Gewerkschaften kaempfen für Streiks in der Kirche |
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Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über das Streikverbot bei kirchlichen Arbeitgebern. Auf dem Spiel stehen die Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht.
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Arbeitsrecht. Dürfen die rund 1,3 Millionen Mitarbeiter bei Diakonie, Caritas und Kirchen einen Arbeitskampf führen, oder gilt das strikte Kirchenrecht, das ein Streikverbot vorsieht? Und welches Grundrecht wiegt höher: das Sonderrecht der Kirche oder die Koalitionsfreiheit?
Diese Fragen haben an diesem Dienstag die höchsten Arbeitsrichter in Erfurt zu klären. Verhandelt wird ein Streit zwischen den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund auf der einen Seite und den kirchlichen Arbeitgebern auf der anderen. Die Gewerkschaften hatten 2009 zu Streiks in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie in einem Krankenhaus in Hamburg aufgerufen, um die kirchlichen Einrichtungen zu regulären Tarifabschlüssen zu zwingen. Die Evangelische Kirche von Westfalen, die Landeskirche Hannover und deren diakonischen Einrichtungen reichten daraufhin vor dem Arbeitsgericht Bielefeld Klage gegen die Gewerkschaften ein. |
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http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-1...-gewerkschaften
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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