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Geschrieben von Niclas am 09.12.2011 um 08:24:

Volksentscheid?

Liebe Freunde,

man soll den Teufel ja nicht an die Wand malen. Aber stellen wir uns kurz ein Mal folgendes Szenario vor:

Neben Hamburg und Schleswig-Holstein stimmt auch das Land Niedersachsen der Elbvertiefung zu. Es würde von einigen Stellen dagegen geklagt werden und es würde eine große Aufruhr in der hiesigen Bevölkerung herrschen.

Heute Nacht kam mir der Gedanke einer Volksabstimmung. Im Internet konnte ich folgendes finden:

Zitat:
Ein Volksbegehren benötigt, um zustande zu kommen, ein Unterschriftenquorum von 10 % der Wahlberechtigten, d. h. 602.363 Unterschriften müssen gesammelt werden.
Die Absicht, Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln, ist beim Landeswahlleiter schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss den ausgearbeiteten Gesetzentwurf mit Begründung enthalten und fünf bis neun Vertreterinnen und Vertreter benennen. Die Unterstützungsunterschriften sind auf Unterschriftenbögen zu sammeln, deren Gestaltung jedoch vom Landeswahlleiter verbindlich festgelegt werden muss. Die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens sollten die Möglichkeit nutzen, sich vor der Festlegung des Unterschriftenbogens vom Landeswahlleiter beraten zu lassen, damit nicht – wie beim Volksbegehren "WIR gegen die Rechtschreibreform" geschehen – zahlreich gesammelte Unterstützungsunterschriften als ungültig gewertet werden müssen.
Das Sammeln der Unterschriften ist Sache der Initianten des Volksbegehrens; sie haben die für die Sammlung erforderlichen Unterschriftenbögen auf eigene Kosten zu beschaffen. Während der Sammlung sollte darauf geachtet werden, dass nur Personen auf einem Unterschriftenbogen eingetragen werden, die ihre Hauptwohnung in derselben Gemeinde haben, denn die Unterschriftenbögen verbleiben in diesen Gemeinden. Sie dürfen von den Gemeinden weder an die Vertreterinnen und Vertreter zurückgegeben noch an andere Gemeinden weitergeleitet werden. Die Anzahl der gesammelten gültigen Unterschriften wird von den Gemeinden an den Landeswahlleiter gemeldet, der anschließend die Vertreterinnen und Vertreter über die Anzahl der gesammelten Unterstützungsunterschriften informiert.
Wurden für das Volksbegehren binnen sechs Monaten 25.000 gültige Eintragungen in die Unterschriftenbögen gesammelt, ist von den Vertreterinnen und Vertretern ein Antrag auf Prüfung der Zulässigkeit des Volksbegehrens beim Landeswahlleiter zu stellen. Die Zulässigkeitsprüfung erfolgt durch die Landesregierung. Gegen die Entscheidung der Landesregierung kann beim Staatsgerichtshof Klage erhoben werden. Wird der Zulässigkeitsantrag nicht gestellt oder wird innerhalb der sechs Monate die Anzahl von 25.000 gültigen Eintragungen in die Unterschriftenbögen nicht erreicht, ist das Volksbegehren erledigt.
Ist die Zulässigkeit des Volksbegehrens festgestellt worden, müssen innerhalb weiterer sechs Monate die restlichen Unterschriften gesammelt werden. Die Unterschriftensammlung kann auch während des Zulässigkeitsverfahrens weitergeführt werden.
Auf Antrag der Vertreterinnen und Vertreter, spätestens am Ende der Einreichungsfrist für die Unterschriftenbögen, stellt der Landeswahlausschuss das Ergebnis des Volksbegehrens fest. Ist das Volksbegehren zustande gekommen, übermittelt die Landesregierung den Ge-setzentwurf dem Landtag.
Der Landtag ist nicht zur Annahme des mit dem Volksbegehren eingebrachten Gesetzentwurfes verpflichtet, d. h. er muss ihn nicht als Gesetz beschließen. Nimmt er ihn nicht an, so ist ein Volksentscheid durchzuführen.


