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Geschrieben von Lui am 15.02.2012 um 05:24:

Hartz-IV-Geld für Bordellbesuche abgezweigt

Zitat:
Das Landgericht Itzehoe hat einen ehemaligen Finanzinspektor wegen Unterschlagung einer knappen viertel Million Euro zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafkammer sprach den ehemaligen Teamleiter der Agentur für Arbeit Elmshorn (Schleswig-Holstein) schuldig, mit gefälschten Auszahlungsanweisungen Hartz-IV-Geld abgezweigt zu haben. Insgesamt 195-mal habe der Angeklagte zwischen Oktober 2005 und Mai 2010 an einem Kassenautomaten des Jobcenters unberechtigt Geld abgehoben, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.


http://nachrichten.t-online.de/hartz-iv-geld-fuer-bordellbesuche-abgezweigt-/id_54014308/index

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.


Geschrieben von dr.rudolf am 15.02.2012 um 09:48:

. . . wie ist denn das mit der Schuldfähigkeit, wenn er das Geld für Bordelbesuche brauchte ? peinlich peinlich peinlich

Da gibt es doch sowas wie "rechtfertigender Notstand" (§34 StGB) !!!

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Alle meine Bücher !


Geschrieben von Lothi am 26.02.2012 um 14:21:

Wahhhnsins Rechfertigung lach... peinlich

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