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Günter Günter ist männlich
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Achtung Die Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig und ein Verstoss gegen die Menschenwürde! Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Die Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig und ein Verstoss gegen die Menschenwürde!

In Kürze mehr!

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Liebe Grüße winke
Günter



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09.02.2010 11:09 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
Verstorben Mitte Juli 2015!




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Da fehlt noch die Quelle.

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

09.02.2010 11:14 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Zitat:
Original von max1995
Da fehlt noch die Quelle.


Das Bundesverfassungsgericht. Hörst Du keine Nachrichten?

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Liebe Grüße winke
Günter



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09.02.2010 11:16 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Eine schallende Ohrfeige für die ehemaligen Regierungen Gerhard Schröder (SPD und Grüne) und Angela Merkel (CDU/CSU und SPD):

Zitat:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig


Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.

09.02.2010 http://www.tagesschau.de/inland/hartzvierurteil102.html

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09.02.2010 11:19 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Zitat:
Die Karlsruher Richter geben der Beschwerde gegen die Berechnung der Regelsätze recht. Bis Ende des Jahres muss der Gesetzgeber die Hartz-IV-Bezüge neu ansetzen.

KARLSRUHE reuters/taz | Die Hartz-IV-Zahlungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind verfassungswidrig. Der Gesetzgeber müsse die Regelsätze bis Ende 2010 neu berechnen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Sowohl die Regelsätze für Kinder wie die für Erwachsene sind betroffen. Die bisherige Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.

Derzeit erhalten knapp sieben Millionen Menschen in Deutschland Hartz-IV-Leistungen. Der monatliche Satz für Erwachsene beträgt inzwischen 359 Euro, Kinder erhalten je nach Alter zwischen 215 und 287 Euro. Hinzu kommen Zuschüsse für Miete und Heizung. Kindergeld erhalten Hartz-IV-Empfänger allerdings nicht. Viele Hartz-IV-Bezieher arbeiten zwar, verdienen aber so wenig, dass der Staat ihr Einkommen "aufstocken" muss.


09.02.2010 http://taz.de/1/politik/deutschland/arti...fassungswidrig/

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Günter



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09.02.2010 11:21 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
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Zitat:
Original von Conny
Zitat:
Original von max1995
Da fehlt noch die Quelle.


Das Bundesverfassungsgericht. Hörst Du keine Nachrichten?


Doch die ganze Nacht,aber von mir verlangst du doch auch immer gleich die Quelle.

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09.02.2010 11:23 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Zitat:
Original von max1995
Zitat:
Original von Conny
Zitat:
Original von max1995
Da fehlt noch die Quelle.


Das Bundesverfassungsgericht. Hörst Du keine Nachrichten?


Doch die ganze Nacht,aber von mir verlangst du doch auch immer gleich die Quelle.


Dann scroll doch einfach mal nach oben! Augenzwinkern

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09.02.2010 12:03 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Der Bericht des Deutschlandfunks zum Nachhören:

DLF zum BVG-Urteil

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"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 09.02.2010 13:32.

09.02.2010 13:32 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
toffil
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Zitat:
Original von Conny
Eine schallende Ohrfeige für die ehemaligen Regierungen Gerhard Schröder (SPD und Grüne) und Angela Merkel (CDU/CSU und SPD):

Zitat:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig


Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.

09.02.2010 http://www.tagesschau.de/inland/hartzvierurteil102.html

Ganz langsam! Du solltest die Begründung des Gerichtes genau lesen:

Es geht hier nicht um die Höhe und nicht um die Menschenwürde, sondern um die fehlende Transparenz!

Deshalb kann es sehr gut sein, dass zwar Transparenz geschaffen wird, aber kein Taler mehr gezahlt wird in Zukunft!

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Der Zweck der Diplomatie ist die Verlängerung von Krisen!

09.02.2010 15:01 toffil ist offline Beiträge von toffil suchen Nehmen Sie toffil in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Zitat:
Original von toffil
Deshalb kann es sehr gut sein, dass zwar Transparenz geschaffen wird, aber kein Taler mehr gezahlt wird in Zukunft!

