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Günter Günter ist männlich
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Was Beamte verdienen Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Was Beamte verdienen

Sie sind unkündbar und im Ruhestand bekommen sie weit mehr als normale Rentner. Staatsdiener genießen noch immer viele Privilegien. Der aktuelle stern-Einkommensreport legt Besoldung und Pensionen offen. Von Jan Rosenkranz

Noreen Koall ist Kriminalkommissarin. Die 34-Jährige Brandenburgerin ermittelt in Sexualdelikten, 42 Stunden pro Woche, oft mehr. Im Monat verdient sie 2610 Euro. Ist das zu viel? Ist das zu wenig? In jedem Falle mehr, als es auf den ersten Blick scheint. Für Beamte gilt nämlich von jeher: Mehr Netto vom Brutto. Und so bleiben der Kommissarin nach allen Abzügen (Steuern und Krankenversicherung) 1900 Euro. Als normale Arbeitnehmerin müsste sie jedoch auch Sozialabgaben entrichten, also Beiträge zur Arbeitslosen- Pflege- und Rentenversicherung. Für ein Netto von 1900 Euro bräuchte sie dann allerdings ein Brutto von 3041 Euro, also knapp 450 Euro mehr als die Beamtin verdient. Brutto ist eben nicht gleich Brutto.

Weiter: http://www.stern.de/wirtschaft/news/ster...en-1640184.html


Stimmt das alles eigentlich so? Oder wurde hier einfach nur schlecht recherschiert - sei es absichtlich doer unabsichtlich?

__________________
Liebe Grüße winke
Günter



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07.01.2011 21:11 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
maru1158 maru1158 ist weiblich
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Das mit den Abgaben ist so schon richtig. Sie bezahlen keine Arbeitslosenversicherung, keine Rentenversicherung und bei der Krankenversicherung versic hern sie sich privat zu 50%, die andere Hällfte gibts es im Krankenfall von der Beihilfe. Von Steuern habe ich auch nichts gefunden!

__________________
Ein bißchen weniger ICH, aber viel mehr WIR! cool

Gerechtigkeit fängt an, wenn man an ALLE denkt

MMM

07.01.2011 23:06 maru1158 ist offline Email an maru1158 senden Homepage von maru1158 Beiträge von maru1158 suchen Nehmen Sie maru1158 in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
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Zitat:
Original von maru1158
........... bei der Krankenversicherung versic hern sie sich privat zu 50%, die andere Hällfte gibts es im Krankenfall von der Beihilfe


Woher hast du denn diesen Unsinn?
Und was hat das mit den nicht gefundenen Steuern zu bedeuten?

__________________

Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

08.01.2011 01:13 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
Administrator




Dabei seit: 14.11.2005
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Zitat:
Original von max1995
Zitat:
Original von maru1158
........... bei der Krankenversicherung versic hern sie sich privat zu 50%, die andere Hällfte gibts es im Krankenfall von der Beihilfe


Woher hast du denn diesen Unsinn?
Und was hat das mit den nicht gefundenen Steuern zu bedeuten?


Max, warum so agressiv ("Unsinn"), das kann man doch auch freundlicher sagen. Augenzwinkern

Viele Leute denken tatsächlich, dass alle Beamten in einem totalen Schlaraffenland leben. So hat der von mir verlinkte STERN-Artikel ja noch einige Fehler mehr. Das aufzuklären überlasse ich aber gerne dir als Fachmann! Augenzwinkern

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Liebe Grüße winke
Günter



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08.01.2011 01:36 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
Verstorben Mitte Juli 2015!




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Was ist an dem Wort Unsinn agressiv?
Um mir Haus und Hof und einwenig mehr zu erhalten muß ich Taxi fahren,so toll ist meine Pension.

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08.01.2011 01:55 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
subkultur
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Ich muss meine Pension ganz normal als Einkommen versteuern. Andererseits bekomme ich als Pensionär (NRW) von der Beihilfe 70 %. Die Kosten dafür entsprechen in etwa dem freiwilligen Satz bei der gesetzlichen KV. Außerdem habe ich eine automatische gehaltsabhängige Selbstbeteiligung bei der Beihilfe. Das ist aber von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Unterm Strich war damals - - und dieser Zeitpunkt ist das einzig ehrliche Vergleichskriterium - der einzige Vorteil die Unkündbarkeit, was sich im Nachhinein bestätigt hat. Heute werden immer mehr Angestellte mit Zeitverträgen auf ehemalige Beamtenstellen gesetzt.

