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Geschrieben von Günter am 11.02.2011 um 20:43:

"Feige und verachtenswert" - ist das Urteil dafür angemessen?

Zitat:
Feige und verachtenswert


OTTERNDORF. Abends in einer ruhigen Nebenstraße in Otterndorf wird ein 78-jähriger Mann zu Boden geworfen, getreten und ausgeraubt. Die Täter waren vermutlich zwei Männer. Ein 18-jähriger Otterndorfer wurde nun vor dem Amtsgericht in Otterndorf verurteilt. Von dem anderen Täter fehlt jede Spur.

Die Tat ereignete sich an einem Septemberabend im vergangenen Jahr. Das Opfer stieg gegen 20.30 Uhr vor seiner Haustür aus einem Taxi aus. Auf dem Weg zur Tür wurde er von hinten geschubst und als er am Boden lag, getreten. Die Täter nahmen dem alten Mann die Brieftasche weg und machten sich aus dem Staub. In dem Portemonnaie befand sich neben 180 Euro Bargeld auch die Bankkarte des Mannes und der dazugehörige Pin-Code. Damit machte sich der Angeklagte auf den Weg zu einem nahe liegenden Kreditinstitut und hob insgesamt 435 Euro von dem Konto des Rentners ab.

Durch die Videoüberwachung an dem Automaten ist die Polizei dem jungen Mann auf die Schliche gekommen. Diese Tat bestreitet er auch nicht. Er sagte jedoch vor dem Jugendschöffengericht aus, dass er das Portemonnaie nur gefunden und den alten Mann nicht ausgeraubt habe. Dieser Aussage schenkte sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft keinen Glauben. Die Beweislage war erdrückend für den Schüler. Auch weil das Opfer den Sachverhalt ruhig und glaubwürdig schilderte. "Es waren zwei Leute", sagte er. Genau erkennen konnte er die Personen jedoch nicht. Zum Verhängnis wurde dem Angeklagten auch eine Kreditkarte mit dem Namen seines Vaters, die am Tatort gefunden wurde.

"Zweifel an den Aussagen des Opfers waren nicht ansatzweise erkennbar", sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Deutschmann. Sie und die beiden Schöffen taten sich dennoch bei der Frage der Sanktionen schwer. Er habe eine Perspektive, die ihm das Gericht nicht verbauen will, dennoch handele es sich um eine so feige und brutale Tat, dass auch über eine Jugendstrafe nachgedacht wurde.

Der junge Otterndorfer wurde schließlich wegen Körperverletzung, Raub und Computerbetrug zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Zudem muss er an den Senior 1000 Euro als Wiedergutmachung bezahlen.

http://www.nez.de/lokales/news0/feige-und-verachtenswert.html


Übrigens, mein inzwischen verstorbener Freund Lutz Engwicht aus Otterndorf sagte mir früher immer, dass ein Straftäter mit Gefängnis ohne Bewährung rechnen müsse, wenn er auf einem am boden liegenden Opfer noch eintreten oder einschlagen würde. Da hat sich inzwischen wohl auch reichlich viel geändert.

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Liebe Grüße winke
Günter



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Geschrieben von Dreikatendeich am 11.02.2011 um 20:58:

In meinen Augen ein absolutes Fehlurteil .
Bei einem Geständnis und Nennung des Kumpanen ,hätte man über so etwas reden können , und natürlich fehlt die Reue .

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