Ich gehe aber davon aus, dass eine objektivere Ermittlung des Bedarfs auf jeden Fall dazu führt, dass sich die Behörden nicht mehr von Sonderausgaben drücken können, die den monatlichen Bedarf tatsächlich überschreiten.

Es gibt dieses Missverhältnis zwischen den Bedarfssätzen bei Kindern von Hartz-IV-Empfängern und den Kinderfreibeträgen bei der Steuer, das wird man aufgrund dieses Urteils beseitigen müssen.

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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 09.02.2010 15:27.

09.02.2010 15:27 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Zitat:
Original von toffil
Ganz langsam! Du solltest die Begründung des Gerichtes genau lesen:

Es geht hier nicht um die Höhe und nicht um die Menschenwürde, sondern um die fehlende Transparenz!


Absatz 132:

Zitat:
C.

132§ 20 Abs. 2 1. Halbsatz, Abs. 3 Satz 1 SGB II a.F. und § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 1. Alt. SGB II a.F., jeweils in Verbindung mit § 20 Abs. 1 SGB II a.F., sind mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar.


Absaz 191:
Zitat:
a) Der Gesetzgeber hat weder für das Sozialgesetzbuch Zweites Buch noch für die Regelsatzverordnung 2005 das Existenzminimum eines minderjährigen Kindes, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft zusammen lebt, ermittelt, obwohl schon Alltagserfahrungen auf einen besonderen kinder- und alterspezifischen Bedarf hindeuten. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Ihr Bedarf, der zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums gedeckt werden muss, hat sich an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten und an dem, was für die Persönlichkeitsentfaltung eines Kindes erforderlich ist. Der Gesetzgeber hat jegliche Ermittlungen hierzu unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 % gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer freihändigen Setzung ohne irgendeine empirische und methodische Fundierung.


http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...1bvl000109.html

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Liebe Grüße winke
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09.02.2010 15:29 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Eben, diese Willkürlichkeit muss aus den Ansätzen heraus, das fordert das Gericht. Willkür lässt sich niemals mit der geforderten Menschenwürde in Einklang bringen, nicht einmal bei der Berechnung eines sozialen Bedarfs.

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09.02.2010 15:36 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Quark Quark ist männlich
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Zitat:
Original von Conny
Zitat:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
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Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.

09.02.2010 http://www.tagesschau.de/inland/hartzvierurteil102.html

Habe mal den Link geändert, damit man ihn auch anklicken kann, ohne eine Fehlermeldung zu bekommen. Augenzwinkern

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt

09.02.2010 16:08 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
toffil
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Zitat:
Original von Grubendol
Ich gehe aber davon aus, dass eine objektivere Ermittlung des Bedarfs auf jeden Fall dazu führt, dass sich die Behörden nicht mehr von Sonderausgaben drücken können, die den monatlichen Bedarf tatsächlich überschreiten.

Es gibt dieses Missverhältnis zwischen den Bedarfssätzen bei Kindern von Hartz-IV-Empfängern und den Kinderfreibeträgen bei der Steuer, das wird man aufgrund dieses Urteils beseitigen müssen.

Das hoffe ich zwar auch, allerdings werden die Verantwortlichkeiten immer auch das Kindergeld im Auge behalten, welches ein Arbeitnehmer bekommt. Da ist der Hartz-IV-Satz deutlich höher, und das wird glaube ich auch nicht vom Steuerfreibetrag kompensiert. Deshalb sollte man seine Erwartungen nicht zu hoch setzen, weil man mit dem Argument "Arbeit muß sich lohnen" immer einen Abstand zwischen Arbeitslosen und Arbeitern lassen, aber gleichzeitig keinen Mindestlohn einführen will.

