Revision abgewiesen: Aufladen eines Akkus rechtfertigt keine Entlassung |
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Gut so! Diese Entscheidung ist sehr, sehr wichtig!!!
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Revision abgewiesen
Aufladen eines Akkus rechtfertigt keine Entlassung
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Kündigung eines Computerfachmanns wegen eines aufgeladenen Akkus endgültig für unrechtmäßig erklärt. Dem 41-Jährigen war gekündigt worden, weil er den Akku seines Elektrorollers eineinhalb Stunden lang im Büro aufgeladen hatte. Die Kosten beliefen sich auf 1,8 Cent. Das Arbeitsgericht Siegen hatte die Entlassung aufgehoben, das Landesarbeitsgericht wies nun auch die Revision des Arbeitgebers ab. Weitere Rechtsmittel wurden der Firma aus dem Siegerland nicht zugestanden. Dagegen ist noch eine Beschwerde möglich.
Der IT-Experte habe 19 Jahre lang in der Firma gearbeitet und sich in der Zeit nichts zuschulden kommen lassen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter verwiesen auf den Fall der Berliner Supermarkt-Kassiererin "Emmely", der wegen 1,30 Euro gekündigt werden sollte. Sie hatte in letzter Instanz gegen ihren Arbeitgeber gesiegt.
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/stromurteil100.html |
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__________________ Liebe Grüße
Günter
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