Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Google |
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Das Landgericht Berlin hat 25 Klauseln von Google zu Nutzungsbestimmungen und Datenschutz für rechtswidrig erklärt. Unter anderem weil sie zu unbestimmt formuliert waren.
Die Klauseln seien zu unbestimmt formuliert gewesen oder hätten die Rechte der Verbraucher unzulässig eingeschränkt. Bei 13 der Klauseln geht es um den Datenschutz. Der Konzern habe sich unter anderem das Recht vorbehalten, "möglicherweise" gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder "unter Umständen" personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen, sagte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). |
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http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2...age-datenschutz
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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