Land Niedersachsen

Und weiter:

Zitat:
Nimmt der Niedersächsische Landtag einen Gesetzentwurf, der ihm aufgrund eines Volksbegehrens zugeleitet wird, nicht innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverändert an, so findet innerhalb der nächsten sechs Monate ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt. Der Landtag kann gleichzeitig über einen eigenen Gesetzentwurf abstimmen lassen. Der Volksentscheid wird grundsätzlich wie eine Landtagswahl vorbereitet und durchgeführt, deshalb werden auch die Vorschriften des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes im Wesentlichen angewandt, d.h. am Volksentscheid können nur die Personen teilnehmen, die zur Wahl des Landtages berechtigt sind und in einem Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen sind oder einen Abstimmungsschein haben. Auf dem Stimmzettel wird den Stimmberechtigten die Frage gestellt, ob sie dem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Diese Frage kann nur mit "JA" oder "NEIN" beantwortet werden. Werden auf dem Stimmzettel mehrere Gesetzentwürfe gemeinsam aufgeführt, so wird die Abstimmungsfrage für jeden Gesetzentwurf gestellt.
Ein Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn die Mehrheit der abstimmenden Personen, jedoch mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten, dem Gesetzentwurf zugestimmt haben.
Seit In-Kraft-treten des Volksabstimmungsgesetzes hat in Niedersachsen ein Volksentscheid nicht stattgefunden.

Land Niedersachsen

Jetzt stellt sich bei mir natürlich die Frage, ob solch ein Begehren irgendeine Aussicht auf Erfolg hätte. Die nötigen Unterschriften könnte man meiner Meinung nach erreichen. Wir sprechen hier von circa zwei Millionen Niedersachsen, die zustimmen müssen für den Volksentscheid.

Wie könnte so ein Vorhaben aussehen? Warum wurde darüber öffentlich noch nicht nachgedacht?


Geschrieben von Lui am 09.12.2011 um 12:51:

Träum weiter.
Die zwei Millionen Stimmen werden nicht zusammenkommen.

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.


Geschrieben von Niclas am 09.12.2011 um 13:17:

wenn ich mir nur die küstenbewohner anschaue, komme ich schon auf 1,5 mio.

ich denke, dass es realistisch ist.


Geschrieben von Lui am 09.12.2011 um 13:39:

Wo siehst du 1,5 Mio Küstenbewohner?

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Geschrieben von Niclas am 12.12.2011 um 15:42:

Zitat:
Original von max1995
Wo siehst du 1,5 Mio Küstenbewohner?


landkreise von nord nach ost - sind gute 1,5 mio.


Geschrieben von Quark am 12.12.2011 um 18:49:

RE: Volksentscheid?

Zitat:
Original von Niclas

Wie könnte so ein Vorhaben aussehen? Warum wurde darüber öffentlich noch nicht nachgedacht?


Och Niclas, als altgedienter Politiker hätte ich Dir mehr zugetraut Augenzwinkern Wie sieht denn das Gesetz aus, dass die Zustimmung Niedersachsens ersetzen soll? Wie gesagt, für Niedersachsen geht es nur darum, die Zustimmung zu diesem Verfahren zu versagen (unter entsprechenden, vor Gericht nachvollziehbaren Gründen) oder zu erteilen. Welches Gesetz soll das ersetzen?

Wenn ich da nur an die Diskussion um Stuttgart-21 denke, indem das BW-Parlament ein Gesetz verabschiedet hat, um sämtliche Maßnahmen abzulehnen, die zu nachträglichen Kostensteigerungen für das Land führen könnten, und die kläglich gescheitert sind, da wird ein Volksbegehren in Niedersachsen sich eher in Luft auflösen.