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mens irritans contra vitam corpore destinatam

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von subkultur am 08.01.2011 11:27.

08.01.2011 11:21 subkultur ist offline Email an subkultur senden Homepage von subkultur Beiträge von subkultur suchen Nehmen Sie subkultur in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Wie ist die Frage gemeint?

Was Beamte verdienen oder was sie kriegen?

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"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!

08.01.2011 16:30 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
maru1158 maru1158 ist weiblich
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Zitat:
Original von max1995
Zitat:
Original von maru1158
........... bei der Krankenversicherung versic hern sie sich privat zu 50%, die andere Hällfte gibts es im Krankenfall von der Beihilfe


Woher hast du denn diesen Unsinn?
Und was hat das mit den nicht gefundenen Steuern zu bedeuten?



Meine Tochter hat beim Landkreis gelernt. Sie hat bei 750€uro im Monat( 2. Lehrjahr /2001+2002) keine Steuern bezahlt. Sie war bei einer privaten versichert und bei Krankheit hat sie ihre Krankenkosten zur Hälfte bei der Versicherten eingereicht, die andere Hälfte wurde beim Landkreis/Beihilfe eingereicht. Das habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen, lieber Max!

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MMM

08.01.2011 17:23 maru1158 ist offline Email an maru1158 senden Homepage von maru1158 Beiträge von maru1158 suchen Nehmen Sie maru1158 in Ihre Freundesliste auf
dr.rudolf dr.rudolf ist männlich
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Hallo Maru1158,

vielleicht solltest Du Dich erst einmal über den Status des "Beamten" informieren !?!
Auszubildende im Verwaltungsdienst haben keinen Beamtenstatus und für Beamte "zur Anstellung" gelten besoldungs- und versorgungsrechtlich andere Randbedingungen.

Gruß
Rudolf

P.S. Das Gehalt eines Beamten wird (wie jedes Einkommen aus abhängiger Beschäftigung) ganz normal versteuert.
Im Gegenteil - wie bereits angesprochen - die Versorgungsbezüge (Pensionen) der Beamten werden ab dem ersten Euro versteuert; etwas, was man jetzt erst (etwas halbherzig) bei den Renten versucht nachzuvollziehen !

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. . . wenn Euch meine Bücher interessieren:

08.01.2011 17:34 dr.rudolf ist offline Email an dr.rudolf senden Beiträge von dr.rudolf suchen Nehmen Sie dr.rudolf in Ihre Freundesliste auf
maru1158 maru1158 ist weiblich
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Sie war "Beamtin auf Widerruf" im mittleren Dienst, vereidigt und besaß auch eine Urkunde darüber.

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MMM

08.01.2011 17:38 maru1158 ist offline Email an maru1158 senden Homepage von maru1158 Beiträge von maru1158 suchen Nehmen Sie maru1158 in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Zitat:
Original von maru1158
Sie war "Beamtin auf Widerruf" im mittleren Dienst, vereidigt und besaß auch eine Urkunde darüber.

Du hast völlig recht, auch Beamte auf Widerruf sind Beamte und bekommen die gleiche Beihilfe.

Was mich am Beamtentum ärgert, ist aber weniger die fette Bezahlung, während alle anderen normalen Arbeitnehmer seit Jahren Jahr für Jahr weniger Geld in der Tasche haben als vielmehr ihre Ineffektivität, ihre große Faulheit und die Arroganz, mit der sie dem Bürger begegnen, der da vor ihrem Schreibtisch steht und der doch eigentlich ihr "Chef" ist, denn er bezahlt sie ja.

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08.01.2011 17:45 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
dr.rudolf dr.rudolf ist männlich
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Zitat:
Original von Grubendol
. . . Was mich am Beamtentum ärgert, ist aber weniger die fette Bezahlung, während alle anderen normalen Arbeitnehmer seit Jahren Jahr für Jahr weniger Geld in der Tasche haben als vielmehr ihre Ineffektivität, ihre große Faulheit und die Arroganz, mit der sie dem Bürger begegnen, der da vor ihrem Schreibtisch steht und der doch eigentlich ihr "Chef" ist, denn er bezahlt sie ja.


Also, das würde mich jetzt doch einmal interessieren:
Du stehst in einem Amt vor einem Schreibtisch. Woran erkennst Du denn dann, ob derjenige, der dahinter sitzt, Beamter ist oder Angestellter oder vielleicht auch "nur" Arbeitnehmer (im Öffentlichen Dienst) ???

