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Geschrieben von Gabriele_Spahr am 30.05.2011 um 10:42:

BILDUNGSTRÄGER

Wer hier im Forum kann und möchte über persönliche Erfahrungen berichten, die sie/er im Rahmen von durch BILDUNGSTRÄGER durchgeführte Eingliederungs- und Weiterbildungsmaßnahmen gemacht hat. Diese Bildungsträger schießen wie Pilze aus dem Boden. Es regnen viele Millionen Euro an Bundes- und EU-Fördermitteln auf die Bildungsträger herab.
Für wie SINNVOLL oder SINNLOS halten denn persönlich Betroffene die von Bildungsträgern mit/an ihnen durchgeführten Maßnahmen.
Und gibt es eventuell konkrete Missstände zu beklagen?

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Geschrieben von Dreikatendeich am 31.05.2011 um 15:04:

Oh , da kann ich einiges zu sagen .
Da ich selbst immer irgendwo zwischen Selbstständigkeit , Krankheit und Harz 4 herumschwirre , habe ich mit Bildungsträgern auch einschlägige Erfahrungen machen müssen .

Fall 1:

Von einer sehr redegewandten Argemitarbeiterin wurde versucht uns ,von 26 Eingeladenen , aber leider nur 6 Anwesenden , einen Job im Hafen ( Sackabfüllanlage ) schmackhaft zu machen .
Wir sollten ein 6 wöchiges Praktikum zur Einarbeitung absolvieren .
Mann stelle sich vor 6 Wochen Einarbeitungszeit füt Säcke abfüllen . happy2
Natürlich mit Aussicht auf eine Festeinstellung , lach , nach 6 Wochen kommen die Nächsten .
Nach einem intensiven Gespräch unter 4 Augen hatte ich Ruhe vor diesem Beschiß .

Fall 2 :

Vorgesehene Teilname an einem Lehrgang , " Wie bewerbe ich mich " .
Das , obwohl meine Bewerbungen auf einem neueren Stand waren , als die von der Arge vorgeschlagenen .
Zum " Glück " kam mein Rückenleiden dazwischen .
happy2

Fall 3 .

50 Plus .
Ich ging hin .
Aufgabe , eine Besichtigung bei Daimler Aerospace per PC organisieren .
Ich ran an den fremden Netzwerk - PC , in 5 Minuten war die Sache erledigt , und ich kümmerte mich um meine HP .
Nach 15 Minuten wurde ich heftig vom Dozenten angefahren , ich hätte mich gefälligst um meine " Aufgabe " zu kümmern .
Reaktiont von mir : " die Antwort liegt seit 10 Minuten im Ausgabefach des Netzwerkdruckers " .
Ferner sollten dort Ballspiele , Wanderungen und Ähnliches unternommen werden . happy2
Ich wurde leider wieder krank , da ich nicht dauerhaft lange sitzen kann .
Was soll ich dort ? Unterforderung ist noch untertrieben .

Mein Fazit :

Reine Statistiktürkerei , Beschiß und Beschäftigungstheraphie .
Das Geld für Bildungsträger , oder ähnliche Maßnamen , sollte lieber für die Vermittlung echter Arbeitsplätze genutzt werden .
Die Einzigen die davon profitieren sind die Bildungsträger .

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Geschrieben von RaBoe am 31.05.2011 um 15:37:

Zitat:
Original von Dreikatendeich
.

Mein Fazit :

Reine Statistiktürkerei , Beschiß und Beschäftigungstheraphie .
Das Geld für Bildungsträger , oder ähnliche Maßnamen , sollte lieber für die Vermittlung echter Arbeitsplätze genutzt werden .
Die Einzigen die davon profitieren sind die Bildungsträger .



Kann ich nur bestätigen, am schlimmsten sind Mediengestalter, Webdesigner oder Eventmanager, Zeit und Geld Verschwendung.

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Geschrieben von Gabriele_Spahr am 01.06.2011 um 09:26:

Richtige Umschulungen werden doch auch kaum mehr praktiziert. Denn die sind ja zu teuer und es findet sich dafür wohl auch keine EU-Fördergießkanne. Meist handelt es sich doch um diesen Unsinn, der 2 bis 6 Monate dauert , bei dem Teilnehmer mit völlig unterschiedlicher Schulbildung und völlig unterschiedlichen Berufen in einen Topf geworfen werden und bei dem unter dem Strich niemand etwas lernt, was seine konkreten Aussichten auf dem Arbeitsmarkt wirklich verbessert. Dabei wird oft auch hemmungslos missachtet, dass die Vermittlung beruflicher Kenntnisse im Rahmen von EINGLIEDERUNGSmaßnahmen (§ 46 SGB III) nach dem Gesetz nur höchstens 8 Wochen dauern darf, Praktika auf vier Wochen begrenzt sind und dass es bei WEITERBILDUNGSmaßnahmen (§ 85 SGB III) konkrete Anforderungen gibt, die erfüllt sein müssen.

