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--- U-Bahn-Schläger: Motiv Deutschenhass? (http://www.niederelbe-forum.de/wbblite/threadid.php?threadid=8961)


Geschrieben von Lui am 20.12.2011 um 19:51:

U-Bahn-Schläger: Motiv Deutschenhass?

Zitat:
Aus Deutschenhass sollen vier Jugendliche einen Mann in einer Berliner U-Bahn-Station zusammengeschlagen haben.
Die Anklage fordert teilweise hohe Haftstrafen.
Sie prügelten einen 30-Jährigen auf dem Heimweg bis zur Bewusstlosigkeit: Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollen die vier Schläger vom Berliner U-Bahnhof Lichtenberg dafür Jugendstrafen zwischen fünf und knapp acht Jahren erhalten - wegen versuchten Mordes aus niederen Beweggründen.
Als Motiv für die Prügelorgie vom 11. Februar nannte der Vertreter der Anklage Hass auf Deutsche - und Freude an der grundlosen Misshandlung Schwächerer.


http://www.insuedthueringen.de/ueberregional/brennpunkte/U-Bahn-Schlaeger-Motiv-Deutschenhass;art2801,1845770

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.


Geschrieben von Günter am 21.12.2011 um 00:50:

Ich fürchte, dass unsere lasche Justiz die brutalen Täter "mit Migrationshintergrund" nur zu Bewährungsstrafen verurteilen wird. Wir kennen das doch ...

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Liebe Grüße winke
Günter



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Geschrieben von Grubendol am 21.12.2011 um 13:27:

Das kommt ganz drauf an, ob Vorstrafen vorliegen und inwieweit die Staatsanwaltschaft in der Lage ist, den Tatvorwurf des "versuchten Mordes aus niederen Beweggründen" zu belegen - oder ob es nur eine Annahme der Staatsanwaltschaft ist, dass das Tatmotiv "Hass auf Deutsche - und Freude an der grundlosen Misshandlung Schwächerer" war.

Aber auch die "gefährliche Körperverletzung", die hier eingestanden worden ist, kann mit einer mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Insofern ist es selbst bei eventuell nicht vorhandenen Vorstrafen recht wahrscheinlich, dass angesichts der Schwere der Tat (das Opfer lag vier immerhin Wochen im künstlichen Koma, es ging also um Leben oder Tod) Haftstrafen dabei rumkommen.

Das Gericht wird also ziemlich genau nach den Motiven forschen müssen. Wenn da von den Angeklagten nichts kommt (und was soll da kommen), dann bleibt zumindest der Vorwurf des versuchten Mordes aus "Freude an der grundlosen Misshandlung Schwächerer" - und das heißt Knast.

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