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--- Mit belegten Brötchen zum Schulabschluss (http://www.niederelbe-forum.de/wbblite/threadid.php?threadid=9603)


Geschrieben von Niclas am 22.04.2012 um 08:47:

Mit belegten Brötchen zum Schulabschluss

Zitat:

Der fünfzehn Jahre alte Yassin ist Koch, Verkäufer und Buchhalter in einer Person. An der Karl-Krolopper-Förderschule in Kelsterbach wird er nur der „Pausenkönig“ genannt. Ohne ihn stünden viele Mitschüler mit knurrendem Magen auf dem Pausenhof. Er stillt ihren Hunger mit belegten Brötchen und Brezeln für 40 Cent oder mit Knoppers für 30 Cent. Durstige Kunden können bei ihm Wasser und Apfelschorle für 60 Cent inklusive Pfand kaufen.

Yassin ist nicht der einzige „Pausenkönig“. Elf Mitschüler der Kelsterbacher Förderschule arbeiten im Schülerunternehmen „Pausenkönige“ und betreiben den gleichnamigen Schulkiosk. Yassin war am Morgen schon zusammen mit einigen Mitschülern im Supermarkt, um Wurst, Käse und Wasser zu kaufen. „Ganz allein“, wie er mit Stolz hervorhebt.



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Geschrieben von Grubendol am 22.04.2012 um 15:28:

Hat er auch eine amtsärztliche Untersuchung, dass er Lebensmittel verkaufen darf?

__________________
"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

- Der Dieb von Bagdad
-----
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
-----
Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!


Geschrieben von Niclas am 22.04.2012 um 16:54:

Zitat:
Original von Grubendol
Hat er auch eine amtsärztliche Untersuchung, dass er Lebensmittel verkaufen darf?


lach die braucht man schon jahrelang nicht mehr.

du schaust dir einfach einen videofilm über hygienemaßnahmen an und schon hast du nach einer guten stunde deinen wisch in der hand. der arbeitgeber muss jährlich die erinnerungen auffrischen. in der realität sieht es so aus, dass der stempel einfach ins heft gedrückt wird.

aber darum gehts doch in dem artikel gar nicht. hast du ihn dir überhaupt durchgelesen?


Geschrieben von Grubendol am 22.04.2012 um 17:30:

Danke, jetzt habe ich keinen Hunger mehr...

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Geschrieben von Niclas am 22.04.2012 um 18:29:

Zitat:
Original von Grubendol
Danke, jetzt habe ich keinen Hunger mehr...


sorry happy2

aber so ist das nun mal leider. das ist schon mindestens 7 jahre so. daher auch die ganzen verdreckten imbisse...


Geschrieben von Lui am 23.04.2012 um 00:32:

Zitat:
Original von Niclas
Zitat:
Original von Grubendol
Hat er auch eine amts�rztliche Untersuchung, dass er Lebensmittel verkaufen darf?


lach die braucht man schon jahrelang nicht mehr.

du schaust dir einfach einen videofilm �ber hygienema�nahmen an und schon hast du nach einer guten stunde deinen wisch in der hand. der arbeitgeber muss j�hrlich die erinnerungen auffrischen. in der realit�t sieht es so aus, dass der stempel einfach ins heft gedr�ckt wird.


So einfach ist nun auch nicht ganz.
Stichprobeartige Kontrollen werden auch heute noch durchgeführt.


Zitat:
Infektionsschutzgesetz.
2001 wurde das BSeuchG durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgelöst. In §§ 42 und 43 IfSG sind die Vorgaben für Personen, die regelmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben, aufgeführt. Beschäftigte, die in Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß §43 Abs. 1 IfSG (Erstbelehrung) durch das für sie zuständige Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt.
Voraussetzung für den Erhalt dieser Bescheinigung, die lebenslang verwendet werden kann, ist die Teilnahme an einer Belehrung nach §§ 42/43 IfSG.
Besondere Hinweise für Arbeitgeber/Dienstherren Personen, die an bestimmten ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen nach § 42 IfSG in Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung nicht tätig sein oder beschäftigt werden (Tätigkeitsverbot). Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im weiteren alle zwei Jahre über die Bestimmungen des IfSG belehren (sog. Folgebelehrung).
Die Teilnahme an der Folgebelehrung ist zu dokumentieren und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzuweisen. Besondere Hinweise für Beschäftigte Arbeiten Sie nicht mit Lebensmitteln, sondern suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie unter folgenden Symptomen leiden:
Durchfall Erbrechen hohem Fieber Gelbfärbung der Haut und der Augen Wunden oder offene Stellen an Händen oder Armen die eitrig, gerötet oder nässend sind.

Belehrungstermine und Kosten Bürgerinnen und Bürger, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, werden angehalten, eine volljährige dolmetschende Person ihres Vertrauens zur Übersetzung der Belehrung mitzubringen, da sonst eine Bescheinigung nach § 43 IfSG nicht ausgestellt werden kann.
Minderjährige oder beschränkt Geschäftsfähige bzw. geschäftsunfähige Personen sollten zur Erlangung der Bescheinigung einen Sorgeberechtigten bzw. Betreuer mitbringen.
Die Bescheinigung kann erst nach Abgabe einer schriftlichen Erklärung durch den Sorgeberechtigten bzw. Betreuer ausgestellt werden. Die entsprechenden Unterlagen können auch den Sorgepersonen zur Einsicht und Unterschrift durch die Sorgeberechtigten bzw. Betreuer mitgegeben werden.


http://www.landkreis-fuerth.de/gesundheit-und-soziales/gesundheitsverwaltung/lebensmittelbescheinigung.html

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.