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Geschrieben von steinbutt am 01.06.2011 um 13:54:

Hallo,

ich bin noch ganz neu hier im Forum, aber zu diesem Thema kann ich (leider) einiges beisteuern.

Aktuell stecke ich in einer Maßnahme 50+.
Laut Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter Cuxhaven eine Maßnahme nach § 46 SGB III.
Zitat aus der Eg-Vereinbarung: Die Teilnamedauer wird nach Absprache zwischem dem Träger der Grundsicherung und dem Maßnahmenträger individuell festgelegt und beträgt maximal 6 Monate. Zitatende.

Zwei Monate sind schon rum, und laut Maßnahmenträger dauert die Veranstaltung volle 6 Monate.

Damit mißachtet das Jobcenter Cuxhaven doch gesetzl. Regelungen, oder sehe ich das falsch ?

Was wehrt man sich am Besten dagegen, ohne Sanktionen zu riskieren ??

Für Tipps wäre ich sehr dankbar.....
Viele Grüße


Geschrieben von Gabriele_Spahr am 01.06.2011 um 14:08:

"§ 46 SGB III
....
(2) Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss ihrem Zweck und ihrem Inhalt entsprechen. Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von vier Wochen nicht überschreiten. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung sind ausgeschlossen."

Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf in solchen Maßnahmen nur acht Wochen dauern. Ich weiß aber nicht, was da ansonsten noch so vermittelt wird. Kürzlich hörte ich, dass auch sowas wie "Gruppen-Zwangsspaziergänge" in solchen Maßnahmen stattfinden. Die haben mit der Vermittlung beruflicher Kenntnisse nichts Erkennbares zu tun.

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Geschrieben von steinbutt am 01.06.2011 um 14:31:

Es geht bei dieser Maßnahme nicht um die Vermittlung beruflicher Kenntnisse, sondern ausschließlich um "Aktivierung" und "berufliche Eingliederung"

Berufliche Kenntnisse wären auch gar nicht zu vermitteln, die Teilnehmer kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Küchenhilfen - Handwerker - IT-Spezialisten

Die Aktivierung besteht aus vielen wichtig klingenden Komponenten - Module, Seminare, Profiling, Assesment-Center u.s.w. Das macht ca. 20-30 % der Präsenzzeit aus, die restliche Zeit verbringen wir mit warten, Zeitunglesen und Pausen.

"Gruppen-Zwangsspaziergänge" sind fester Bestandteil der Maßnahme und werden uns als "Gesundheits-Modul" verkauft! (Die Dauer von 20-30 Minuten steckt schon in den 20-30% mit drin!)

Ich werde hier mal in loser Folge "live" aus der Maßnahme berichten, damit man sich mal ein Bild machen kann, was da so abgeht.


Geschrieben von Günter am 01.06.2011 um 14:56:

Hallo steinbutt,

erstmal auch an dieser Stelle ein herzliches Willkommen! winke

Was Du schreibst, besstätigt, vieles, was ich in den letzten zwei, drei Jahren gehört habe!

Zitat:
Original von steinbutt
Ich werde hier mal in loser Folge "live" aus der Maßnahme berichten, damit man sich mal ein Bild machen kann, was da so abgeht.


Das ist gut! Da dürfen wir gespannt sein, wie es weiter geht.

