toffil
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12.10.2009 09:23 |
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toffil
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Dabei seit: 10.08.2009
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Zitat: |
Original von Günter
Zitat: |
Original von Quark
Schade nur, toffil, dass Du auch nicht verstehst, dass Wahlrecht und Strafrecht zwei verschiedene paar Schuhe sind. |
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Sind das wirklich verschiedene Paar Schuhe? Wenn man einerseits sagt, dass rund 90 % aller Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren noch nicht über die Reife verfügen, sich über die Konsequenzen ihres Handeln klar zu sein, dann halte ich es für einen Widerspruch in sich, dass diese Altergruppe und noch viel Jüngere schon die Reife haben sollen, sich an den wichtigsten Entscheidungen innerhalb unserer Demokratie aktiv zu beteiligen. |
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So ist es! Menschen sind mit 14 oder 16 noch nicht reif dazu, über so wichtige Sachverhalte mitzubestimmen. Dem wird aber nur bei der Rechtsprechung auch Rechnung getragen, da billigt man ihnen diese Unreife zu.
__________________ Der Zweck der Diplomatie ist die Verlängerung von Krisen!
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13.10.2009 16:08 |
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Grubendol
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Angesichts der Tatsache, dass beinahe dreißig Prozent der Wahlberechtigten nicht die "Reife" haben, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, sollte man es vielleicht denjenigen zugestehen, die sich mit 14 Jahren reif dafür fühlen.
Nur, um mal einen anderen Gedanken in die Diskussion zu bringen, ich kann die Strafrechtsdebatte nicht mehr hören.
Außerdem stellt ihr beiden euch damit in ein so konservatives Licht, das zudem gar nicht mit der Haltung eures Meisters in Einklang zu bringen ist (Mark. 10,14).
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
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13.10.2009 16:26 |
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Quark
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Dabei seit: 24.08.2007
Beiträge: 6042
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Eure Meinung, ich seh das eben anders. Der Staat will erreichen, dass jugendliche Täter, die die erforderliche erwachsene Reife noch nicht haben, für Ihre Taten nicht jahrelang im Gefängnis schmoren, wo sie noch mehr auf die schiefe Bahn gelingen, sondern ihnen einen Ausweg aus diesen Straftaten bzw. aus dieser Richtig ebnen.
Das hat aus meiner Sicht nichts damit zu tun, dass der Staat Jugendlichen an der Mitentscheidung Anteil haben will. Im Umkehrschluss müsstet ihr doch auch sagen, Straftäter haben das Recht zu wählen verwirkt. Auf den Gedanken kommt doch auch keiner.
Im Übrigen ist auch das Argument von Grubi nicht von der Hand zu weisen, dass es durchaus auch jugendliche Heranwachsende gibt, die nicht straffällig werden.
Ich halte aber die Herabsetzung des Wahlalters auf 14 Jahren auch für einen Fehler.
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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13.10.2009 16:30 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Zitat: |
Original von Quark
Ich halte aber die Herabsetzung des Wahlalters auf 14 Jahren auch für einen Fehler. |
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Ich schätze auch mal, dass 16 das richtige Alter für den Durchschnitt wäre.
Zitat: |
"Die Welt ist euer, wie sie auch unser ist, doch letzten Endes ist sie eure Welt. Ihr jungen Menschen, frisch und aufstrebend, seid das erblühende Leben, gleichsam die Sonne um acht oder neun Uhr morgens. Unsere Hoffnungen ruhen auf euch [...]"
(Mao Tse Tung, 1967, S. 341) |
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13.10.2009 16:57 |
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toffil
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Dabei seit: 10.08.2009
Beiträge: 2693
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Zitat: |
Original von Grubendol
Angesichts der Tatsache, dass beinahe dreißig Prozent der Wahlberechtigten nicht die "Reife" haben, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, sollte man es vielleicht denjenigen zugestehen, die sich mit 14 Jahren reif dafür fühlen.
Nur, um mal einen anderen Gedanken in die Diskussion zu bringen, ich kann die Strafrechtsdebatte nicht mehr hören.
Außerdem stellt ihr beiden euch damit in ein so konservatives Licht, das zudem gar nicht mit der Haltung eures Meisters in Einklang zu bringen ist (Mark. 10,14). |
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Wie, ich dachte, Religion und Politik sollte voneinander getrennt bleiben. Was gilt jetzt?
