Unkaufmännisches Gebahren der Deutschen Bahn AG |
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Ihr Lieben,
ich weiß nicht, ob Ihr schon mal eine Bahn-Card bei der Deutschen Bahn AG gekündigt habt. Dazu sei denjenigen gesagt, die es vielleicht nicht wissen, dass es die Bahn-Card seit einigen Jahren nur noch in Abo-Form gibt, d. h. sie verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn man nicht rechtzeitig vor Ablauf kündigt.
Meine Verlobte hat deshalb ihre Bahn-Card, die am 18.09.2009 abläuft, mit Schreiben vom 07.07.2009 gekündigt. Nun warten wir also seit vier Wochen auf eine Kündigungsbestätigung. Fehlanzeige!
Da manche Firmen Kündigungen gerne unter den Tisch fallen lassen, wenn mann nicht per Einschreiben kündigt, habe ich heute für meine Verlobte bei der entsprechenden Stelle der Bahn in Frankfurt angerufen. (Sie hat immer lange Tage im Büro und kann von dort aus nicht telefonieren.
Die Dame am Terlefon wollte mir zuerst aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben, was ja auch OK ist, bestätigte dann aber indirekt doch, dass die Kündigung vorläge. Als ich fragte, weshalb denn nach vier Wochen immer noch keine Bestätigung vorläge folgendes: "Nur, wenn der Kunde in seinem Kündigungsschreiben expliziet um eine Kündigungsbestätigung bitten, erhält er auch eine".
Aus kaufmännischer Sicht ein absolut unübliches Gebahren! Außerdem: Im Kündigungsschreiben stand folgender Satz: "Ich bitte um schriftliche Bestätigung!"
Ist das nicht "explizit" genug?
__________________ Liebe Grüße
Günter
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