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Liebe Grüße winke
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Geschrieben von Gabriele_Spahr am 01.06.2011 um 18:31:

Im aktuellen "Laufzettel" der BA heißt es zu Maßnahmen gemäß §46 SGB III:
(1) Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen im Rahmen der Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ist bis zu einer Dauer von acht Wochen möglich. Eine darüber hinaus gehende Qualifizierung kann nur im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiter-bildung gemäß §§ 77 ff. SGB III oder der Förderung der Berufsausbildung erfolgen.
Berufliche Kenntnisvermittlung beinhaltet sowohl die Vermittlung fachtheoretischer als auch fachpraktischer Inhalte, die für die Ausübung des angestrebten Berufes oder der beruflichen Tätigkeit notwendig sind. Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse bezieht sich dabei auf tätigkeits- bzw. berufsbezogene Inhalte.
(2) Maßnahmen oder Maßnahmeteile zur Feststellung, Aktivierung und Entwicklung von personenbezogenen Fertigkeiten und Fähigkeiten oder zur Feststellung von beruflichen Kenntnissen sowie die praktische Erprobung der vermittelten beruflichen Kenntnisse zählen nicht zu der auf acht Wochen begrenzten Kenntnisvermittlung.
(3) Nicht zur beruflichen Kenntnisvermittlung gehören z. B. Bescheinigungen, Zertifizierungen und Gesund-heitsnachweise. Diese sind nach § 45 SGB III aus dem Vermittlungsbudget zu fördern.
46.07
(1) Werden Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber durchgeführt, dürfen diese jeweils die Dauer von vier Wochen nicht überschreiten. Dies gilt auch für Kooperations- und Erprobungsbetriebe. Die Durch-führung der Maßnahme für einen Teilnehmer kann entsprechend der Konzeption auch bei mehreren Kooperationsbetrieben erfolgen. Zweck der Maßnahme darf es nicht sein, ausschließlich oder überwiegend
fremdnützige Arbeit zu leisten, für die i.d.R. Entgelt gezahlt wird. Betriebliche Maßnahmen können grundsätzlich nur dann bei einem Zeitarbeitsunter-nehmen durchgeführt werden, wenn die Tätigkeit im Zeitarbeitsunternehmen erfolgt. Betriebliche Maßnahmen dürfen nicht dazu genutzt werden, urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle oder betriebliche Spitzenbelastungen aufzufangen.
Quelle:http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Publikation/pdf/GA-MAT-2011.pdf

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Geschrieben von Grubendol am 02.06.2011 um 07:31:

Zitat:
Original von RaBoe
Umschulung zum Maurer, Koch oder Zimmermann will keiner, weil zu anstrengend.

Oder weil es zu schlecht bezahlt wird?

Ich sehe ein großes Problem darin, dass echtes "Arbeiten" nicht mehr gut genug bezahlt wird, mit allen Folgeproblem für den Staatshaushalt durch fehlende Steuereinnahmen.

Zitat:
denn wer arbeitet, hat ein Recht auf seinen Lohn.

Lukas, 10,7

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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

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"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!


Geschrieben von RaBoe am 02.06.2011 um 08:19:

Zitat:
Original von Grubendol

Oder weil es zu schlecht bezahlt wird?


Lukas, 10,7
[/quote]

Tja, ich habe für eine Kernbohrung 300 Euro bezahlt, es war in 90min getan, der Arbeiter bekam für die 90min nicht mal 30 Euro.

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Geschrieben von Gabriele_Spahr am 02.06.2011 um 08:49:

Heute fühlen sich doch schon viele als "Wohltäter der Nation", wenn sie andere nicht lediglich als völlig unbezahlte Praktikanten sondern stattdessen für einen Hungerlohn für sich arbeiten lassen.

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Geschrieben von Günter am 02.06.2011 um 10:25:

Zitat:
Original von RaBoe

Tja, ich habe für eine Kernbohrung 300 Euro bezahlt, es war in 90min getan, der Arbeiter bekam für die 90min nicht mal 30 Euro.


Wir groß der Durchmesser?

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Liebe Grüße winke
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Geschrieben von Gabriele_Spahr am 02.06.2011 um 10:28:

Wenn der ausführende Arbeiter weniger als 10 % dessen bekommt, was der Auftraggeber für die Kernbohrung an den Unternehmer zahlt, kommt es auf deren Durchmesser an?smiley2

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Geschrieben von Dreikatendeich am 02.06.2011 um 10:58:

Zitat:
Original von Gabriele_Spahr
Wenn der ausführende Arbeiter weniger als 10 % dessen bekommt, was der Auftraggeber für die Kernbohrung an den Unternehmer zahlt, kommt es auf deren Durchmesser an?smiley2


Das Teure an den Kernbohrungen sind die diamantbestückten Werkzeuge .

