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Niederelbe-Forum » Soziale Fragen » HartzIV-Forum » Falschinformationen in den Medien über HartzIV » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Günter Günter ist männlich
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Falschinformationen in den Medien über HartzIV Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Ihr Lieben,

ich weiß nicht, ob das Methode ist, aber viele Medien berichten einfach total falsch über die HartzIV-Empfänger bzw. über die ALG2-Leistungen. Hier ein ganz derbes Beispiel:


Zitat:
Problematischer gestaltet sich die Situation bei großen Bedarfsgemeinschaften. Eine Familie mit fünf oder mehr Personen bekommt im Durchschnitt 1476 Euro.

Hinzu kommt das von der Familienkasse ausgezahlte Kindergeld. Damit können leicht Beträge von deutlich über 2000 Euro pro Monat zustandekommen. Der Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen, dürfte deshalb bei dieser Personengruppe niedriger sein.

http://www.stern.de/wirtschaft/job/arbei...46d5728430.html


Solche Lügen hetzen einfältige Leute, die sich wenig mit Fakten beschäftigen, dann sofort auf!

Wer sich auch nur ein bißchen mit HartzIV beschäftigt hat, der weiss, dass das Kindergeld beim ALG 2 sofort wieder in Abzug gebracht wird!!!!

Aber diese Hetz- und Verdummungskampagne hat trotzdem Erfolg: Einige Leute, die zu bequem oder intellektuell nicht in der Lage sind, sich wirklich zu informieren, plappern diesen Unsinn, der von Bild, Mopo und vom Stern verbreitet wird, bekanntlich einfach nach!

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Liebe Grüße winke
Günter



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18.02.2010 16:33 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Das ist wirklich dreist. Anstatt eine korrekte Tabelle mit den Leistungen (allen Leistungen, auch Miete und Energie) und normalen Ausgaben zu erstellen, wird eine unüberprüfbare Zahl in den Raum geworfen und dann noch mit falschen Behauptungen Stimmung gegen die Betroffenen gemacht.

"Eine Familie mit fünf oder mehr Personen" hat mindestens drei Kinder, d.h. es wird hier eine für unsere Gesellschaft überdurchschnittliche Familienleistung erbracht, angesichts der demographischen Entwicklung, die ja immer beklagt wird, weil unsere Rentenkassen dereinst mangels Einzahlern pleite gehen wird (Stichwort: Rente mit 67).

Aber mit den Fakten hatte es der STERN ja nie so. Der nimmt lieber das Geld, das Mercedes-Benz für die AMG-Werbung bezahlt (trotz eines Verlusts von 2,6 Milliarden Euro):

http://www.youtube.com/watch?v=UjNo2tanydU

(und für unseren beliebtester Steuerhinterzieher war auch noch Geld drin)

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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

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Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 18.02.2010 16:48.

18.02.2010 16:42 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Quark Quark ist männlich
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RE: Falschinformationen in den Medien über HartzIV Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Conny
Wer sich auch nur ein bißchen mit HartzIV beschäftigt hat, der weiss, dass das Kindergeld beim ALG 2 sofort wieder in Abzug gebracht wird!!!!


Und woher weisst Du, dass bei der Summe von 1.476,00 € nicht schon das Kindergeld im Abzug gebracht wurde???

Wenn ich nur die Regelsätze addiere und davon das Kindergeld abziehe komme ich auf Einnahmen von rd. 850,00 €. Da ist aber dann noch kein Cent für die Kosten der Unterkunft drin enthalten.

Zitat:
Original von Conny
Aber diese Hetz- und Verdummungskampagne hat trotzdem Erfolg: Einige Leute, die zu bequem oder intellektuell nicht in der Lage sind, sich wirklich zu informieren, plappern diesen Unsinn, der von Bild, Mopo und vom Stern verbreitet wird, bekanntlich einfach nach!

Diese Informationen werden mit System publiziert.

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Franklin D. Roosevelt

18.02.2010 17:15 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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RE: Falschinformationen in den Medien über HartzIV Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Quark
Und woher weisst Du, dass bei der Summe von 1.476,00 € nicht schon das Kindergeld im Abzug gebracht wurde???


Weil das dort anders steht:

Zitat:
Problematischer gestaltet sich die Situation bei großen Bedarfsgemeinschaften. Eine Familie mit fünf oder mehr Personen bekommt im Durchschnitt 1476 Euro.

Hinzu kommt das von der Familienkasse ausgezahlte Kindergeld. Damit können leicht Beträge von deutlich über 2000 Euro pro Monat zustandekommen.
Der Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen, dürfte deshalb bei dieser Personengruppe niedriger sein.

(Hervorhebung (fett) durch mich)
http://www.stern.de/wirtschaft/job/arbei...46d5728430.html

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18.02.2010 17:22 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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RE: Falschinformationen in den Medien über HartzIV Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Conny
Weil das dort anders steht:

Im Absatz davor steht aber die Berechnung für einen Alleinstehenden inklusive Miete!

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18.02.2010 17:23 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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RE: Falschinformationen in den Medien über HartzIV Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von Conny
Weil das dort anders steht:

Im Absatz davor steht aber die Berechnung für einen Alleinstehenden inklusive Miete!


Trotzdem ist doch die Aussage im Text rechts falsch, dass es zu diesen 1476 Euro noch das Kindergeld hinzukommt. Da kommt eben kein Kindergeld hinzu.

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18.02.2010 17:51 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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RE: Falschinformationen in den Medien über HartzIV Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Conny
Trotzdem ist doch die Aussage im Text rechts falsch, dass es zu diesen 1476 Euro noch das Kindergeld hinzukommt. Da kommt eben kein Kindergeld hinzu.

Nein, wenn Du die Regelsätze = 850,00 € + Kosten der Unterkunft = 626,00 € (zusammen 1.476,00 €) nimmst, kommt dann das Kiindergeld dazu! Das ist nicht (unbedingt) falsch.

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19.02.2010 01:16 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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RE: Falschinformationen in den Medien über HartzIV Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von Conny
Trotzdem ist doch die Aussage im Text rechts falsch, dass es zu diesen 1476 Euro noch das Kindergeld hinzukommt. Da kommt eben kein Kindergeld hinzu.

