Günter
Administrator
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06.01.2014 16:28 |
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Grubendol
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06.01.2014 20:13 |
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Quark
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06.01.2014 22:22 |
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Günter
Administrator
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Beiträge: 19256
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RE: Trickdiebe - Zivilfahnder stellen erneut Diebe nach Antanz-Trick in Düsseldorfer Altstadt |
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Zitat: |
Original von Quark
Zitat: |
Original von Günter
Der 22-jährige wird wohl noch nachdem Jugendrecht bestraft werden - geht also konkret leer aus! Und der 28-jährige erhält vermutlich Bewährung! So sieht es ja leider in Deutschland seit einigen Jahren aus. |
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Ein 22jähriger wird nach Jugendrecht bestraft? Wie kommst Du denn darauf? |
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z. B.
Zitat: |
Eine Sonderregelung trifft das JGG für den Fall, dass Taten gleichzeitig abzuurteilen sind, die der Täter in verschiedenen Alters- und Reifestufen begangen hat. Eine solche Konstellation liegt beispielsweise vor, wenn der Täter im Alter von 17 Jahren, also als Jugendlicher, eine Tat begangen hat, und eine weitere Tat im Alter von 19 oder 22 Jahren, also als Heranwachsender oder gar als Erwachsener begeht. Hierzu bestimmt § 32 JGG, dass in diesen Fällen auf alle Taten einheitlich Jugendstrafrecht oder einheitlich Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Es ist also unzulässig, aus einer verwirkten Jugendstrafe und einer verwirkten Freiheitsstrafe etwa eine Gesamtstrafe zu bilden. Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass Jugend- und Freiheitsstrafe verschiedene, nicht miteinander kompatible Strafübel seien.
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstraf...8Deutschland%29
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__________________ Liebe Grüße
Günter
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06.01.2014 22:47 |
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