Günter
Administrator
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11.01.2010 22:33 |
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Nautilus
abgemeldet
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RE: Jeder dritte Hartz-IV-Bescheid wurde korrigiert? |
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Zitat: |
Original von Günter
Wobei aber auch das schon ein Hammer ist! Ich würde jedem ALG2-Empfänger empfehlen, schon mal vorsorglich Widerspruch gegen jeden Bescheid zu erheben! |
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Diese Empfehlung bringt den Betroffenen absolut nichts. Der Leistungsempfänger kann zwar "vorsorglich" zur Fristwahrung Widerspruch einlegen, er hat ihn aber auch in der Sache zu begründen. Wenn er dann aber keine neuen Erkenntnisse beibringen kann, die eine erneute Überprüfung des Bescheides rechtfertigen, erhält er vermutlich nach etlichen Monaten einen Bescheid des zuständigen Widerspruchsausschusses mit dem Inhalt, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann. Ihm steht dann zwar der Klageweg vor dem Sozialgericht offen, aber auch hier wird eine entsprechende Begründung gefordert. Was ist die Folge? Die Klage wird abgewiesen, also viel Lärm um nichts und das auch noch mit vollem Misserfolg.
Ein vorsorglicher Widerspruch ist ggf. dann ratsam, wenn in naher Zukunft mit einer Rechtsänderung zu rechnen ist oder bereits Verfahren in gleich gelagerten Fällen vor anderen Gerichten rechtshängig sind. Dann müsste der Betroffene keine eigene rechtliche Begründung finden, sondern könnte auf das schwebende oder die schwebenden Verfahren verweisen, sich quasi an die laufenden Verfahren "dranhängen" und eine Entscheidung abwarten. In diesem Zusammenhang hätten natürlich auch die Richter des angerufenen Gerichts den Vorteil vorerst nicht tätig werden zu müssen.
Dein Vorschlag.Günter, gegen jeden Bescheid vorsorglich Widerspruch einzulegen, blockiert sowohl die Verwaltungen als auch die Gerichte. Und das kann ja wohl nicht dein Ansinnen sein, oder?
__________________ Wir gehen mit der Welt um als hätten wir eine zweite im Keller
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12.01.2010 02:12 |
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Grubendol
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12.01.2010 11:00 |
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Günter
Administrator
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12.01.2010 15:54 |
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Nautilus
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12.01.2010 18:35 |
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