Nein, wenn Du die Regelsätze = 850,00 € + Kosten der Unterkunft = 626,00 € (zusammen 1.476,00 €) nimmst, kommt dann das Kiindergeld dazu! Das ist nicht (unbedingt) falsch.


Es kommt nicht hinzu, es wird doch wieder abgezogen. Oder lügen die Medien alle?

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19.02.2010 01:21 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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RE: Falschinformationen in den Medien über HartzIV Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Conny

Es kommt nicht hinzu, es wird doch wieder abgezogen. Oder lügen die Medien alle?

Was ist an meiner Rechnung falsch?

Bedarf=
Regelsatz Haushaltsvorstand = 323,10 €
Regelsatz Ehefrau / mann smile = 323,10 €
Regelsatz Kind 5 Jahre max = 215,40 €
Regelsatz Kind 13 Jahre max= 251,30 €
Regelsatz Kind >13 Jahre = 287,20 €
zusammen 1.400,10 €
Kosten der Unterkunft 626,00 €
zusammen Bedarf: 2.026,10 €
Abzgl. Kindergeld: 558,00 €
verbleibt: 1.468,10 € Einnahmen von der Arge
+ Kindergeld: 558,00 €
von der Kindergeldkasse

wo ist da mein Rechenfehler und wo lügen da die Medien?

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19.02.2010 01:31 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Moin Quark,

a) weiß ich nicht, woher Du weißt, wie alt die Kinder in dem Beispiel des Stern sind.

b) und das ist viel wichtiger:

Wenn man schreibt, dasss "leicht Beträge von deutlich über 2000 Euro pro Monat zustandekommen" erweckt man doch den Eindruck, dass eine fünfköpfige Familie tatsächlich über 2000 € verfügen kann.

Eine anständige und sauberere Analsye hätte doch erwähnt, dass der Familie diese 558,00 € Kindergeld
wieder abgezogen werden und dass ihr zum Leben tatsächlich nur 1.468,10 € verbleiben. Denn es geht doch darum, wieviel Geld der Famiilie tatsächlich zum Leben bleibt.


Stern.de dagagen schreibt wahrheitswidrig - und das ist Hetze - folgendes:

Zitat:
Hinzu kommt das von der Familienkasse ausgezahlte Kindergeld. Damit können leicht Beträge von deutlich über 2000 Euro pro Monat zustandekommen. Der Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen, dürfte deshalb bei dieser Personengruppe niedriger sein.

http://www.stern.de/wirtschaft/j...430.html

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19.02.2010 11:01 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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RE: Falschinformationen in den Medien über HartzIV Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Conny
Ihr Lieben,

ich weiß nicht, ob das Methode ist, aber viele Medien berichten einfach total falsch über die HartzIV-Empfänger bzw. über die ALG2-Leistungen. Hier ein ganz derbes Beispiel:


Zitat:
Problematischer gestaltet sich die Situation bei großen Bedarfsgemeinschaften. Eine Familie mit fünf oder mehr Personen bekommt im Durchschnitt 1476 Euro.

Hinzu kommt das von der Familienkasse ausgezahlte Kindergeld. Damit können leicht Beträge von deutlich über 2000 Euro pro Monat zustandekommen. Der Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen, dürfte deshalb bei dieser Personengruppe niedriger sein.

http://www.stern.de/wirtschaft/job/arbei...46d5728430.html


Solche Lügen hetzen einfältige Leute, die sich wenig mit Fakten beschäftigen, dann sofort auf!

Wer sich auch nur ein bißchen mit HartzIV beschäftigt hat, der weiss, dass das Kindergeld beim ALG 2 sofort wieder in Abzug gebracht wird!!!!

Aber diese Hetz- und Verdummungskampagne hat trotzdem Erfolg: Einige Leute, die zu bequem oder intellektuell nicht in der Lage sind, sich wirklich zu informieren, plappern diesen Unsinn, der von Bild, Mopo und vom Stern verbreitet wird, bekanntlich einfach nach!

Tja Günter,

wäre ich nachtragend, würde ich jetzt nochmal daran erinnern, dass kürzlich ein gewisser Mensch in einem kleinen christlichen Forum in etwa den gleichen Müll behauptet und denjenigen, der ihn widerlegte, als dumm und weltfremd bezeichnet hat.

Aber ich bin ja nicht nachtragend, deshalb mache ich das nicht. großes Grinsen

Zu der Diskussion im Allgemeinen:

Es ist leider wirklich so, dass immer nur mit Halbinformationen gearbeitet wird:

Das Einkommen, was diese Familie da bekommt, ist der normale Regelsatz für zwei Erwachsene und drei Kinder. Das kommt ungefähr hin.

Kindergeld wird hier weder draufgesattelt noch abgezogen. Hartz-IV-Empfänger bekommen schlicht kein Kindergeld, sondern den Regelsatz für Kinder.

In den 1.4xx sind Miete und Heizkosten nicht enthalten. Das wird vielleicht direkt an die Vermieter überwiesen oder so.

Das heißt, wenn man vergleichen müßte mit beispielsweise einem Schreiner in der gleichen Familiensituation, müßte man folgende Rechnung aufstellen:

Einkommen des Schreiners
(inklusive Steuerfreibetrag für die Kinder)
+ Kindergeld
Miete
Heizkosten
Kosten für Fahrt zur Arbeit
Kosten für beispielsweise Arbeitsklamotten waschen etc.


Ich weiß jetzt nicht, wie hoch dieser Kinderfreibetrag ist, deshalb kann ich nicht sagen, ob Hartz-IV-Empfänger unterm Strich genauso viel haben wie ein relativer Niedriglöhner. Aber es scheint Fakt zu sein, dass sich die Waage, je mehr Kinder da sind, desto mehr in Richtung Hartz-IV-Empfänger neigt.

Aber das hilft uns keinen Schritt weiter, solange nur darüber nachgedacht wird, das Problem zu lösen, indem man die Regelsätze senkt. Das Geld reicht sowohl dem Hartzer als auch dem Schreiner hinten und vorne nicht, und das müßte nicht sein!

