{cssfile}
Registrierung Mitgliederliste Administratoren und Moderatoren Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite  
  Neue Beiträge in den letzten 24 h             Registrieren            Partnerprogramm
Niederelbe-Forum » Soziale Fragen » HartzIV-Forum » Fachkräftemangel » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Grubendol Grubendol ist männlich
Mitglied




Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985

Fachkräftemangel Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
FACHKRÄFTEMANGEL: JOBCENTER INFORMIERT ÜBER FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Zuschüsse erhalten


Im nächsten Jahr werden die Mittel für die aktive Arbeitsförderung im Bereich aller Jobcenter reduziert. Das Jobcenter Oldenburg rechnet hierbei mit bis zu 20 Prozent weniger Mitteln. Um die Mittel in diesem Jahr auszuschöpfen und dem in Teilbranchen drohenden Fachkräftemangel entgegenzutreten, macht das Jobcenter Oldenburg auf bestimmte Förderinstrumente aufmerksam, die kurzfristig genutzt werden können.

Ausbildungsbonus
Mit dem Ausbildungsbonus soll das Engagement von Betrieben in der betrieblichen Ausbildung gefördert und die Chance von Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz erhöht werden. Nicht alle Jugendlichen haben exzellente Noten, sind aber durchaus motiviert und engagiert.

Förderungsfähig ist ein zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplatz, der auf einen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seemannsgesetz oder dem Altenpflegegesetz abzielt und für den der dafür vorgeschriebene Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen wird. Die Höhe des Ausbildungsbonus bestimmt sich nach der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten monatlichen Ausbildungsvergütung (Arbeitnehmer-Brutto) und beträgt zwischen 4.000 und 6.000 Euro.

Anfragen werden vom Arbeitgeberservice des Jobcenters entgegengenommen unter der Telefonnummer 0441 21970-2400, per Fax an 0441 21970-2547 oder per E-Mail an Jobcenter-Oldenburg.Arbeitgeberservice@jobcenter-ge.de.

Eingliederungszuschuss
Wenn Arbeitgeber kompetente und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen, haben sie konkrete Vorstellungen, welche Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind, um den Anforderungen des Arbeitsplatzes zu entsprechen. Trotz intensivster Bemühungen ist es aber nicht immer möglich, die passgenauen Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Teilweise weichen die vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen von den Vorstellungen ab. Mit anderen Worten: Bevor neueingestellte Arbeitskräfte die Anforderungen vollständig erfüllen, müssen die Arbeitgeber in die Einarbeitung investieren. Mit der Gewährung eines Eingliederungszuschusses kann das Jobcenter Oldenburg diese Investitionen unterstützen.

Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten (Eingliederungszuschuss). Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes.

Die Fördermöglichkeiten gelten grundsätzlich auch für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die parallel ergänzende Leistungen des Jobcenters erhalten und nicht sozialversicherungspflichtig (Minijob) beschäftigt sind und im Betrieb eine höherwertige Tätigkeit wahrnehmen sollen.

Anfragen hierzu sind ebenfalls an den Arbeitgeberservice zu richten.

Einstiegsgeld
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Leistungen nach dem SGB II erhalten (Hartz IV), können bei der Aufnahme einer gering bezahlten Vollzeitbeschäftigung (bis 1.500 Euro Brutto Arbeitsentgelt) neben den weiteren Einkommensfreibeträgen monatlich mindestens 143,50 Euro (Teilzeit entsprechend weniger) in Form von Einstiegsgeld anrechnungsfrei vom Jobcenter für zunächst sechs Monate zusätzlich erhalten. Damit soll der Einstieg in das Erwerbsleben, auch bei Selbstständigkeit, erleichtert werden, um zusätzlichen Aufwand ausgleichen zu können.

Interessierte wenden sich bitte an ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter Oldenburg.FACHKRÄFTEMANGEL: JOBCENTER INFORMIERT ÜBER FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Zuschüsse erhalten


Im nächsten Jahr werden die Mittel für die aktive Arbeitsförderung im Bereich aller Jobcenter reduziert. Das Jobcenter Oldenburg rechnet hierbei mit bis zu 20 Prozent weniger Mitteln. Um die Mittel in diesem Jahr auszuschöpfen und dem in Teilbranchen drohenden Fachkräftemangel entgegenzutreten, macht das Jobcenter Oldenburg auf bestimmte Förderinstrumente aufmerksam, die kurzfristig genutzt werden können.

Ausbildungsbonus
Mit dem Ausbildungsbonus soll das Engagement von Betrieben in der betrieblichen Ausbildung gefördert und die Chance von Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz erhöht werden. Nicht alle Jugendlichen haben exzellente Noten, sind aber durchaus motiviert und engagiert.

Förderungsfähig ist ein zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplatz, der auf einen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seemannsgesetz oder dem Altenpflegegesetz abzielt und für den der dafür vorgeschriebene Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen wird. Die Höhe des Ausbildungsbonus bestimmt sich nach der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten monatlichen Ausbildungsvergütung (Arbeitnehmer-Brutto) und beträgt zwischen 4.000 und 6.000 Euro.

Anfragen werden vom Arbeitgeberservice des Jobcenters entgegengenommen unter der Telefonnummer 0441 21970-2400, per Fax an 0441 21970-2547 oder per E-Mail an Jobcenter-Oldenburg.Arbeitgeberservice@jobcenter-ge.de.

Eingliederungszuschuss
Wenn Arbeitgeber kompetente und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen, haben sie konkrete Vorstellungen, welche Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind, um den Anforderungen des Arbeitsplatzes zu entsprechen. Trotz intensivster Bemühungen ist es aber nicht immer möglich, die passgenauen Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Teilweise weichen die vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen von den Vorstellungen ab. Mit anderen Worten: Bevor neueingestellte Arbeitskräfte die Anforderungen vollständig erfüllen, müssen die Arbeitgeber in die Einarbeitung investieren. Mit der Gewährung eines Eingliederungszuschusses kann das Jobcenter Oldenburg diese Investitionen unterstützen.

Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten (Eingliederungszuschuss). Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes.

Die Fördermöglichkeiten gelten grundsätzlich auch für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die parallel ergänzende Leistungen des Jobcenters erhalten und nicht sozialversicherungspflichtig (Minijob) beschäftigt sind und im Betrieb eine höherwertige Tätigkeit wahrnehmen sollen.

Anfragen hierzu sind ebenfalls an den Arbeitgeberservice zu richten.

Einstiegsgeld
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Leistungen nach dem SGB II erhalten (Hartz IV), können bei der Aufnahme einer gering bezahlten Vollzeitbeschäftigung (bis 1.500 Euro Brutto Arbeitsentgelt) neben den weiteren Einkommensfreibeträgen monatlich mindestens 143,50 Euro (Teilzeit entsprechend weniger) in Form von Einstiegsgeld anrechnungsfrei vom Jobcenter für zunächst sechs Monate zusätzlich erhalten. Damit soll der Einstieg in das Erwerbsleben, auch bei Selbstständigkeit, erleichtert werden, um zusätzlichen Aufwand ausgleichen zu können.

Interessierte wenden sich bitte an ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter Oldenburg.

Quelle: Bürgerbrief Stadt Oldenburg (E-Mail)

__________________
"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

- Der Dieb von Bagdad
-----
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
-----
Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!

28.08.2012 12:31 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
 
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Gehe zu:
 


Powered by Burning Board Lite 1.0.2 © 2001-2004 WoltLab GmbH