metronom-Geschäftsführer klagen auf Wiedereinstellung
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metronom-Geschäftsführer klagen auf Wiedereinstellung
Zwei ehemalige metronom-Geschäftsführer klagen gegen ihre Entlassung.Im Streit der metronom Eisenbahngesellschaft mit ihren fristlos gekündigten Geschäftsführern hat das Landgericht Lüneburg einen außergerichtlichen Vergleich vorgeschlagen. Demnach bekämen die gefeuerten Manager jeweils eine Abfindung in Höhe von 250.000 Euro. Außerdem sollen sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, indem die vollste Zufriedenheit ausgedrückt wird. Bis zum 2. September haben beide Parteien nun Zeit, über diesen Vorschlag nachzudenken.