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Geschrieben von Günter am 24.07.2010 um 02:25:

Die damalige Abwrackprämie darf nicht bei Hartz IV angerechnet werden - nur nützt das niemandem!

Danke CDU und SPD - leider ging Euer unsoziales Kalkül auf!!!

Zitat:
Abwrackprämie wird nicht bei Hartz IV angerechnet

Die damalige Abwrackprämie darf nicht bei Hartz IV angerechnet werden


(23.07.2010) Die Abwrackprämie darf nicht an den Bezug der Hartz IV-Leistungen angerechnet werden, das urteilte erwartungsgemäß das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Doch helfen wird es den aller Meisten nicht mehr, da es die Abwrackprämie nicht mehr gibt.

Es war ein bewusstes Kalkül der damaligen Bundesregierung, Hartz IV-Bezieher von der Abwrackprämie auszuschließen. Denn obwohl Rechtsexperten des Bundessozialgerichtes schon damals sagten, die Abwrackprämie gilt als zweckbestimmte Einnahme, verweigerte die damalige Koalition aus SPD und CDU die Abwrackprämie für Bezieher des Arbeitslosengeld II. Ein Klageweg war damals beinahe unsinnig, denn bis es zu einem Beschluss kommt, war klar, dass es diese Prämie nicht mehr gibt. Und so urteilte nun erwartungsgemäß auch das Landessozialgericht.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/abwrackpraemie-wird-nicht-bei-hartz-iv-angerechnet-1828.php

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Geschrieben von dr.rudolf am 24.07.2010 um 08:13:

. . . ich hätte auch nicht erwartet, dass ein Hartz IV-Empfänger 10.000 oder mehr EURO "übrig" hat, um sich ein neues Auto zu kaufen !
Also hat das Urteil doch mehr "theoretischen" Charakter, oder ?

Gruß
Rudolf

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Geschrieben von Günter am 24.07.2010 um 08:25:

Schonvermögen.

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Geschrieben von Grubendol am 24.07.2010 um 17:40:

Zitat:
Original von dr.rudolf
Also hat das Urteil doch mehr "theoretischen" Charakter, oder?

Aber was ist mit der Klägerin?

Die hat doch jetzt einen Anspruch darauf, dass die Prämie nicht auf ihr Vermögen angerechnet wird.

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Geschrieben von Günter am 24.07.2010 um 23:59:

Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von dr.rudolf
Also hat das Urteil doch mehr "theoretischen" Charakter, oder?

Aber was ist mit der Klägerin?

Die hat doch jetzt einen Anspruch darauf, dass die Prämie nicht auf ihr Vermögen angerechnet wird.


Ja, falls sie damals den Antrag gestellt hat. Was ja ein risiko in sich birgte, da si nicht wisseb konnte, ob sie im Nachhinein noch Recht bekommt.

Ansonsten hätte sie ein Auto bestellt, ohne diese Prämie in Anspruch nehmen zu können!

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Geschrieben von Grubendol am 25.07.2010 um 06:44:

Zitat:
Original von Konrad

Arbeitslose pauschal als (gelöscht - niclas) zu bezeichnen, ist sicherlich eine Beleidigung, die ich hier als Verantwortlicher nicht stehenlassen würde.

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Geschrieben von maru1158 am 25.07.2010 um 08:18:

Obwoh in meiner Familie( Gatte, Tochter und meine Wenigkeit) keiner arbeitslos ist - Gott sei Dank nicht -
würde ich mich nie dazu erdreisten, so einen Dreck von mir zu geben. Gerade zu dieser Zeit, wo zig Firmen kaputt gegangen sind, ist es fürwahr keine Schande Hartz IV-Empfänger zu sein. Denn bei den ganzen Entlassungen, wer soll die ganzen Arbeitslosen auffangen? Nach zwölf, spätestens achtzehn Monaten(über 55) ist Schluß mit Arbeitslosengeld. Selbst, wenn man gleich wieder den ersten Job annimmt, ist es oftmals ein Job, der weit unterbezahlt istund bei einer Großfamilie bleibt man dann gleich bei Hartz IV.

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