendol
Ich hab' so eine Klausel im Mietvertrag, deswegen rühre ich keinen Finger.


Was für eine Klausel verbietet das?

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Geschrieben von Grubendol am 01.02.2010 um 10:52:

Zitat:
Original von RaBoe
Zitat:
Original von Grubendol
Ich hab' so eine Klausel im Mietvertrag, deswegen rühre ich keinen Finger.

Was für eine Klausel verbietet das?

Kein Verbot, aber ich zahle dafür, und deshalb rühre ich keinen Finger.

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Geschrieben von RaBoe am 01.02.2010 um 11:35:

Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von RaBoe
Zitat:
Original von Grubendol
Ich hab' so eine Klausel im Mietvertrag, deswegen rühre ich keinen Finger.

Was für eine Klausel verbietet das?

Kein Verbot, aber ich zahle dafür, und deshalb rühre ich keinen Finger.


Ok also mit der Miete abgegolten, das ist perfekt. Kostenpunkt 10 Euro pro Monat oder so, das macht sich diesen Winter bezahlt. großes Grinsen großes Grinsen

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Geschrieben von Grubendol am 01.02.2010 um 11:56:

Zudem kommt noch die versicherungsrechtliche Frage. Wenn ich, der gar nicht dafür bestellt bin, diese Aufgabe mache, sie aber nicht "richtig" mache, geht der Anspruch eines eventuell Geschädigten nicht mehr gegen meinen Vermieter, sondern gegen mich. Schon deshalb gilt: Finger weg vom Schneeschieber.

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Geschrieben von Quark am 01.02.2010 um 19:39:

Wenn Du aber im Mietvertrag stehen hast, dass Du die Pflicht zur Schneeräumung hast, geht der eventuelle Haftpflichtanspruch auch auf Dich über.

Wobei meine Frage, wo das steht, das ich kein Salz streuen darf, immer noch nicht beantwortet ist. smile

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Geschrieben von Iascan am 01.02.2010 um 20:02:

Zitat:
Original von Hansen
Salzstreuen ist verboten!


Nicht nur hier fehlen Antworten vom Hansen!

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Lösungen von heute sind die Konflikte von morgen.


Geschrieben von Quark am 01.02.2010 um 20:07:

Zitat:
Original von Iascan

Nicht nur hier fehlen Antworten vom Hansen!

Aber vielleicht hat er ja ein paar Witze von Schneeräumern parat. großes Grinsen

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Geschrieben von Grubendol am 01.02.2010 um 20:17:

Zitat:
Ob man im Winter mit Salz streuen darf ist in den Satzungen, Verordnungen oder Gesetzen der jeweiligen Kommunen bzw. Städten geregelt. In den meisten Städten oder Gemeinden ist das Streuen mit Salz mittlerweile aber grundsätzlich verboten, da das Salz die Umwelt erheblich schädigen kann. Stattdessen muss der Schnee geräumt werden und es muss auf abstumpfende Streumittel ausgewichen werden. Dazu gehören z.B. Split, Sand und Kies. Ausnahmen vom generellen Salzstreuverbot gibt es meist nur dann, wenn wenn der Einsatz von abstumpfenden Streumitteln nicht ausreicht, keine Wirkung erzielt und dazu führt, dass die Fußgänger gefährdet werden. Das ist insbesondere bei Eisglätte, Eisregen, Treppenaufgängen oder starken Gefällen oder Steigungen der Fall. Jedoch kann jede Gemeinde ihre Ausnahmen selbst regeln. Daher wird dazu geraten, sich im jeweiligen Wohnort über die Regelungen und Ausnahmen zu informieren. Schließlich können hohe Bußgelder verhängt werden, wenn trotz Verbotes mit Salz gestreut wurde. Ob Salz eingesetzt wurde kann die Behörde auch nachträglich durch Bodenproben herausfinden.

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-grundstueckseigentuemer/streupflicht-darf-man-mit-salz-streuen.html

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