Es geht leider nicht, ein Wahlrecht für Jugendliche nicht in Verbindung mit dem entsprechenden Strafrecht zu diskutieren.
Fakt ist, und ich gehe mal davon aus, dass wir das alle erlebt haben, dass man als Heranwachsender zwar glaubt, man könne nichts mehr dazulernen, aber hinterher feststellt, wieviel Stuß man geglaubt hat, bis man irgendwann mal einigermaßen erwachsen war.
Dass es mehr als genug Erwachsene gibt, die niemals wählen dürften, ist zwar klar, hat aber hiermit nichts zu tun.
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14.10.2009 09:42 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
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Zitat: |
Original von toffil
Zitat: |
Original von Grubendol
Angesichts der Tatsache, dass beinahe dreißig Prozent der Wahlberechtigten nicht die "Reife" haben, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, sollte man es vielleicht denjenigen zugestehen, die sich mit 14 Jahren reif dafür fühlen.
Nur, um mal einen anderen Gedanken in die Diskussion zu bringen, ich kann die Strafrechtsdebatte nicht mehr hören.
Außerdem stellt ihr beiden euch damit in ein so konservatives Licht, das zudem gar nicht mit der Haltung eures Meisters in Einklang zu bringen ist (Mark. 10,14). |
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Wie, ich dachte, Religion und Politik sollte voneinander getrennt bleiben. Was gilt jetzt? |
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Ja, genau, wer Mitglied einer Religion ist, sollte vielleicht besser gar kein Wahlrecht haben.
Zitat: |
Original von toffil
Es geht leider nicht, ein Wahlrecht für Jugendliche nicht in Verbindung mit dem entsprechenden Strafrecht zu diskutieren. |
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Sicher geht das. Und wenn man das schon meint, dann wird umgekehrt ein Schuh draus: wer strafmündig ist (ab 14) sollte auch das Wahlrecht haben.
Zitat: |
Original von toffil
Fakt ist, und ich gehe mal davon aus, dass wir das alle erlebt haben, dass man als Heranwachsender zwar glaubt, man könne nichts mehr dazulernen, aber hinterher feststellt, wieviel Stuß man geglaubt hat, bis man irgendwann mal einigermaßen erwachsen war.
Dass es mehr als genug Erwachsene gibt, die niemals wählen dürften, ist zwar klar, hat aber hiermit nichts zu tun. |
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Siehst du, und ich hätte keine Hemmungen, das auch zu bennenen: es ist Schwachsinn, das Strafrechtsargument dafür zu verwenden, gegen ein Wahlrecht mit 14 zu polemisieren (wie Max das tut, äußerst dämlich finde ich das) und nichts dazu zu sagen, dass sogenannte Erwachsene lügen und betrügen und sonstwie straffällig werden dürfen und dennoch ihr Wahlrecht nicht loswerden.
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14.10.2009 13:56 |
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toffil
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Dabei seit: 10.08.2009
Beiträge: 2693
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Ja, genau, wer Mitglied einer Religion ist, sollte vielleicht besser gar kein Wahlrecht haben.
Genau. Und jeder, der um '68 herum schon lesen konnte, auch nicht!
Es geht leider nicht, ein Wahlrecht für Jugendliche nicht in Verbindung mit dem entsprechenden Strafrecht zu diskutieren.
Sicher geht das. Und wenn man das schon meint, dann wird umgekehrt ein Schuh draus: wer strafmündig ist (ab 14) sollte auch das Wahlrecht haben.
Genauso eingeschränkt, wie er verurteilungsfähig ist?
Fakt ist, und ich gehe mal davon aus, dass wir das alle erlebt haben, dass man als Heranwachsender zwar glaubt, man könne nichts mehr dazulernen, aber hinterher feststellt, wieviel Stuß man geglaubt hat, bis man irgendwann mal einigermaßen erwachsen war. Dass es mehr als genug Erwachsene gibt, die niemals wählen dürften, ist zwar klar, hat aber hiermit nichts zu tun.
Siehst du, und ich hätte keine Hemmungen, das auch zu bennenen: es ist Schwachsinn, das Strafrechtsargument dafür zu verwenden, gegen ein Wahlrecht mit 14 zu polemisieren (wie Max das tut, äußerst dämlich finde ich das) und nichts dazu zu sagen, dass sogenannte Erwachsene lügen und betrügen und sonstwie straffällig werden dürfen und dennoch ihr Wahlrecht nicht loswerden.