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19.02.2010 11:19 toffil ist offline Beiträge von toffil suchen Nehmen Sie toffil in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Conny
Moin Quark,

a) weiß ich nicht, woher Du weißt, wie alt die Kinder in dem Beispiel des Stern sind.

b) und das ist viel wichtiger:

Wenn man schreibt, dasss "leicht Beträge von deutlich über 2000 Euro pro Monat zustandekommen" erweckt man doch den Eindruck, dass eine fünfköpfige Familie tatsächlich über 2000 € verfügen kann.

Eine anständige und sauberere Analsye hätte doch erwähnt, dass der Familie diese 558,00 € Kindergeld
wieder abgezogen werden und dass ihr zum Leben tatsächlich nur 1.468,10 € verbleiben. Denn es geht doch darum, wieviel Geld der Famiilie tatsächlich zum Leben bleibt.


Ich begreife nicht, warum Du das nicht verstehst? Was ist an meiner Rechnung falsch ??? Die Familie hat 2.000,00 € ! (wenn die Kinder alle unter 5 Jahren sind 120,00 € weniger). Aber unterm Strich hat die Familie diese 2.000,00 € für ihren Lebensunterhalt (inklusive Miete völlig egal, ob das nun direkt überwiesen wird oder erst über die Familie gezahlt wird.)

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19.02.2010 11:34 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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RE: Falschinformationen in den Medien über HartzIV Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von toffil
Es ist leider wirklich so, dass immer nur mit Halbinformationen gearbeitet wird:


Das ist exakt das, was ich kritisiere! Eine großes Magazin müsste sauber bereichten. Wenn die das aber nicht tun und so grobe Fehler machen, dann muss man doch vermuten, dass das Methode ist = absichtliche Hetze! böse

Zitat:
Aber das hilft uns keinen Schritt weiter, solange nur darüber nachgedacht wird, das Problem zu lösen, indem man die Regelsätze senkt. Das Geld reicht sowohl dem Hartzer als auch dem Schreiner hinten und vorne nicht, und das müßte nicht sein!


Richtig, inhaltlich behauptet Westerwelle ja das Gleiche, nur zieht er eben die falsche Konsequenz! Um die von Dir geschilderte Situation zu ändern, müssten nicht die ALG2-Regelsätze gesenkt werden, sondern die Löhne und Gehälter steigen.

Dazu muss man wissen, dass durch die Politik der rot-grünen Regierung Schröder und der schwarz-roten Regierung Merkel die Realeinkommen immer mehr gesunken sind!

Das ist ja auch hinlänglich bekannt. man begründet das immer mit der schlechten Wirtschaftsituation, nur sieht die Realität oft anders aus: 1990 haben sich die Konzerne eben nicht Renditen zwischen 20 und 30 % eingeschmaucht!

Zu den sinkenden Realeinkommen hier mehr.

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19.02.2010 11:37 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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RE: Falschinformationen in den Medien über HartzIV Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von toffil
Es ist leider wirklich so, dass immer nur mit Halbinformationen gearbeitet wird:

Das Einkommen, was diese Familie da bekommt, ist der normale Regelsatz für zwei Erwachsene und drei Kinder. Das kommt ungefähr hin.

Kindergeld wird hier weder draufgesattelt noch abgezogen. Hartz-IV-Empfänger bekommen schlicht kein Kindergeld, sondern den Regelsatz für Kinder.

Das ist schlichtweg falsch ! Auch Hartz-IV Empfänger bekommen Kindergeld. Es wird nur als eigene Einnahmen bei den Kindern wieder abgezogen. Natürlich zahlt auch die Familienkasse an Hartz-IV Empfänger Kindergeld!

Zitat:
Original von toffil
In den 1.4xx sind Miete und Heizkosten nicht enthalten. Das wird vielleicht direkt an die Vermieter überwiesen oder so.

Woher weißt Du das? Zum einen schreibst Du, die Miete ist nicht enthalten, zum anderen schreibst Du die Miete wird direkt überwiesen. Was denn nun? Und wenn Du den Beitrag gelesen hast, wirst Du sehen, dass einen Absatz vorher die Miete mitgerechnet wurde.

Zitat:
So bekommt ein Alleinlebender im Durchschnitt lediglich 712,35 Euro pro Monat inklusive Miete. Da bleibt nur wernig zum Leben übrig und das Lohnabstandsgebot dürfte in diesen Fällen kaum berührt sein.

Problematischer gestaltet sich die Situation bei großen Bedarfsgemeinschaften. Eine Familie mit fünf oder mehr Personen bekommt im Durchschnitt 1476 Euro.
Hervorhebung durch mich

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19.02.2010 11:38 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von Conny
Moin Quark,

a) weiß ich nicht, woher Du weißt, wie alt die Kinder in dem Beispiel des Stern sind.

b) und das ist viel wichtiger:

Wenn man schreibt, dasss "leicht Beträge von deutlich über 2000 Euro pro Monat zustandekommen" erweckt man doch den Eindruck, dass eine fünfköpfige Familie tatsächlich über 2000 € verfügen kann.

Eine anständige und sauberere Analsye hätte doch erwähnt, dass der Familie diese 558,00 € Kindergeld
wieder abgezogen werden und dass ihr zum Leben tatsächlich nur 1.468,10 € verbleiben. Denn es geht doch darum, wieviel Geld der Famiilie tatsächlich zum Leben bleibt.


Ich begreife nicht, warum Du das nicht verstehst? Was ist an meiner Rechnung falsch ??? Die Familie hat 2.000,00 € ! (wenn die Kinder alle unter 5 Jahren sind 120,00 € weniger). Aber unterm Strich hat die Familie diese 2.000,00 € für ihren Lebensunterhalt (inklusive Miete völlig egal, ob das nun direkt überwiesen wird oder erst über die Familie gezahlt wird.)


Moin Quark,

im Stern.de-Bericht wird aber der Eindruck erweckt, dass die Familie die volle Regelleistung erhält und dazu das Kindergeld!!!

Anders kann man diesen Satz mit dem Wort "Hinzu" doch gar nicht verstehen:

Zitat:
Hinzu kommt das von der Familienkasse ausgezahlte Kindergeld.

