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Geschrieben von Grubendol am 15.09.2010 um 13:16:

Rucksacktrinker dürfen mitfeiern

Zitat:
Rucksacktrinker dürfen mitfeiern
Städte und Gemeinden verbieten bei Volksfesten vermehrt das Mitführen und den Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke, um insbesondere jugendlichem Alkoholkonsum zu begegnen. Dabei erklärten bereits mehrere Gerichte solche Sperrzonen für rechtswidrig. Florian Albrecht hält das Vorglüh-Verbot für nicht mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vereinbar.
(...)
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