Das macht halt eine Demokratie aus, dass so ziemlich jeder mitmischen darf. Der Ostwestfale darf ja auch seine Afghanistanmeinung postulieren, ohne dass Günter ihm einen Stromschlag auf die Tastatur schickt.
Aber bei einer Bevölkerungsgruppe, wo man weiß, dass der überwiegende Teil die politischen Zusammenhänge nicht überblicken kann, weil zu jung und unerfahren, bietet es sich durchaus an, einen entsprechenden Trennstrich zu ziehen. Hundertprozentig gerecht wird man damit nicht allen, aber das geht sowieso nicht.
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14.10.2009 15:08 |
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Grubendol
Mitglied
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Zitat: |
Original von toffil
Es geht leider nicht, ein Wahlrecht für Jugendliche nicht in Verbindung mit dem entsprechenden Strafrecht zu diskutieren.
Sicher geht das. Und wenn man das schon meint, dann wird umgekehrt ein Schuh draus: wer strafmündig ist (ab 14) sollte auch das Wahlrecht haben.
Genauso eingeschränkt, wie er verurteilungsfähig ist? |
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Sicher, meinetwegen zwischen 14 und 16 nur das kommunale, zwischen 16 und 18 auch das Landtagswahlrecht und ab 18 normal. Sozusagen ein Heranführen der jungen Leute an die Demokratie. Hilft vielleicht gegen das Nichtwählertum.
Zitat: |
Original von toffil
Fakt ist, und ich gehe mal davon aus, dass wir das alle erlebt haben, dass man als Heranwachsender zwar glaubt, man könne nichts mehr dazulernen, aber hinterher feststellt, wieviel Stuß man geglaubt hat, bis man irgendwann mal einigermaßen erwachsen war. Dass es mehr als genug Erwachsene gibt, die niemals wählen dürften, ist zwar klar, hat aber hiermit nichts zu tun.
Siehst du, und ich hätte keine Hemmungen, das auch zu bennenen: es ist Schwachsinn, das Strafrechtsargument dafür zu verwenden, gegen ein Wahlrecht mit 14 zu polemisieren (wie Max das tut, äußerst dämlich finde ich das) und nichts dazu zu sagen, dass sogenannte Erwachsene lügen und betrügen und sonstwie straffällig werden dürfen und dennoch ihr Wahlrecht nicht loswerden.
Das macht halt eine Demokratie aus, dass so ziemlich jeder mitmischen darf. Der Ostwestfale darf ja auch seine Afghanistanmeinung postulieren, ohne dass Günter ihm einen Stromschlag auf die Tastatur schickt. |
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Letzteres verstehe ich nicht so ganz, warum sollte die Meinung des Ostwestfalen strafwürdig sein? Kein gelungenes Beispiel.
Zitat: |
Original von toffil
Aber bei einer Bevölkerungsgruppe, wo man weiß, dass der überwiegende Teil die politischen Zusammenhänge nicht überblicken kann, weil zu jung und unerfahren, bietet es sich durchaus an, einen entsprechenden Trennstrich zu ziehen. Hundertprozentig gerecht wird man damit nicht allen, aber das geht sowieso nicht. |
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Ich wage zu behaupten, dass die Einsicht in die politischen Zusammenhänge bei Leuten über 21 auch nicht größer ist als zwischen 16 und 18. Das beweist doch die Zahl der Nichtwähler.
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14.10.2009 15:27 |
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Grubendol
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Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Nein, aber der kommunale Bereich ist derjenige, wo die Entscheidungen getroffen werden, die einen unmittelbaren Bezug zu den Menschen haben.
Die Europawahl hat leider keine so große Bedeutung, weil das europäische Parlament keine so große hat. Das liegt aber in der Natur der Sache, da die Europäische Union ein Staatenbund und kein Bundesstaat wie die Bundesrepublik sind, wie das Bundesverfassungsgericht letztens auch noch einmal ausdrücklich festgestellt hat. Deshalb die starke EU-Kommission und das schwache Parlament. Da die Beteiligung bei den Wahlen zum EU-Parlament stets besonders gering ist, können da von mir aus gerne Vierzehnjährige mitwählen. Da Strafrecht eine Angelegenheit der Nationalstaaten ist, greift hier auch nicht das Argument mit dem Strafrecht.
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15.10.2009 17:23 |
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