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Geschrieben von Günter am 15.11.2011 um 01:00:

Ab welchem Tag muss Krankmeldung AG vorliegen?

Ab welchem Tag muss Krankmeldung AG vorliegen?

So manches Haarsträubendes lässt sich hier nachlesen:

http://www.jesus.de/forum/ansicht/thread/thema/re-ab-welchem-tag-muss-krankmeldung-ag-vorliegen-25.html

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Liebe Grüße winke
Günter



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Geschrieben von Lui am 03.12.2011 um 00:53:

RE: Ab welchem Tag muss Krankmeldung AG vorliegen?

Zitat:
Original von Günter
Ab welchem Tag muss Krankmeldung AG vorliegen?

So manches Haarsträubendes lässt sich hier nachlesen:

http://www.jesus.de/forum/ansicht/thread/thema/re-ab-welchem-tag-muss-krankmeldung-ag-vorliegen-25.html


Haarsträubend in der Tat aber auch schlecht Nachvollziehbar.
Da setzt irgentwer Ammenmärchen ins Net welche nicht nachweisbar sind.
Kann ja jeder sowas schreiben,glauben muß mans nicht.
Naja und die Quellle dieses Beitrags......?

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.


Geschrieben von Günter am 03.12.2011 um 01:20:

RE: Ab welchem Tag muss Krankmeldung AG vorliegen?

Zitat:
Original von max1995Naja und die Quellle dieses Beitrags......?


Quelle ist die Userin von Jesus.de.

Das kann man glauben oder nicht. Interessant ist aber, wie viele unterschiedliche Regelungen es gibt, bis wann der "gelbe Schein" abgeliefert sein muss.

Früher meinte ich immer - so habe ich es in meiner Ausbildung bei Paulsen und in der Berufsschule gelernt - es würde der dritte Werktag reichen.

Leider kann man das aber nicht mehr pauschal empfehlen, denn es gibt inzwischen genügend Ganoven, die sich exakt hier sehr gerne bereichern!!!

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Geschrieben von Grubendol am 03.12.2011 um 02:42:

RE: Ab welchem Tag muss Krankmeldung AG vorliegen?

Zitat:
Original von Günter
Leider kann man das aber nicht mehr pauschal empfehlen, denn es gibt inzwischen genügend Ganoven, die sich exakt hier sehr gerne bereichern!!!

Ach, die gab es früher nicht?

Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein...

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"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!


Geschrieben von Quark am 03.12.2011 um 10:13:

RE: Ab welchem Tag muss Krankmeldung AG vorliegen?

Zitat:
Original von Günter
Zitat:
Original von max1995Naja und die Quellle dieses Beitrags......?


Quelle ist die Userin von Jesus.de.

Das kann man glauben oder nicht. Interessant ist aber, wie viele unterschiedliche Regelungen es gibt, bis wann der "gelbe Schein" abgeliefert sein muss.

Früher meinte ich immer - so habe ich es in meiner Ausbildung bei Paulsen und in der Berufsschule gelernt - es würde der dritte Werktag reichen.


Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Steht dort nichts drin (was es nur noch selten gibt) gilt - sofern vorhanden, der Tarifvertrag, steht dort nichts drin, das BGB. Eine generelle Regelung gibt es nicht, ist je nach Arbeitgeber heute unterschiedlich.

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt


Geschrieben von Grubendol am 03.12.2011 um 14:33:

Also, bei uns ist es ohne wenn und aber der erste Tag, an dem die Meldung vorliegen muss. Hab ich auch kein Problem mit.

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Geschrieben von Jensemann am 04.12.2011 um 10:16:

RE: Ab welchem Tag muss Krankmeldung AG vorliegen?

Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von Günter
Zitat:
Original von max1995Naja und die Quellle dieses Beitrags......?


Quelle ist die Userin von Jesus.de.

Das kann man glauben oder nicht. Interessant ist aber, wie viele unterschiedliche Regelungen es gibt, bis wann der "gelbe Schein" abgeliefert sein muss.

Früher meinte ich immer - so habe ich es in meiner Ausbildung bei Paulsen und in der Berufsschule gelernt - es würde der dritte Werktag reichen.


Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Steht dort nichts drin (was es nur noch selten gibt) gilt - sofern vorhanden, der Tarifvertrag, steht dort nichts drin, das BGB. Eine generelle Regelung gibt es nicht, ist je nach Arbeitgeber heute unterschiedlich.


sehe das auch so. ist meistens im arbeitsvertrag geregelt, ansonsonsten geht es in der rechtspyramide noch oben!

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