Ferdinand
Gast
|
|
|
06.12.2007 18:51 |
|
jens
Mitglied
Dabei seit: 22.05.2007
Beiträge: 396
|
|
|
08.01.2008 14:35 |
|
jens
Mitglied
Dabei seit: 22.05.2007
Beiträge: 396
|
|
@Niclas
Der Spruch "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" ist langsam abgegriffen. Das werden auch noch einige die ihn benutzt haben im Laufe der Zeit schmerzlich erfahren.
Ich zitiere mal Peter Ehrlich von der Financial Times Deutschland auszugsweise (Hervorhebungen durch mich):
Zitat: |
Vorsicht, Datenfalle! Liebe Leser, seit Dienstag müssen Ihre Telefonanbieter und Internetprovider für sechs Monate speichern, mit wem, wie lange und von wo aus Sie telefoniert haben und welche Internetverbindungen Sie nutzen. Wenn eine Polizeibehörde, der Verfassungsschutz oder der BND einen Grund dafür finden, können sie noch bis Ende Juni diese Daten abfragen. Die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es dem Staat, Ihr Leben weit transparenter zu machen, als Sie es für möglich halten. Schon heute gibt es Software, die anhand dieser Daten ziemlich sicher vorhersagen kann, wann Sie sich wo aufhalten.
...
Absender und Empfänger jeder SMS sind nebst Zeitpunkt des Abschickens und des Abrufens nachvollziehbar, ebenso wie der Standort, an dem sich das Handy gerade befand.
In 500 Jahren Postgeschichte hat außerhalb von Gefängnissen kein Staat verlangt, dass alle Absender und Empfänger von Briefen notiert werden müssen. Warum für SMS gilt, was man sich bei Briefen nicht trauen würde, hat die Koalition offensichtlich nicht beschäftigt.
|
|
Quelle: http://www.ftd.de/meinung/leitartikel/298531.html
Und auf F!XMBR kannst Du erfahren wie leicht man ins Visier von Ermittlern geraten kann:
"Wie man eine Akte beim Verfassungsschutz bekommt und wie man dann per Rasterfahndung bei der Zuverlässigkeitsprüfung für den Pilotenschein hängen bleibt" -> hier
Den Text sollte man zwar komplett lesen, aber ich zitiere auch daraus mal die wichtigsten Stellen:
Zitat: |
Wer in unserem freien Land, in dieser Demokratie einen Pilotenschein machen möchte, der muss eine Zuverlässigkeitsprüfung absolvieren. In Zeiten des Terrors hat man sich an sowas gewöhnt, man hat ja nichts zu verbergen, nicht dass die Terroristen morgen ein Flugzeug kapern und in den Reichstag fliegen. Das ist dann doch ein zu großer Verlust. Staatlich verordnet, bereitwillig aufgenommen hat man nichts zu verbergen, aber ich wiederhole mich. Doch wie das so ist, hat so mancher Bundesbürger in heutiger Zeit eine Akte beim Verfassungsschutz, diese wird bei der Zuverlässigkeitsprüfung natürlich ebenso überprüft, wie andere Daten.
...
Zu viele Auffälligkeiten und man bleibt hängen.
...
1994 [sic!] war der Kollege auf einer Demonstration kontrolliert worden, nicht verdächtigt, angezeigt oder sonstwie mit den Behörden in Kontakt gekommen, lediglich die Daten wurden aufgenommen. Es reicht also schon, als Teilnehmer einer Demonstration registriert zu werden, um eine Akte beim Verfassungsschutz zu bekommen. Behörden werden in unserem Land dazu genutzt, den politischen Gegner auszuspähen, zu erfassen, Daten, eine Akte über ihn zusammenzutragen. Und wie das so ist - nicht der Kollege allein wurde kontrolliert, sondern auch sein Umgang [sic!].
...
In dieser Firma, soll es eine Person gegeben haben, die vorbestraft gewesen sei. Jetzt sollte ich bitte erklären, was ich mit dieser Person zu tun gehabt hatte, und wie es habe sein können, daß man eine solche Person beschäftigt.
...
Es reicht aus, wenn Behörden einen Passanten auf der Straße überprüfen, dieser hat einen Bekannten, der wiederum bei einem selbst ein und ausgeht. Schon muss man sich für die Taten des Passanten rechtfertigen - wenn dieser denn überhaupt etwas falsch gemacht hat.
...
Und so führt (mindestens) seit über 13 Jahren der Verfassungsschutz über den Kollegen, ohne das er etwas davon wusste, geschweige denn es richtig stellen konnte oder Stellung nehmen konnte, eine Akte. Das alles wurde erst bekannt, als er den Pilotenschein machen wollte, und dieser ihm erstmal verweigert wurde.
...
Jeder Bürger dieses Landes ist grundsätzlich erstmal verdächtig. Und mit jedem zusätzlichen Datensatz erhärtet sich der Verdacht.
...
|
|
Quelle: F!XMBR
Kombiniere dies mit den Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung.
Und jetzt stell Dir mal vor Dich ruft ein Terrorist an. Er braucht sich ja nur zu verwählen... Und in ein paar Monaten verübt er einen Terroranschlag... Sein Auftrag kam leider in einem herkömmlichen Briefumschlag (wird nicht erfasst) somit wurde der Terroranschlag zwar nicht verhindert, aber Du hast ein Problem würde ich sagen
Dann hast auch Du Deine Akte beim Verfassungsschutz. Wenn es dabei bleibt...
Und nun kommst Du: Was soll die VDS bringen?
__________________
|
|
08.01.2008 15:48 |
|
Hannes
Gast
|
|
Zitat: |
Original von Grubendol
Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, kann jeder Richter die Online-Überwachung doch anordnen! |
|
Richtig, das ist korrekt. Und genau das will Schäuble ja abschaffen, weil es ihm zu umständlich ist, noch erst groß Richter anzuhören.
Nein, Schäuble will den Polizeistaat! Und dass die jetzt gerade erst wegen Heiligendamm eins auf den Sack gekriegt haben stört ihn überhaupt nicht.
Die Rechte für das einfache Volk immer mehr abschaffen, dafür aber die Rechte für die Kapitalgesellschaften und ihre Polzei immer mehr stärken, das ist sein Ziel!
|
|
09.01.2008 01:03 |
|
|