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Geschrieben von Gabriele_Spahr am 02.06.2011 um 11:04:

Hier lernt man ja wirklich auch mal etwas dazu. winke

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Geschrieben von Günter am 02.06.2011 um 12:19:

Zitat:
Original von Dreikatendeich
Zitat:
Original von Gabriele_Spahr
Wenn der ausführende Arbeiter weniger als 10 % dessen bekommt, was der Auftraggeber für die Kernbohrung an den Unternehmer zahlt, kommt es auf deren Durchmesser an?smiley2


Das Teure an den Kernbohrungen sind die diamantbestückten Werkzeuge .


Richtig, das war der Grund meiner Frage. Laienhaft ausgedrückt: Wenn beispielsweise ein Löcher für das Abluftrohr von Küchen-Abzugshauben gebohrt werden, so sind die "Bohrer", die hierfür verwendet werden müssen, reichlich teuer und können nicht für sehr viele "Bohrungen" verwendet werden. Und können beim kleinsten Fehler in der Handhabung kaputtgehen.

Diese Risiken muss der Handwerker ja irgendwie in seine Kalkulation mit einrechnen. Augenzwinkern

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Geschrieben von steinbutt am 04.06.2011 um 09:56:

Moin in die Runde.

Hier kommt mal ein Tagesprotokoll einer Maßnahme 50 +, an der ich z.Zt. teilnehmen darf.

Projekt Perspektive 50+ - nach §16Abs.1 SGB II i.V.m. § 46 SGB III
Ziel: Aktivierung und berufliche Eingliederung
Dauer: ca. 6 Monate, 2 Tage wöchentlich, 9.00 - 15.00
Ort: Cuxhaven
Insgesamt ca. 80-100 Teilnehmer, in verschiedenen Gruppen. Die Maßnahme läuft schon 2 Monate.

9.00 - unsere Gruppe ist vollständig da.
9.15 - Ansage: der Coach kommt heute von außerhalb und verspätet sich.
9.45 - jetzt geht es los! Ansage: was möchten Sie denn heute mal machen ? Ergebnis: Smalltalk bis 11.00 (Wetter, Bild Überschriften, u.s.w.)
11.00 - Pause
11.10 - 11.30 "Gesundheitsmodul" (Spaziergang durch den Schloßpark)
11.40 - Aufgabenstellung, einige Seiten Din a 4 sind auszufüllen. Thema: Was ist Ihr Traumberuf, was tun Sie um das Ziel zu erreichen u.s.w. Nennt man wohl Profiling, haben wir gefühlt schon 20x gemacht.
12.00 - 13.00 Mittagspause
um 13.15 nehmen wir noch den "Dienstplan" für nächste Woche zur Kenntniss, dann ist Feierabend.

Wir sind gehalten, ein Tagesprotokoll auszufüllen "Was habe ich heute erledigt", Datum, Unterschrift.
Das ist die schwierigste Aufgabe in dieser Maßnahme, dort etwas halbwegs sinnvolles einzutragen!

Ich werde weiter berichten, damit sich Leute, die noch nie an so etwas teilnehmen durften mal einen Eindruck verschaffen können, wie da mit Steuergeldern umgegangen wird.

Allen ein sonniges Wochenende !
Viele Grüße
steinbutt


Geschrieben von Gabriele_Spahr am 04.06.2011 um 09:58:

Und was bekommt der Bildungszträger da pro Teilnehmer und Monat wohl so an Geld? Für diese "anspruchsvolle" Eingliederungsbeteuung?

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Geschrieben von Dreikatendeich am 05.06.2011 um 09:32:

Manchmal habe ich auch so das leise Gefühl , daß da hinter den Kulissen einiges abläuft .
Nach dem Motto , " wer gut schmiert , der gut fährt " , oder " eine Hand wäscht die Andere " .

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Geschrieben von Gabriele_Spahr am 05.06.2011 um 09:41:

Diese "Maßnahmen" sind wahrscheinlich ein Millionengeschäft für die Bildungsträger. Sie werden ja mittlerweile auch mit der großen EU-Gießkanne gefördert. Deshalb schießen Bildungsträger doch auch deutschlandweit wie Pilze aus dem Boden. Die Maßnahmen werden häufig mit wenig und schlecht bezahltem Personal sowie geringem bis gar keinem Materialaufwand durchgeführt. Und dabei bleibt sicher für die Bildungsträger ein satter Gewinn übrig. Bezeichnenderweise findet man darüber keine Veröffentlichungen. Oder habt ihr dazu schon mal was gelesen? Wurde die Höhe der von Bildungsträgern erzielten Gewinne schon mal von offizieller Stelle publik gemacht? Vom BMAS oder der BA zum Beispiel, die ja ansonsten gern alles möglichen Statistiken erstellen?