(Hervorhebung durch mich)
http://www.stern.de/wirtschaft/job/arbei...46d5728430.html

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19.02.2010 11:48 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Der Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen, dürfte deshalb bei dieser Personengruppe niedriger sein.

Und das ist die Hetze.

Denn als Konsequenz bleibt ja logischerweise nur, die Regelsätze zu senken, also die Kinder hungern zu lassen. Das fordert der STERN.

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19.02.2010 12:55 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Conny
im Stern.de-Bericht wird aber der Eindruck erweckt, dass die Familie die volle Regelleistung erhält und dazu das Kindergeld!!!

Anders kann man diesen Satz mit dem Wort "Hinzu" doch gar nicht verstehen:

Zitat:
Hinzu kommt das von der Familienkasse ausgezahlte Kindergeld.

(Hervorhebung durch mich)
http://www.stern.de/wirtschaft/job/arbei...46d5728430.html

Ich glaube es ist sinnlos. Der Stern-Bericht schreibt, die 5-köpfige Familie bekommt 1476 Euro Regelleistungen, hinzu kommen 588 € Kindergeld. Ich habe schon vorher die Rechnung aufgemacht, sag mir, was daran falsch ist. Die Familie hat inklusive Miete und Kindergeld 2.000 Euro, oder erzähle mir, welches Geld die Familie nicht bekommt.

So hat das doch keinen Sinn verwirrt

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19.02.2010 14:04 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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RE: Falschinformationen in den Medien über HartzIV Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von toffil
Es ist leider wirklich so, dass immer nur mit Halbinformationen gearbeitet wird:

Das Einkommen, was diese Familie da bekommt, ist der normale Regelsatz für zwei Erwachsene und drei Kinder. Das kommt ungefähr hin.

Kindergeld wird hier weder draufgesattelt noch abgezogen. Hartz-IV-Empfänger bekommen schlicht kein Kindergeld, sondern den Regelsatz für Kinder.

Das ist schlichtweg falsch ! Auch Hartz-IV Empfänger bekommen Kindergeld. Es wird nur als eigene Einnahmen bei den Kindern wieder abgezogen. Natürlich zahlt auch die Familienkasse an Hartz-IV Empfänger Kindergeld!

Vielleicht vermischst Du einfach Theorie und Praxis:

Ich weiß zwar nicht, ob diese Familien erst Kindergeld körperlich überwiesen bekommen, was sie dann wieder abgeben müssen.

Oder ob sie das Kindergeld behalten dürfen und deshalb der Regelsatz Hartz IV für die Kinder körperlich entsprechend gekürzt wird.

Aber unter dem Strich kommt genau das raus, was ich sage, nämlich Familien in Hartz IV bekommen faktisch kein Kindergeld, sondern einen Regelsatz!


Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von toffil
In den 1.4xx sind Miete und Heizkosten nicht enthalten. Das wird vielleicht direkt an die Vermieter überwiesen oder so.

Woher weißt Du das? Zum einen schreibst Du, die Miete ist nicht enthalten, zum anderen schreibst Du die Miete wird direkt überwiesen. Was denn nun? Und wenn Du den Beitrag gelesen hast, wirst Du sehen, dass einen Absatz vorher die Miete mitgerechnet wurde.

Auch hier gibt es allenfalls ein Verständigungsproblem: Faktisch ist es so, dass die Familie von den 1.476 keine Miete und keine üblichen Heizkosten bezahlen muß. Ist es so recht?

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19.02.2010 14:11 toffil ist offline Beiträge von toffil suchen Nehmen Sie toffil in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Quark
Ich glaube es ist sinnlos. Der Stern-Bericht schreibt, die 5-köpfige Familie bekommt 1476 Euro Regelleistungen, hinzu kommen 588 € Kindergeld. Ich habe schon vorher die Rechnung aufgemacht, sag mir, was daran falsch ist. Die Familie hat inklusive Miete und Kindergeld 2.000 Euro, oder erzähle mir, welches Geld die Familie nicht bekommt.

So hat das doch keinen Sinn verwirrt

Es könnte tatsächlich sinnlos sein. Aber das liegt daran, dass Du es nicht verstehst bzw. nicht auf den Punkt bringst!

Wenn Du zu den 1.476 etwas dazuzählen willst, um beispielsweise einen Vergleich zu einem Nicht-Arbeitslosen anzustellen, dann mußt Du z. B. die Miete oder die Heizkosten nehmen, aber kein Kindergeld. Dieses ist in den 1.476 berücksichtigt !!!!!

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19.02.2010 14:13 toffil ist offline Beiträge von toffil suchen Nehmen Sie toffil in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von Conny

Es kommt nicht hinzu, es wird doch wieder abgezogen. Oder lügen die Medien alle?

Was ist an meiner Rechnung falsch?

Bedarf=
Regelsatz Haushaltsvorstand = 323,10 €
Regelsatz Ehefrau / mann smile = 323,10 €
Regelsatz Kind 5 Jahre max = 215,40 €
Regelsatz Kind 13 Jahre max= 251,30 €
Regelsatz Kind >13 Jahre = 287,20 €
zusammen 1.400,10 €
Kosten der Unterkunft 626,00 €
zusammen Bedarf: 2.026,10 €
Abzgl. Kindergeld: 558,00 €
verbleibt: 1.468,10 € Einnahmen von der Arge
+ Kindergeld: 558,00 €
von der Kindergeldkasse

wo ist da mein Rechenfehler und wo lügen da die Medien?
Und das macht zusammen 2026,10 € !

Also rechnet ihr die Miete (Kosten der Unterkunft) raus, obwohl auch die noch gezahlt werden. ? Und obwohl im Absatz vorher noch steht, dass der Alleinstehende inklusive Miete x € bekommt.

Mir scheint ihr wolt es nur nicht begreifen.

__________________



In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt

19.02.2010 14:39 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von toffil

Wenn Du zu den 1.476 etwas dazuzählen willst, um beispielsweise einen Vergleich zu einem Nicht-Arbeitslosen anzustellen, dann mußt Du z. B. die Miete oder die Heizkosten nehmen, aber kein Kindergeld. Dieses ist in den 1.476 berücksichtigt !!!!!


