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Niederelbe-Forum » Soziale Fragen » HartzIV-Forum » Jeder dritte Hartz-IV-Bescheid wurde korrigiert? » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Günter Günter ist männlich
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Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

Jeder dritte Hartz-IV-Bescheid wurde korrigiert? Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Jeder dritte Hartz-IV-Bescheid wurde korrigiert
Behörde: 270.000 Widerspruchsverfahren erfolgreich


Die Behörden mussten im vergangenen Jahr jeden dritten Hartz-IV-Bescheid korrigieren. Knapp 270.000 Widerspruchsverfahren waren erfolgreich. Das bestätigte die Bundesagentur für Arbeit. Grund sei die Personalsituation.

In 36,4 Prozent aller Fälle wurde den Widersprüchen gegen Hartz-IV-Bescheide ganz oder teilweise stattgegeben. Wie eine Sprecherin der Bundesagentur sagte, konnten von Januar bis einschließlich November 2009 insgesamt 766.700 Widersprüche erledigt werden. In 206.000 Fällen wurde dem Widerspruch der Betroffenen ganz stattgegeben. In weiteren 73.200 Fällen hatten die Hartz-IV-Empfänger mit ihrem Widerspruch teilweise Erfolg. Die Behörde bestätigte damit einen Bericht der ARD.

11.01.2010 http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/19/0...8010355,00.html


Wenn ich diesen Bericht lesen frage ich mich, ob die Journalisten da nicht etwas durcheinanderbekommen.

Tatsächlich wurde eben nicht "dritte Hartz-IV-Bescheid wurde korrigiert", sondern jeder dritte Bescheid von denen, wo Widerspruch erheben wurde. Das ist ja wohl ein kleiner Unterschied!

Wobei aber auch das schon ein Hammer ist! Ich würde jedem ALG2-Empfänger empfehlen, schon mal vorsorglich Widerspruch gegen jeden Bescheid zu erheben!

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Liebe Grüße winke
Günter



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11.01.2010 22:33 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
Verstorben Mitte Juli 2015!




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Warum diese Polemik,Günter?
Es steht doch jedem Betroffenen zu gegen den Bescheid anzugehen.Macht er es nicht,hat er selber Schuld.

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

12.01.2010 00:28 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

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Zitat:
Original von max1995
Warum diese Polemik,Günter?
Es steht doch jedem Betroffenen zu gegen den Bescheid anzugehen.Macht er es nicht,hat er selber Schuld.


Natürlich, da wäre ich der letzte, der da etwas dagegen sagen würde.

Hier aber ist es ganz einfach die Frage, ob 30 % aller Hartz-IV-Bescheide insgesamt korrigiert wurden, oder nur 30 % alle Bescheide, gegen die Widerspruch erhoben wurde. Das ist ja wohl ein Unterschied.

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Liebe Grüße winke
Günter



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12.01.2010 01:09 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
Verstorben Mitte Juli 2015!




Dabei seit: 12.09.2007
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Fast 300.000 Hartz-IV-Bescheide waren 2009 fehlerhaft. Die Arbeitsagentur macht die personelle Situation in den Jobcentern dafür verantwortlich. Viele Bearbeiter sind nur schlecht qualifiziert.
Die Arbeitsverwaltung hat im vergangenen Jahr knapp 280.000 Hartz-IV-Bescheide korrigieren müssen. Eine entsprechenden Bericht der ARD bestätigte die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg. Danach wurde in 36,4 Prozent aller Fälle den Widersprüchen gegen Hartz-IV-Bescheide ganz oder teilweise stattgegeben. Wie eine Sprecherin der Bundesagentur sagte, konnten von Januar bis einschließlich November 2009 insgesamt 766.700 Widersprüche erledigt werden. In 206.000 Fällen wurde dem Widerspruch der Betroffenen ganz stattgegeben. In weiteren 73.200 Fällen hatten die Hartz-IV-Empfänger mit ihrem Widerspruch teilweise Erfolg.
Mehr:
http://www.n24.de/news/newsitem_5745855.html.