Geschrieben von Nadermann am 23.04.2012 um 12:57:

Max wie soll man dein Geschreibsel denn lesen können. Stell deinen Computer doch mal von muselmanisch auf deutsch ein. mauer


Geschrieben von Lui am 23.04.2012 um 14:03:

Zitat:
Original von Nadermann
Max wie soll man dein Geschreibsel denn lesen können. Stell deinen Computer doch mal von muselmanisch auf deutsch ein. mauer


No Comment.
mauer mauer mauer

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Geschrieben von Nadermann am 23.04.2012 um 14:26:

Zitat:
Original von max1995
Zitat:
Original von Nadermann
Max wie soll man dein Geschreibsel denn lesen können. Stell deinen Computer doch mal von muselmanisch auf deutsch ein. mauer


No Comment.
mauer mauer mauer



Zitat:


amts�rztliche �ber hygienema�nahmen gedr�ckt

durchgeführt abgelöst. In §§
für Personen, die regelmäßig Umgang mit Lebensmitteln

aufgeführt.


Wer soll solche Zeichen denn lesen können?


Geschrieben von Lui am 24.04.2012 um 14:01:

Naja,gehört schon ein wenig Grips zu. winke winke

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Geschrieben von Medem-Taxi am 04.06.2012 um 09:57:

Zitat:
Original von max1995
Naja,gehört schon ein wenig Grips zu. winke winke


Nadermann, machs halt wie ich, lies es einfach garnicht.
happy2


Gruß Jörg


Geschrieben von Lui am 04.06.2012 um 10:48:

Sehr Geistreich. mauer mauer mauer

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Geschrieben von Jensemann am 04.06.2012 um 22:41:

Zitat:
Original von Niclas
Zitat:
Original von Grubendol
Hat er auch eine amtsärztliche Untersuchung, dass er Lebensmittel verkaufen darf?


lach die braucht man schon jahrelang nicht mehr.

du schaust dir einfach einen videofilm über hygienemaßnahmen an und schon hast du nach einer guten stunde deinen wisch in der hand. der arbeitgeber muss jährlich die erinnerungen auffrischen. in der realität sieht es so aus, dass der stempel einfach ins heft gedrückt wird.

aber darum gehts doch in dem artikel gar nicht. hast du ihn dir überhaupt durchgelesen?


ich weis ja nicht wie es bei euch in einer brauerei läuft mit der hygieneschulung, doch bei uns gibt es keinen stempel. wir müssen alle ca. 180 Mitarbeiter jährlich zur Unterweisung. Selbst die im Büro arbeiten und nur so viel mit Lebensmittel zu tun haben, das sie ihr Brötchen essen. peace1

Daher lieber Niclas nicht immer zu allgemein solche wichtigen dinge darstellen. mad2

wir haben sogar zusätzlich noch jährlich HACCP Schulungen wenn du weist was das ist. (hast ja deinen Braumeister kurz vorm abschluss, dann musst du das ja kennen) pardon


Geschrieben von Niclas am 06.06.2012 um 04:50:

Zitat:
Original von Jensemann
Zitat:
Original von Niclas
Zitat:
Original von Grubendol
Hat er auch eine amtsärztliche Untersuchung, dass er Lebensmittel verkaufen darf?


lach die braucht man schon jahrelang nicht mehr.

du schaust dir einfach einen videofilm über hygienemaßnahmen an und schon hast du nach einer guten stunde deinen wisch in der hand. der arbeitgeber muss jährlich die erinnerungen auffrischen. in der realität sieht es so aus, dass der stempel einfach ins heft gedrückt wird.

aber darum gehts doch in dem artikel gar nicht. hast du ihn dir überhaupt durchgelesen?


ich weis ja nicht wie es bei euch in einer brauerei läuft mit der hygieneschulung, doch bei uns gibt es keinen stempel. wir müssen alle ca. 180 Mitarbeiter jährlich zur Unterweisung. Selbst die im Büro arbeiten und nur so viel mit Lebensmittel zu tun haben, das sie ihr Brötchen essen. peace1

Daher lieber Niclas nicht immer zu allgemein solche wichtigen dinge darstellen. mad2

wir haben sogar zusätzlich noch jährlich HACCP Schulungen wenn du weist was das ist. (hast ja deinen Braumeister kurz vorm abschluss, dann musst du das ja kennen) pardon


entweder bekommt man ein zertifikat ausgestellt (welches einem ausgehändigt, oder ggf. beim arbeitgeber verbleibt), oder man bekommt einen stempel in sein heftchen gedrückt. der nachweis muss jedenfalls erfolgen. ich schau nachher mal nach, wie das besagte buch richtig heißt.

hygiene steht bei mir an erster stelle, da kannst du dir sicher sein. und ja - die haccp ist mir ein begriff Augenzwinkern

ich wollte nur die gängige praxis darstellen, was der boulettenbrater auf 400€-basis durchläuft in sachen hygiene. in meinen augen ist das mehr als lächerlich.

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