Ich zähle nur die Miete dazu und ja, in den 1.476,00 € ist das Kindergeld berücksichtigt, dass von der Arge kommt. Aber ihr rechnet die Kosten der Unterkunft raus. Deshalb passt eure Rechnung nicht!

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19.02.2010 14:42 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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RE: Falschinformationen in den Medien über HartzIV Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Quark
Also rechnet ihr die Miete (Kosten der Unterkunft) raus, obwohl auch die noch gezahlt werden. ? Und obwohl im Absatz vorher noch steht, dass der Alleinstehende inklusive Miete x € bekommt.

Mir scheint ihr wolt es nur nicht begreifen.


Quark, es ging indem Stern.de-Beispiel um die Regelleistungen. Aber es ist mir ziemlich egal, ob Du nur die Regelleistungen nimmst, wie in dem Stern.de-Beispiel angegeben, oder ob Du auch die Unterkunftskosten schon mit reinrechnest. Auf jeden Fall ist dieser Satz bei Stern.de falsch:

Zitat:
Hinzu kommt das von der Familienkasse ausgezahlte Kindergeld.

(Hervorhebung durch mich)
http://www.stern.de/wirtschaft/job/arbei...46d5728430.html


Das Kindergeld kommt nicht hinzu, sondern ist ein Posten, der wieder in Abzug gebracht wird.

Wenn Du in deinem Beispiel die Unterkunftskosten mit einrechnest, sieht das dann so aus:

2026,10 € Regelleistungen und Unterkunftskosten

- 588 € Kürzung der Regelleistung um des Kindergeld

+ 588 € Kindergeld

____________________

2026,10 €
==================

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19.02.2010 15:07 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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RE: Falschinformationen in den Medien über HartzIV Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Quark
Also rechnet ihr die Miete (Kosten der Unterkunft) raus, obwohl auch die noch gezahlt werden. ? Und obwohl im Absatz vorher noch steht, dass der Alleinstehende inklusive Miete x € bekommt.

Mir scheint ihr wolt es nur nicht begreifen.

Rabääääh!!!!

Ich habe doch von Anfang an geschrieben, dass in diesen 1.476 die Miete und die Heizkosten nicht drin sind und hinzugezählt werden müssen, wenn mans mit dem Schreinerlohn vergleichen will!!!!!

Was also habe ich nicht begriffen????

Im Übrigen ist entscheidend, dass Günter mit seinem allerersten Beitrag absolut recht hatte: Der Sternbericht ist falsch!

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von toffil am 19.02.2010 15:26.

19.02.2010 15:24 toffil ist offline Beiträge von toffil suchen Nehmen Sie toffil in Ihre Freundesliste auf
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Ich geb es auf. Ich versteh nicht mehr, was ich jetzt anders rechne als ihr, aber wenn ihr meint, dass der Stern - Bericht Hetze ist, dann will ich euch eure Meinung lassen.

Ich teile sie nicht.

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19.02.2010 18:46 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Quark
Ich geb es auf. Ich versteh nicht mehr, was ich jetzt anders rechne als ihr, aber wenn ihr meint, dass der Stern - Bericht Hetze ist, dann will ich euch eure Meinung lassen.

Ich teile sie nicht.


Quark, siehst Du wirklich nicht den Widerspruch???


Stern.de behauptet in dem Artikel:

Zitat:
Hinzu kommt das von der Familienkasse ausgezahlte Kindergeld.

(Hervorhebung durch mich)
http://www.stern.de/wirtschaft/job/arbei...46d5728430.html


In Wahrheit aber kommt das Kindergeld kommt nicht hinzu, sondern wird wieder in Abzug gebracht wird:

2026,10 € Regelleistungen und Unterkunftskosten

- 588 € Kürzung der Regelleistung um des Kindergeld

+ 588 € Kindergeld

____________________

2026,10 €
==================


Da ist doch ein ganz klarer Widerspruch zwischen der Aussage von stern.de und der Realität!

Käme das Kindergeld wirklich hinzu, hätte diese Familie unterm Strich 2.614,10 €!

Hat sie aber nicht! Deshalb ist die Aussage, dass das Kindergeld hinzu kommt falsch!!!

Und, wenn das ein einfältiger Geist liest, dann erzählt er seinen Kumpels am Stammtisch, seinen Kollegen am Fließband oder seinen Fahrerkollegen am Taxistand:

"Das stimmt gar nicht, was die Künast, der Gabriel und der Gisy sagen! Die Hartzler kriegen ihr Kindergeld doch zu allem noch dazu !!! Ich habs doch selber im Stern gelesen. Da stand schwarz auf weiß, dass sie dass Kindergeld noch dazu kriegen!"

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19.02.2010 18:56 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Quark
Ich geb es auf. Ich versteh nicht mehr, was ich jetzt anders rechne als ihr, aber wenn ihr meint, dass der Stern - Bericht Hetze ist, dann will ich euch eure Meinung lassen.

Ich teile sie nicht.

Bitte nenne uns die Textaufgabe zu der Gleichung

4 - 5 + 1 = 0
(vier minus fünf plus eins = null)


Wenn vier Leute im Bus sitzen, und fünf steigen aus, muß einer wieder einsteigen, damit keiner drin ist!
großes Grinsen


So ähnlich läuft auch die Hartz-IV-Berechnung ...

Nix für ungut!! Augenzwinkern

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19.02.2010 19:46 toffil ist offline Beiträge von toffil suchen Nehmen Sie toffil in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Conny

Quark, siehst Du wirklich nicht den Widerspruch???


Stern.de behauptet in dem Artikel:

Zitat:
Hinzu kommt das von der Familienkasse ausgezahlte Kindergeld.

(Hervorhebung durch mich)
http://www.stern.de/wirtschaft/job/arbei...46d5728430.html


In Wahrheit aber kommt das Kindergeld kommt nicht hinzu, sondern wird wieder in Abzug gebracht wird:

2026,10 € Regelleistungen und Unterkunftskosten

- 588 € Kürzung der Regelleistung um des Kindergeld

+ 588 € Kindergeld

____________________

2026,10 €
==================


Da ist doch ein ganz klarer Widerspruch zwischen der Aussage von stern.de und der Realität!



