Unbelehrbarer Taxiunternehmer |
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Unbelehrbarer Taxiunternehmer
Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelt
Offensichtlich unbelehrbar zeigte sich ein Taxiunternehmer aus Villingen-Schwenningen, der als Wiederholungstäter jetzt vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen zu einer Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt wurde.
Aufgrund anonymer Hinweise nahmen die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen Ermittlungen gegen den bereits mehrfach vorbestraften 54-jährigen Mann aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis auf.
Sie stellten dabei fest, dass der Taxiunternehmer ständig Arbeitnehmer als Taxifahrer beschäftigt, ohne die erforderlichen Beiträge zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft zu entrichten. Der Gesamtschaden aus diesen Taten beläuft sich auf annähernd 50.000 Euro.
Nachdem der Angeschuldigte offensichtlich nicht belehrbar ist, was die Begehung von Straftaten zum Nachteil der Solidargemeinschaft angeht, hat ihn jetzt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung wurde jedoch - unter Hintanstellung größter Bedenken - zur Bewährung ausgesetzt.
Zoll Online Pressemitteilung |
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