RaBoe
Mitglied
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Beiträge: 3304
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23.02.2010 11:55 |
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Nautilus
abgemeldet
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 943
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RE: Renten machen reicher |
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Zitat: |
Original von max1995
Zitat:
Die Deutschen verfügen über ein oft vergessenes, gewaltiges Vermögen: ihre Rentenansprüche. Zurzeit summieren die sich auf mehr als 4,6 Billionen Euro. Das Geld ist aber ungleich verteilt. Es macht vor allem Beamte zu wohlhabenden Menschen.
http://www.bergedorfer-zeitung.de/wochen...en_reicher.html |
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Wen hältst du denn für wohlhabend? Welches
Nettoeinkommen darf der Beamte denn erhalten um zu diesem Kreis gerechnet zu werden?
Es ist kein Geheimnis, dass es teilweise gravierende Unterschiede gibt zwischen Renten- und Pensionsansprüchen. Diese lassen sich aber auch begründen. Ich habe leider keinen aktuellen Vergleich im Internet gefunden, aber auch die nachfolgenden Ausführungen in Wikipedia könnten etwas Klarheit zu den Unterschieden in dieses Thema bringen. Dabei ist aber zu beachten, dass es sich bei dem nachfolgend angeführten Beispiel einerseits um eine Nettorente (1.227,- €) handelt, bei dem Pensionsbetrag noch Steuern (ca. 20%) und Krankenversicherungsbeiträge (GKV 10-12%) oder PKV abzuziehen sind, so dass der Unterschied dann schon sehr viel kleiner wird: 30% von 3.170,- € sind immerhin 950,- €, die dem Pensionär gar nicht zur Verfügung stehen.
Vergleich zwischen Altersrente und Pension [Bearbeiten]
Ein direkter Vergleich zwischen Altersrenten und Pensionen ist wegen unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen schwierig und wegen abweichender rechtlicher Zielrichtungen auch nur eingeschränkt zulässig (siehe Mindestversorgung). Für die Berechnung des Nettoeinkommens müssen verschiedene Einkommensarten, Besteuerung und Kosten berücksichtigt werden. Das Statistische Bundesamt ermittelt für den Haushalt eines Angestellten oder Beamten etwa die gleichen OECD-Werte (Stand 2002). [4] Für den Ruhestand der Arbeitnehmerhaushalte ermittelt das Statistische Bundesamt einen Einkommensrückgang nach OECD-Skala von 44 % und 13 % für den eines Pensionärs. Langjährig versicherte Angestellte, die 2003 durch Erreichen der Altersgrenze aus dem Arbeitsleben ausschieden, erhielten eine Rente von durchschnittlich 1227 EUR pro Monat nach Abzug der Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung (alte Bundesländer) [5],1 % aller Angestellten erhielten in den alten Bundesländern eine Rente über 1800 EUR. Pensionäre/Pensionärinnen, die durch Erreichen der Regelaltersgrenze ausschieden, erhielten durchschnittlich 3170 EUR pro Monat (brutto, Stand 2003).
Die genannten Zahlen sind aber nur sehr bedingt vergleichbar: 78 % der Beamten sind im höhereren oder gehobenen Dienst, also in der Regel mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss. Bei Angestellten liegt diese Quote deutlich, bei Arbeitern noch weitaus niedriger. Unterschiede der Bildungsabschlüsse führen zu Unterschieden beim Einkommen und wirken sich damit automatisch auf die Ruhegehälter aus. Ein weiteres Problem bei der Vergleichbarkeit sind die unterschiedlichen Erwerbsbiografien: Den Eckrentner mit seinen 45 Arbeitsjahren gibt es faktisch kaum noch, denn durchschnittlich 10 Prozent Arbeitslosigkeit führen bei Rentnern zwangsläufig dazu, dass von den 40-50 Jahren zwischen Schulabgang und Ruhestand ca. 4 Jahre wegen Arbeitslosigkeit verminderte Beiträge gezahlt werden.
__________________ Wir gehen mit der Welt um als hätten wir eine zweite im Keller
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24.02.2010 00:23 |
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