Nein, die Politiker in Berlin allem voran unser Staatssekretär Enak sind gefordert, dieses unsinnige Projekt gerade aufgrund der falschen Kosten-/ Nutzen Analyse ad acta zu legen. Die Entscheidung hierzu kann man weder auf das Land Niedersachsen noch auf dessen Bürger abwälzen.

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt


Geschrieben von Günter am 12.12.2011 um 22:18:

RE: Volksentscheid?

Zitat:
Original von Quark
Nein, die Politiker in Berlin allem voran unser Staatssekretär Enak sind gefordert, dieses unsinnige Projekt gerade aufgrund der falschen Kosten-/ Nutzen Analyse ad acta zu legen. Die Entscheidung hierzu kann man weder auf das Land Niedersachsen noch auf dessen Bürger abwälzen.


Enak hat sich doch schon entschieden. Und seine Meinung für einen gutdotierten job ins Gegenteil geändert. Enak kann da auch nichts mehr stoppen. Nur die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen könnten noch ihr Veto einlegen.

Bei Schleswig-Holstein ist der Zug wohl auch abgefahren. Was Niedersachsen anbetrifft, so glaube ich, dass David ebenso umfallen wird wie sein Parteifreund Enak.

Argumente gegen die Vertiefung hätte er schon - allein dass heute schon das Watt bei Otterndorf von rund 900 Metern auf nur wenige Meter reduziert wurde, wäre - aus verschiedenen Gründen - ein Argument, dass von Sachverständigen zu prüfen wäre.

Aber: Das ist in diesem Zusammenhang auch nebensächlich: David will Karriere machen, da kann er sich schlecht mit den Hamburger Pfeffersäcken und seiner Partei anlegen. David gilt bei vielen als heimlicher Kronprinz für die Nachfolge von angela Merkel. Und er hat da sicher auch gute Chancen als eine Art "Günther Jauch der CDU". Augenzwinkern sollte er sich gegen die Elbvertiefung stellen, wären seine diesebezüglichen chancen gleich null.

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Liebe Grüße winke
Günter



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Geschrieben von Quark am 12.12.2011 um 23:17:

RE: Volksentscheid?

Zitat:
Original von Günter
Nur die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen könnten noch ihr Veto einlegen.



Niedersachsen kann kein Veto einlegen, es kann nur seine Zustimmung verweigern.

Zitat:
Original von Günter
Argumente gegen die Vertiefung hätte er schon - allein dass heute schon das Watt bei Otterndorf von rund 900 Metern auf nur wenige Meter reduziert wurde, wäre - aus verschiedenen Gründen - ein Argument, dass von Sachverständigen zu prüfen wäre.

Welche unabhängigen Sachverständigen würden das prüfen wollen?

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt


Geschrieben von Lui am 12.12.2011 um 23:29:

Zitat:
Original von Niclas
Zitat:
Original von max1995
Wo siehst du 1,5 Mio Küstenbewohner?


landkreise von nord nach ost - sind gute 1,5 mio.


Welche Landkreise?
Drück dich doch mal klarer aus und nenne Namen.

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Geschrieben von Günter am 12.12.2011 um 23:33:

RE: Volksentscheid?

Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von Günter
Nur die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen könnten noch ihr Veto einlegen.



Niedersachsen kann kein Veto einlegen, es kann nur seine Zustimmung verweigern.


Zustimmung verweigern = Veto einlegen. Augenzwinkern

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Günter



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Geschrieben von Quark am 13.12.2011 um 19:05:

RE: Volksentscheid?

Zitat:
Original von Günter

Zustimmung verweigern = Veto einlegen. Augenzwinkern


Herrlich, wenn man sowas liest happy2 Leider völlig fern der rechtlichen Wirklichkeit.Augenzwinkern

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Geschrieben von Grubendol am 14.12.2011 um 11:25:

Die "rechtliche Wirklichkeit" wäre mir egal, politische Beschlüsse könnte man kippen. Aber wer sollte das tun? Es sind doch alle maßgeblichen Parteien für die Vertiefung.

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