Den einzigen Widerspruch, den ich sehe ist, dass Du bei Deiner Rechnung '+ 588 € Kindergeld' rechnest, aber das Geld nach Deiner Argumentation nicht hinzu kommt - weil es ja sonst nicht sein kann, was nicht sein darf.

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Zitat:
Original von toffil
Bitte nenne uns die Textaufgabe zu der Gleichung

4 - 5 + 1 = 0
(vier minus fünf plus eins = null)


Wenn vier Leute im Bus sitzen, und fünf steigen aus, muß einer wieder einsteigen, damit keiner drin ist!
großes Grinsen


So ähnlich läuft auch die Hartz-IV-Berechnung ...

Nix für ungut!! Augenzwinkern

Würde ja wohl nur passen, wenn das Kindergeld höher wäre als die Regelsätze der Kinder, oder? Augenzwinkern Sind sie aber nicht.

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19.02.2010 19:56 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Um übrigens als Familienvater alleinverdienend dieses Geld zu bekommen, würde man ein monatliches Brutto von 1.824,41 € brauchen.

Dafür jeden Tag morgens aufstehen und zur Arbeit gehen, jeden Tag sich vom Chef anmaulen lassen und keine zusätzlichen Vergünstigungen erhalten.

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19.02.2010 20:09 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Quark
Um übrigens als Familienvater alleinverdienend dieses Geld zu bekommen, würde man ein monatliches Brutto von 1.824,41 € brauchen.

Dafür jeden Tag morgens aufstehen und zur Arbeit gehen, jeden Tag sich vom Chef anmaulen lassen und keine zusätzlichen Vergünstigungen erhalten.


Darum geht es doch gar nicht. Die Schröder-Regierung hat damals ja ins Gestz geschrieben, dass das Kindergeld mit den Regelsätzen zu verrechnen ist. Das kann man gut finden oder nicht - aber das ist derzeitig geltendes Gesetz!

Von daher ist es absolut falsch, wenn sich jemand so ausdrückt:

Zitat:
Hinzu kommt das von der Familienkasse ausgezahlte Kindergeld.

(Hervorhebung durch mich)
http://www.stern.de/wirtschaft/job/arbei...46d5728430.html


Nur darum geht es mir. Dass der Unterschied zwischen den Leistungen eines Hartz-IV-Empfängers und einem fleißig arbeitenden Menschen in manchen Fällen zu gering ist, da stimme ich Dir und Westerwelle zu.

Nur zieht Westerwelle daraus die falschen Schlüsse! Was da zu tun wäre, darüber diskutieren wir aber hier!

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19.02.2010 20:15 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von Conny

Quark, siehst Du wirklich nicht den Widerspruch???


Stern.de behauptet in dem Artikel:

Zitat:
Hinzu kommt das von der Familienkasse ausgezahlte Kindergeld.

(Hervorhebung durch mich)
http://www.stern.de/wirtschaft/job/arbei...46d5728430.html


In Wahrheit aber kommt das Kindergeld kommt nicht hinzu, sondern wird wieder in Abzug gebracht wird:

2026,10 € Regelleistungen und Unterkunftskosten

- 588 € Kürzung der Regelleistung um des Kindergeld

+ 588 € Kindergeld

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2026,10 €
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Da ist doch ein ganz klarer Widerspruch zwischen der Aussage von stern.de und der Realität!



Den einzigen Widerspruch, den ich sehe ist, dass Du bei Deiner Rechnung '+ 588 € Kindergeld' rechnest, aber das Geld nach Deiner Argumentation nicht hinzu kommt - weil es ja sonst nicht sein kann, was nicht sein darf.


Na, dann hilf mir doch mal auf die Sprünge. smile

Zum 1. Januar wurde ja das Kindergeld erhöht. Preisfrage: Wieviel EURO hat eine alleinerziehende ALG2-beziehende Mutter von zwei Kindern (12 + 13 J.) seit Januar monatlich mehr auf ihrem Konto??? verwirrt

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20.02.2010 16:38 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Conny
Die Schröder-Regierung hat damals ja ins Gesetz geschrieben (...)

Das ist sachlich falsch, und das weißt du, und es ist traurig, dass du weiterhin nur auf dieser primitiven Ebene zu argumentieren imstande bist.

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Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von Conny
Die Schröder-Regierung hat damals ja ins Gesetz geschrieben (...)

Das ist sachlich falsch, und das weißt du, und es ist traurig, dass du weiterhin nur auf dieser primitiven Ebene zu argumentieren imstande bist.


Richtig, ich vergass, HartzIV wurde ja von der damaligen Oppositionsführerin Merkel zussammen mit Gregor Gisy eingeführt. Natürlich sind die Schuld. großes Grinsen

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20.02.2010 16:49 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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20.02.2010 16:50 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Quark
Um übrigens als Familienvater alleinverdienend dieses Geld zu bekommen, würde man ein monatliches Brutto von 1.824,41 € brauchen.

Dafür jeden Tag morgens aufstehen und zur Arbeit gehen, jeden Tag sich vom Chef anmaulen lassen und keine zusätzlichen Vergünstigungen erhalten.

Mich würde jetzt interessieren, welches Geld Du hier meinst?

Selbst basierend auf diesen 1.476 erscheint mir das Brutto schon zu gering. Oder ist die Abgabenquote durch Alleinverdienst und die Kinder so gering?

Wenn man jetzt noch die Miete hinzuzählte, welche der Familienvater ja von seinem Netto löhnen muß, reichen die achtzehnhundert hinten und vorne nicht mehr.

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20.02.2010 16:55 toffil ist offline Beiträge von toffil suchen Nehmen Sie toffil in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Verbreite ruhig weiter Lügen.

Ganz falsch ist es ja nicht. Reingeschrieben haben es wohl tatsächlich die Rot-Grünen. Wobei ich nicht weiß, wie dieser Vorgang konkret vor sich geht.