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10.02.2010 10:55 toffil ist offline Beiträge von toffil suchen Nehmen Sie toffil in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Das ist aber genau der Spagat, den diese Regierung nicht hinbekommen wird, es wird eine schlechte Regelung und weiterhin immens viele Klagen vor Gericht geben.

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10.02.2010 11:32 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Das ist aber genau der Spagat, den diese Regierung nicht hinbekommen wird, es wird eine schlechte Regelung und weiterhin immens viele Klagen vor Gericht geben.

Genau. Und wenn ich sehe, mit welcher Arroganz gutbetuchte Menschen hierzulande auf Arbeitslose herabsehen, wird diese Gesellschaft das Problem niemals lösen. Die Fahrt geht weiterhin in eine Richtung, und die lautet abwärts.

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10.02.2010 13:34 toffil ist offline Beiträge von toffil suchen Nehmen Sie toffil in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Zitat:
Hartz IV Urteil: Enttäuschung und Überraschung

Rechtsanwalt Klinder: Das Hartz IV – Urteil des Bundesverfassungsgericht: Enttäuschung und Überraschung


Das Hartz IV – Urteil des Bundesverfassungsgericht: Enttäuschung und Überraschung. Nein, ein Triumph war das für die Kläger sicherlich nicht. Die Entscheidung stellte sich eher zunächst wie ein riesiges Geschenkpaket dar, welches sich nach dem Auspacken als Miniatur entpuppte

Das Bundesverfassungsgericht hat die SGB II – Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Das bedeutet aber nicht automatisch höhere Regelsätze, wie die Kläger schmerzlich später erfahren mussten. Die Verfassungswidrigkeit beruhe vielmehr auf der widersprüchlichen, teilweise willkürlichen und ohne empirische Grundlage vorgenommen Handhabung eines verfassungsrechtlich durchaus zulässigen Statistikmodells. Die Höhe der Regelsätze könne nicht als evident unvertretbar angesehen werden. Die gelte insbesondere auch für die damaligen 207 Euro Regelsatz für Kinder bis 14 Jahre.

Dieser Satz dürfte für die Betroffenen sicherlich schwer zu verarbeiten gewesen sein, hoffte man doch zumindest für diesen Personenkreis auf eine eindeutige Intervention des Bundesverfassungsgerichts. Zur Begründung verwies es auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Selbst bei dieser Gruppe lehnte das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung ab. Wer geglaubt hatte, es würde, gestützt auf statistische Berechnungen explizite Mindestbeträge festlegen, musste sich eines besseren belehren lassen. Vielmehr lesen sich viele Ausführungen in den Entscheidungsgründen wie eine Aufzählung von den vielen Wohltaten des Gesetzgebers

Es sollte jedoch noch schlimmer kommen. Das Gericht ordnete sogar eine Fortgeltung der verfassungswidrigen Normen über die Urteilsverkündung bis 31 Dezember 2010 an und verlangte erst ab diesem Zeitpunkt eine schlüssige und nachvollziehbare Neuberechnung des Regelsatzes. Damit wurden unzählige Überprüfungsanträge gem. § 44 SGX, die auf eine Nachzahlung für die Vergangenheit spekuliert hatten, blosse Makulatur.

10.02.2010 http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...chung-88701.php

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Liebe Grüße winke
Günter



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10.02.2010 23:59 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts will CSU-Chef Horst Seehofer Hartz IV weitgehend neu regeln. Die bisherigen Regelungen seien "eines Sozialstaats unwürdig", kritisierte Seehofer in der "Süddeutschen Zeitung" - und rechnet dabei auch mit höheren Kosten. "Wir dürfen da nicht nur nach Kassenlage entscheiden", sagte er. So müsse es künftig wieder möglich sein, Hartz-IV-Empfänger bei einmaligen Anschaffungen zu unterstützen, wie etwa beim Kauf einer Waschmaschine. Auch sollten die Zahlungen zum Beispiel an die regional unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten angepasst werden können, forderte er.

11.02.2010 http://www.stern.de/politik/deutschland/...ll-1542642.html

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11.02.2010 12:11 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
 
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