Behörde zahlt auch teure Klassenfahrten |
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Behörde zahlt auch teure Klassenfahrten
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Hartz-IV-Empfänger brauchen die Klassenfahrten ihrer Kinder nicht aus eigener Tasche zu zahlen.
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Eine Begrenzung der Kostenerstattung sei vom Gesetz nicht gedeckt, urteilte aber das Bundessozialgericht. Ein Schüler, der von Hartz IV leben muss, hat es ohnehin schon schwerer. Ihn bei einer Fahrt zu Hause bleiben zu lassen, wäre eine unzumutbare Ausgrenzung.
Künftig sollen auch eintägige Fahrten bezahlt werden. Das sieht das neue Bildungspaket für Kinder aus Hartz-IV-Familien vor.
NWZ |
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- Der Dieb von Bagdad
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