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Geschrieben von Lui am 03.08.2010 um 04:39:

Hartz IV Reform:Mit dem Gutschein aus der Armutsfalle

Zitat:
Gutscheine werden einen wesentlichen Bestandteil der künftigen Hartz-Reform ausmachen. Das ist entmündigend – und dennoch sinnvoll. Ein Kommentar

© dpa - Bildfunk
In Zukunft soll es für Kinder von Hartz-IV-Empfängern Gutscheine für Freizeit- und Bildungsangebote geben

In Zukunft soll es für Kinder von Hartz-IV-Empfängern Gutscheine für Freizeit- und Bildungsangebote geben

Bis Ende Dezember muss die Bundesregierung die Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze unter Dach und Fach gebracht haben. Welche Auswirkungen dies haben wird, ist bislang in vieler Hinsicht noch offen. Das gilt insbesondere für die Höhe der künftigen Regelsätze.
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Festzustehen scheint jedoch, dass Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) entschlossen ist, für Kinder von Hartz-IV-Empfängern ein Gutscheinsystem einzuführen. Damit soll diesen Kindern eine bessere Teilhabe an Freizeit- und Bildungsangeboten ermöglicht werden.

Bildung per Gutschein, also. Das Vorhaben ist umstritten. Denn es kommt in gewisser Weise einer Entmündigung von Hartz-IV-Familien gleich. Nicht mehr die Eltern entscheiden, was gut ist für ihr Kind sondern der Staat.

Für gewöhnlich werden gerade Union und FDP nicht müde zu betonen, der Staat solle sich nicht überall einmischen. Es gelte die Eigenverantwortlichkeit der Bürger zu ermöglichen und zu fördern. Für Hartz-IV-Empfänger gilt dieser schwarz-gelbe Grundsatz offenbar nicht.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-08/hartz-iv-bildungsgutscheine

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.


Geschrieben von Grubendol am 03.08.2010 um 12:00:

Natürlich setzen sich Union und FDP nicht für Leute ein, die diese Parteien sowieso nicht wählen.

Es ist im übrigen zu prüfen, inwieweit der Bundesrat hier zustimmen muss, denn Bildung ist nach der Verfassung Ländersache.

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