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Hartz-IV-Geld für Bordellbesuche abgezweigt
Zitat:
Das Landgericht Itzehoe hat einen ehemaligen Finanzinspektor wegen Unterschlagung einer knappen viertel Million Euro zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafkammer sprach den ehemaligen Teamleiter der Agentur für Arbeit Elmshorn (Schleswig-Holstein) schuldig, mit gefälschten Auszahlungsanweisungen Hartz-IV-Geld abgezweigt zu haben. Insgesamt 195-mal habe der Angeklagte zwischen Oktober 2005 und Mai 2010 an einem Kassenautomaten des Jobcenters unberechtigt Geld abgehoben, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
http://nachrichten.t-online.de/hartz-iv-geld-fuer-bordellbesuche-abgezweigt-/id_54014308/index
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
. . . wie ist denn das mit der Schuldfähigkeit, wenn er das Geld für Bordelbesuche brauchte ?
Da gibt es doch sowas wie "rechtfertigender Notstand" (§34 StGB) !!!
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Wahhhnsins Rechfertigung lach...
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