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Niederelbe-Forum » Soziale Fragen » Blindenarbeit - Blindenwaren » Das gesetzlich geschützte Blindenwarenzeichen » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Günter Günter ist männlich
Administrator




Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

Achtung Das gesetzlich geschützte Blindenwarenzeichen Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen




Liebe Leserinnen, liebe Leser,

jedes Blindenerzeugnis muss das gesetzlich geschützte Blindenwarenzeichen (Abbildung oben) tragen! Dieses Symbol bürgt für ausgezeichnete handwerkliche Qualitätsarbeit.

Weisen Sie vermeindliche Blindenwaren ohne dieses Zeichen entschieden zurück. Ausnahmen bilden gesetzlich zugelassene Zusatzwaren, die anerkannte Blindenbetriebe gleichzeitig mit Blindenwaren vertreiben dürfen.

Weitere Infos

__________________
Liebe Grüße winke
Günter



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20.05.2008 00:22 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
 
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