Aber Günter läßt schon gern mal unter den Tisch fallen, dass alle anderen Farben voll mitgegangen sind, als das beschlossen wurde ...

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Zitat:
Original von Grubendol
Verbreite ruhig weiter Lügen.


Das möchte ich natürlich nicht. Also frage ich Dich als Fachmann mal:

Unter welcher Regierung wurde HartzIV als Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht. Welche Parteien hatten dort damals die Mehrheit und beschlossen HartzIV? Und wer hat vorher die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, unter der Leitung von Peter Hartz, eingesetzt?

Wer war das denn gleich? großes Grinsen

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Zitat:
Original von toffil
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Original von Grubendol
Verbreite ruhig weiter Lügen.

Ganz falsch ist es ja nicht. Reingeschrieben haben es wohl tatsächlich die Rot-Grünen. Wobei ich nicht weiß, wie dieser Vorgang konkret vor sich geht.

Aber Günter läßt schon gern mal unter den Tisch fallen, dass alle anderen Farben voll mitgegangen sind, als das beschlossen wurde ...


Wenn fünf Räuber eine Bank überfallen und Räuber 5 erschießt dabei jemanden, wer ist dann verantwortlich für den Mord.

Räuber 5 alleine? Oder Räuber 1 - 4 genauso, die ja auch dabei waren und "voll mitgegangen sind". Oder sind die Räuber 1 - 4 sogar noch mehr Schuld an dem Mord als Räuber 1?

Jedes Gericht wird für den Mord vor allem Räuber 5 bestrafen, auch wenn die anderen vier dabei waren. Oder?

Denn Räuber 5 war der Hauptverantworliche für diese Tat.

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20.02.2010 17:04 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Übrigens, hier zur Erinenrung noch einmal die Liste der Mitglieder der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Wie wir sehen können, war die SPD auch unter den Erfindern von HartzIV nur sehr schwach vertreten:

• Peter Hartz (SPD), Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG
• Jobst Fiedler (SPD), Roland Berger Strategy Consultants
• Norbert Bensel (SPD), Mitglied des Vorstandes der DaimlerChrysler Services AG
• Peter Gasse (SPD), Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen
• Isolde Kunkel-Weber (SPD), Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes
• Harald Schartau (SPD), Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen
• Wolfgang Tiefensee (SPD), damaliger Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
• Heinz Fischer, Abteilungsleiter Personal Deutsche Bank AG
• Werner Jann, Universität Potsdam
• Peter Kraljic, Direktor der McKinsey & Company Düsseldorf
• Klaus Luft, Geschäftsführer der Market Access for Technology Services GmbH
• Wilhelm Schickler, Präsident des Landesarbeitsamtes Hessen
• Hanns-Eberhard Schleyer (CDU), Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
• Günther Schmid, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
• Eggert Voscherau, Mitglied des Vorstandes der BASF AG

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20.02.2010 17:35 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Hat Merkel für Hartz-IV gestimmt? - ja.

Konnte Hartz-IV ohne die Mitwirkung des Bundesrates, sprich, der Unions-Landesfürsten, in Kraft treten - nein.

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Zitat:
Original von Grubendol
Hat Merkel für Hartz-IV gestimmt? - ja.

Konnte Hartz-IV ohne die Mitwirkung des Bundesrates, sprich, der Unions-Landesfürsten, in Kraft treten - nein.


Stimmt, ich habe es immer gewußt: Frau Merkel, die CDU/CSU und die FDP dürfen sich den oft verkündeten Erfolg von HartzIV ans Revers heften.

Nun, wenn das so ist, dann sind solche Meldungen ja eigentlich falsch:

Zitat:
Politiker von SPD und Union überschlagen sich mit Lob für Gerhard Schröders Agenda 2010. Fünf Jahre nach der Rede, in der der damalige Bundeskanzler das Reformprojekt ankündigte, ziehen sie eine positive Bilanz.
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...,541157,00.html


Dann gebührt ja nicht Schröder dieses Lob, sondern Frau Merkel! Denn die SPD ist ja gar nicht für HartzIV verantwortlich. Die wurde dazu ja nur von der bösen CDU und dem bösen Bundesrat gezwungen! großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

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Wenn du ein Klavier in deine Wohnung trägst und der Nachbar dir hilft, hast du es dann alleine reingetragen?

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20.02.2010 21:49 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Original von Conny
Na, dann hilf mir doch mal auf die Sprünge. smile

Zum 1. Januar wurde ja das Kindergeld erhöht. Preisfrage: Wieviel EURO hat eine alleinerziehende ALG2-beziehende Mutter von zwei Kindern (12 + 13 J.) seit Januar monatlich mehr auf ihrem Konto??? verwirrt


Auch wenn Du es mir wieder nicht glauben wirst, aber die allein erziehende Mutter mit zwei Kindern hat im Monat Januar 40,00 € mehr von der Familienkasse und 40,00 € weniger an Hartz-IV Leistungen erhalten. Sie hat dadurch kein 'Mehr' auf dem Konto - aber dennoch mehr Kindergeld bekommen - und weniger Hartz-IV Leistungen.

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20.02.2010 23:05 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Mich würde jetzt interessieren, welches Geld Du hier meinst?

Selbst basierend auf diesen 1.476 erscheint mir das Brutto schon zu gering. Oder ist die Abgabenquote durch Alleinverdienst und die Kinder so gering?


Nein, natürlich rechne ich damit, dass man von 1.824,41 € brutto über 2.000,00 € netto rausbekommt - was ist denn das für eine Frage? Natürlich kriegst Du von 1.824,41 € brutto nur 1.476,00 € netto raus (je nach Rechner 1.436 - 1.480 €, da sind sich die Rechner im Internet nicht ganz einig - hängt mit der Kirchensteuer zusammen). Und da der ja alleine verdient wird der Steuerklasse III/3 haben. Und natürlich in der Kirche sein großes Grinsen

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20.02.2010 23:09 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Original von toffil

Wenn man jetzt noch die Miete hinzuzählte, welche der Familienvater ja von seinem Netto löhnen muß, reichen die achtzehnhundert hinten und vorne nicht mehr.


Auch die Miete muss der Hartz-IV-Empfänger von den 1476 € bezahlen.