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Geschrieben von Dreikatendeich am 05.06.2011 um 10:02:

Hier mal eine allgemeine Tabelle , allerdings nur über die Bezüge von Dozenten etc.

http://www.mediafon.net/empfehlungen_honorare_bildung.php3

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Geschrieben von Dreikatendeich am 05.06.2011 um 10:15:

Mit den eigenen Mitarbeitern gehen Bildungsträger auch nicht gerade gut um . punk

http://www.schwarz-auf-weiss.org/Arbeitsmarktpolitische_Synergieeffekte_saw.pdf

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Geschrieben von Gabriele_Spahr am 05.06.2011 um 10:16:

Das sind ja überwiegend nicht gerade üppige Honorare. Vor allem wenn man berücksichtigt, dass es sich bei vielen für Bildungsträger Tätige um beruflich Selbständige handelt, für die dann keine Sozialabgaben gezahlt werden.

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Geschrieben von Dreikatendeich am 05.06.2011 um 10:18:

Ja , Geiz scheint in Deutschland überall geil zu sein . happy2

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Geschrieben von Gabriele_Spahr am 05.06.2011 um 19:31:

In Google finde ich NICHTS über die Gewinnspanne von Bildungsträgern, die bundesweit im Auftrag von Jobcentern "Maßnahmen" durchführen. Ein DUNKELfeld.....

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Geschrieben von Günter am 05.06.2011 um 20:12:

Wenn diese Firmen gut sind, spricht ja auch nichts gegen eine gute Bezahlung. Es gibt da beispielsweise ein Unternehmen, das von der ARGE geförderte Gründer schult, auch in Cuxhaven: Die Unternehmensberatung Fuß und Willkomm GbR . Die sind wirklich sehr kompetent.

Aber, ich kenne auch Beispiele durch Bekannte, wo die Schulung so schlecht und inkompetent durchgeführt wurden, dass man sich wirklich fragen muss, wie die ARGE das Steuergelder rauswerfen konnte.

Naja, scheint wohl mit Vitamin B zusammenzuhängen.

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Geschrieben von Gabriele_Spahr am 05.06.2011 um 21:04:

In einer Gründer-Förderung findet sicher auch etwas anderes statt als in diesen unzähligen Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen, die von den Zwangsteilnehmern oft als reine Schikane empfunden werden und die unter Berücksichtigung der vermittelten Inhalte und insbesondere der völlig wahllosen Zusammenwürfelung der Teilnehmer oft auch objektiv Schikane sind. Allerdings wohl eine recht teure Schikane.
Ich bleib an der Frage, was die Bildungsträger für solche Sachen an Geld bekommen, jedenfalls dran.

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Geschrieben von steinbutt am 06.06.2011 um 11:02:

Mir liegt ein "Vertrag über eine berufliche Weiterbildung" vor.
Stammt allerdings schon aus 2007.
3 Monate, 25 Wochenstunden, Lehrgangsgebühren 1078,00 Euro

Inhalt der Maßnahme: Arbeitsmarktseminar. Bunt gemischte Teilnehmer, das übliche "Bildungs"Angebot.
Bewerbung schreiben, wie schaltet man einen PC ein u.s.w.

Der Leistungsumfang entspricht ja in etwa der aktuellen Maßnahme.
(3 Monate 25 Wochenstunden zu 6 Monate 12 Wochenstunden)

Die Lehrgangsgebühr von 1078,00 ergibt bei ca. 100 Teilnehmern immerhin 107.800,00 euro !!!
Kosten dagegenzurechnen: 6 Monate Miete für spartanisch eingerichtete Räume und 2 Personal-Coaches.

Siehe dazu den Beitrag von Dreikatendeich über Umgang mit Personal bei Bildungsträgern weiter vorne.

Mir scheint, da bleibt noch ein "kleiner Gewinn", der die Zunahme derartiger Bildungsträger verständlich macht.

Viele Grüße
steinbutt


Geschrieben von Gabriele_Spahr am 06.06.2011 um 15:37:

Immer schön dran bleiben, steinbutt. Das ist ein Thema, das viel mehr publik gemacht werden muss. Ich überlege, wo man mal ganz offizielle Anfragen nach der Verdienstspanne von Bildungsträgern bei der Durchführung von Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen stellen könnte. Am besten wohl gleich beim BMAS.

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