Eine Frage der Ehre - Vorsicht mit falschen Behauptungen |
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Der Fall einer Lehrerin, die wegen angeblicher Falschaussagen zu einer Vergewaltigung vor Gericht steht, sorgt bundesweit für Schlagzeilen. Doch auch vermeintlich weniger brisante falsche Behauptungen, etwa in Online-Netzwerken, können strafbar sein.
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Grundsätzlich gilt: «Wenn jemand etwas Ehrenrühriges behauptet, ohne es beweisen zu können, ist das üble Nachrede», sagt Christiani. «Wenn der Betreffende sogar weiß, dass die Behauptung nicht stimmt, ist das Verleumdung.» Und das sei strafbar.
Werde durch die Äußerung ein Ermittlungsverfahren ausgelöst, könne der Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt sein. «Und das kann eine Geld- oder sogar eine Haftstrafe zur Folge haben.»
Daher sollte man mit nicht gesicherten Informationen zum Beispiel in Sozialen Netzwerken vorsichtig umgehen. «Das gilt besonders, wenn es sich um sensible Bereiche handelt, wie medizinische oder finanzielle Details oder Informationen über das Sexualleben», sagt Christiani. «Es geht immer um die Frage der Ehre. Da sollte man sehr aufpassen, dass man nicht über das Ziel hinausschießt.»
Stellt sich heraus, dass die Tatsache nicht stimme, müsse der, der sie behauptet hat, auch mit einer Abmahnung rechnen. In schweren Fällen kommen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen in Betracht.
Wer hingegen mit falschen ehrverletzenden Behauptungen konfrontiert wird, sollte das nicht einfach auf sich beruhen lassen. «Insbesondere, wenn Vorwürfe im Internet auftauchen, erreichen sie ja gleich eine ziemlich große Öffentlichkeit, auch gegenüber potenziellen Arbeitgebern, Kunden und dem persönlichen Umfeld», sagt Christiani. |
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http://www.suedkurier.de/nachrichten/wir...1016080,6034801
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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