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Franklin D. Roosevelt

20.02.2010 23:12 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Wenn man jetzt noch die Miete hinzuzählte, welche der Familienvater ja von seinem Netto löhnen muß, reichen die achtzehnhundert hinten und vorne nicht mehr.


Auch die Miete muss der Hartz-IV-Empfänger von den 1476 € bezahlen.

Ich fürchte, ich habe grade festgestellt, dass wir nur ganz leicht aneinander vorbeigeredet und eigentlich beide recht haben. Wobei, eigentlich hast Du etwas rechter als ich. verwirrt

Das Problem liegt an der Ähnlichkeit der Summen für Kindergeld und Unterkunft!

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Mich würde jetzt interessieren, welches Geld Du hier meinst?

Selbst basierend auf diesen 1.476 erscheint mir das Brutto schon zu gering. Oder ist die Abgabenquote durch Alleinverdienst und die Kinder so gering?


Nein, natürlich rechne ich damit, dass man von 1.824,41 € brutto über 2.000,00 € netto rausbekommt - was ist denn das für eine Frage? Natürlich kriegst Du von 1.824,41 € brutto nur 1.476,00 € netto raus (je nach Rechner 1.436 - 1.480 €, da sind sich die Rechner im Internet nicht ganz einig - hängt mit der Kirchensteuer zusammen). Und da der ja alleine verdient wird der Steuerklasse III/3 haben. Und natürlich in der Kirche sein großes Grinsen

Kann es sein, dass bei Deiner Antwort ein Wörtchen fehlt, oder ist mir der Ironiemodus entgangen?

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22.02.2010 16:11 toffil ist offline Beiträge von toffil suchen Nehmen Sie toffil in Ihre Freundesliste auf
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Kann es sein, dass bei Deiner Antwort ein Wörtchen fehlt, oder ist mir der Ironiemodus entgangen?

Ich fand die Frage nur merkwürdig, weil im gesamten Thread hier von den 1.476,00 € die Rede ist. Und irgendwie jeder meint ich würde mich hier verrechnen. Meine Zahlen sind aber richtig. Egal wie man rechnet. Und die Berechnungen sind nicht ironisch gemeint. smile

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22.02.2010 17:33 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Das Problem liegt an der Ähnlichkeit der Summen für Kindergeld und Unterkunft!

Wobei meine Zahl für die Kosten der Unterkunft ja geschätzt (wegen des Ergebnisses), die Zahl für das Kindergeld aber gerechnet (184 + 184 + 190) ist. Wobei Günter ja sogar noch 30,00 € draufgepackt hat. großes Grinsen Augenzwinkern

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22.02.2010 17:37 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Kann es sein, dass bei Deiner Antwort ein Wörtchen fehlt, oder ist mir der Ironiemodus entgangen?

Ich fand die Frage nur merkwürdig, weil im gesamten Thread hier von den 1.476,00 € die Rede ist. Und irgendwie jeder meint ich würde mich hier verrechnen. Meine Zahlen sind aber richtig. Egal wie man rechnet. Und die Berechnungen sind nicht ironisch gemeint. smile

Nein nein, ich hatte mich nur gewundert, dass man bei brutto 1.800 dann netto 1.400 rausbekommen kann. Ich hätte vermutet, dass es dazu mehr brutto braucht. Aber das liegt dann wohl an der Steuerprogression und den Kinderfreibeträgen.

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22.02.2010 17:48 toffil ist offline Beiträge von toffil suchen Nehmen Sie toffil in Ihre Freundesliste auf
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Nein nein, ich hatte mich nur gewundert, dass man bei brutto 1.800 dann netto 1.400 rausbekommen kann. Ich hätte vermutet, dass es dazu mehr brutto braucht. Aber das liegt dann wohl an der Steuerprogression und den Kinderfreibeträgen.

Es liegt klar an der Steuerklasse III, die Kinderfreibeträge spielen nur in der Berechnung der Kirchensteuer eine Rolle - und in der Lohnsteuerberechnung am Jahresende, wenn berechnet wird, ob es günstiger war Kindergeld zu beziehen oder die Kinderfreibeträge anzuwenden.

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22.02.2010 23:46 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Nein nein, ich hatte mich nur gewundert, dass man bei brutto 1.800 dann netto 1.400 rausbekommen kann. Ich hätte vermutet, dass es dazu mehr brutto braucht. Aber das liegt dann wohl an der Steuerprogression und den Kinderfreibeträgen.

Es liegt klar an der Steuerklasse III, die Kinderfreibeträge spielen nur in der Berechnung der Kirchensteuer eine Rolle - und in der Lohnsteuerberechnung am Jahresende, wenn berechnet wird, ob es günstiger war Kindergeld zu beziehen oder die Kinderfreibeträge anzuwenden.

Ich habe gestern mal so einen Brutto-Netto-Rechner bemüht und mich sehr gewundert, welche geringe Auswirkungen dieser Kinderfreibetrag zu haben scheint. Hätte den für höher gehalten und deshalb erwartet, dass dies den in Arbeit befindlichen gegenüber dem Hartz-IV-Empfänger nochmal deutlich besser stellt bzw. die Differenz zwischen Regelsatz und Kindergeld ausgleicht. Ist aber nicht so.

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23.02.2010 10:23 toffil ist offline Beiträge von toffil suchen Nehmen Sie toffil in Ihre Freundesliste auf
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Original von Quark
Ich glaube es ist sinnlos. Der Stern-Bericht schreibt, die 5-köpfige Familie bekommt 1476 Euro Regelleistungen, hinzu kommen 588 € Kindergeld. Ich habe schon vorher die Rechnung aufgemacht, sag mir, was daran falsch ist. Die Familie hat inklusive Miete und Kindergeld 2.000 Euro, oder erzähle mir, welches Geld die Familie nicht bekommt.

So hat das doch keinen Sinn verwirrt



Also bitte:

1.476 € Regelleistungen

- 588 € Kürzung der Regelleistung um des Kindergeld

+ 588 € Kindergeld

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1.476 €
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Liebe Grüße winke
Günter



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28.09.2010 15:05 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
 
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