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12.01.2010 01:55 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Nautilus Nautilus ist männlich
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RE: Jeder dritte Hartz-IV-Bescheid wurde korrigiert? Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Günter

Wobei aber auch das schon ein Hammer ist! Ich würde jedem ALG2-Empfänger empfehlen, schon mal vorsorglich Widerspruch gegen jeden Bescheid zu erheben!


Diese Empfehlung bringt den Betroffenen absolut nichts. Der Leistungsempfänger kann zwar "vorsorglich" zur Fristwahrung Widerspruch einlegen, er hat ihn aber auch in der Sache zu begründen. Wenn er dann aber keine neuen Erkenntnisse beibringen kann, die eine erneute Überprüfung des Bescheides rechtfertigen, erhält er vermutlich nach etlichen Monaten einen Bescheid des zuständigen Widerspruchsausschusses mit dem Inhalt, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann. Ihm steht dann zwar der Klageweg vor dem Sozialgericht offen, aber auch hier wird eine entsprechende Begründung gefordert. Was ist die Folge? Die Klage wird abgewiesen, also viel Lärm um nichts und das auch noch mit vollem Misserfolg.
Ein vorsorglicher Widerspruch ist ggf. dann ratsam, wenn in naher Zukunft mit einer Rechtsänderung zu rechnen ist oder bereits Verfahren in gleich gelagerten Fällen vor anderen Gerichten rechtshängig sind. Dann müsste der Betroffene keine eigene rechtliche Begründung finden, sondern könnte auf das schwebende oder die schwebenden Verfahren verweisen, sich quasi an die laufenden Verfahren "dranhängen" und eine Entscheidung abwarten. In diesem Zusammenhang hätten natürlich auch die Richter des angerufenen Gerichts den Vorteil vorerst nicht tätig werden zu müssen.
Dein Vorschlag.Günter, gegen jeden Bescheid vorsorglich Widerspruch einzulegen, blockiert sowohl die Verwaltungen als auch die Gerichte. Und das kann ja wohl nicht dein Ansinnen sein, oder?

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12.01.2010 02:12 Nautilus ist offline Beiträge von Nautilus suchen Nehmen Sie Nautilus in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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RE: Jeder dritte Hartz-IV-Bescheid wurde korrigiert? Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Günter
Ich würde jedem ALG2-Empfänger empfehlen, schon mal vorsorglich Widerspruch gegen jeden Bescheid zu erheben!

Kalter Kaffee, habe ich schon des öfteren hier in diesem Forum gesagt.

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12.01.2010 11:00 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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RE: Jeder dritte Hartz-IV-Bescheid wurde korrigiert? Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Nautilus
Dein Vorschlag.Günter, gegen jeden Bescheid vorsorglich Widerspruch einzulegen, blockiert sowohl die Verwaltungen als auch die Gerichte. Und das kann ja wohl nicht dein Ansinnen sein, oder?


Ein Widerspruch blockiert zunächst einmal kein Gericht. Augenzwinkern

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Liebe Grüße winke
Günter



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12.01.2010 15:54 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Nautilus Nautilus ist männlich
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RE: Jeder dritte Hartz-IV-Bescheid wurde korrigiert? Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Günter
Zitat:
Original von Nautilus
Dein Vorschlag.Günter, gegen jeden Bescheid vorsorglich Widerspruch einzulegen, blockiert sowohl die Verwaltungen als auch die Gerichte. Und das kann ja wohl nicht dein Ansinnen sein, oder?


Ein Widerspruch blockiert zunächst einmal kein Gericht. Augenzwinkern



Und ein unbegründeter Widerspruch ist nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben wurde.wink2

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12.01.2010 18:35 Nautilus ist offline Beiträge von Nautilus suchen Nehmen Sie Nautilus in Ihre Freundesliste auf
 
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