@maru1158: Ein Beamter auf Widerruf ist kein "normaler" Beamter, er befindet sich im Vorbereitungsdienst, bekommt kein Gehalt, sondern Anwärterbezüge. Er ist nicht auf Lebenszeit angestellt, sondern nur bis zum Endes seiner Ausbildung. Dann kann er "verbeamtet" werden, muss aber nicht. Er hat auch Anspruch auf einen geringeren Beihilfesatz. (Um nur ein paar Unterschiede zum "normalen" Beamten zu nennen !)

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. . . wenn Euch meine Bücher interessieren:

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von dr.rudolf am 08.01.2011 18:06.

08.01.2011 17:57 dr.rudolf ist offline Email an dr.rudolf senden Beiträge von dr.rudolf suchen Nehmen Sie dr.rudolf in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Zitat:
Original von dr.rudolf
Also, das würde mich jetzt doch einmal interessieren:
Du stehst in einem Amt vor einem Schreibtisch. Woran erkennst Du denn dann, ob derjenige, der dahinter sitzt, Beamter ist oder Angestellter oder vielleicht auch "nur" Arbeitnehmer (im Öffentlichen Dienst) ???

Am Türschild...

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08.01.2011 18:14 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Am Türschild...


Dat war vieleicht 1975 so.
Zeig mir heut mal solche Schilder.
Mag sein in Oldenburg und das sie da in den 70gern stehn geblieben sind.

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08.01.2011 18:21 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Als ich meinen P-Schein zuletzt verlängert habe, stand da noch "Verwaltungsangestellte" - ging auch ratzfatz und ohne Probleme.

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08.01.2011 18:26 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
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So sind sie halt die Oldenburger.
Bei uns stehen nur Ressort und Name auf den Schildern.

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08.01.2011 18:41 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Quark Quark ist männlich
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Zitat:
Original von dr.rudolf
@maru1158: Ein Beamter auf Widerruf ist kein "normaler" Beamter, er befindet sich im Vorbereitungsdienst, bekommt kein Gehalt, sondern Anwärterbezüge. Er ist nicht auf Lebenszeit angestellt, sondern nur bis zum Endes seiner Ausbildung. Dann kann er "verbeamtet" werden, muss aber nicht. Er hat auch Anspruch auf einen geringeren Beihilfesatz. (Um nur ein paar Unterschiede zum "normalen" Beamten zu nennen !)

Wo steht denn dieser Quatsch - jedenfalls nicht im BBG oder im NBG?

Ein Beamten-Anwärter ist natürlich ein normaler Beamter hat also den ganz normalen Beamtenstatus und auch die normalen Beihilfesätze. Es ist schon richtig, dass er kein Gehalt bekommt, sondern Anwärterbezüge, ein Beamter bekommt aber auch kein Gehalt, sondern eine Besoldung. Augenzwinkern

Und natürlich ist der Beamtenstatus - Beamter auf Widerruf - mit dem Ablegen der Befähigungsprüfung beendet und kein Beamten-Anwärter muss heute übernommen werden, Aber welcher Ausbildungsbetrieb würde heute einem Auszubildenden eine Übernahme garantieren.

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt

09.01.2011 16:07 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
dr.rudolf dr.rudolf ist männlich
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. . . natürlich im Bundesbeamtengesetz §5 (2) (i.Vbdg. mit Bundesbesoldungsgesetz).

Es gibt verschiedene Arten des Beamtenstatus:
- auf Lebenszeit
- auf Probe
- auf Widerruf
- auf Zeit
- Ehrenbeamte

Alle sind besoldungs- und versorgungsrechtlich gesondert zu betrachten (und nicht "über einen Kamm zu scheren" !).
Aber offensichtlich weißt Du das ja besser !

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. . . wenn Euch meine Bücher interessieren:

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Quark hat Recht.

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09.01.2011 17:23 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Quark hat Recht.


Guter Beitrag ! punk punk punk

Dein Gemeindebrandmeister ist "Ehrenbeamter", ist er dann auch Beamter im hier diskutierten Sinn (mit Gehalt nach Besoldungsordnung und Beihilfeanspruch) ???

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09.01.2011 17:32 dr.rudolf ist offline Email an dr.rudolf senden Beiträge von dr.rudolf suchen Nehmen Sie dr.rudolf in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von dr.rudolf
. . . natürlich im Bundesbeamtengesetz §5 (2) (i.Vbdg. mit Bundesbesoldungsgesetz).

Es gibt verschiedene Arten des Beamtenstatus:
- auf Lebenszeit
- auf Probe
- auf Widerruf
- auf Zeit
- Ehrenbeamte

Alle sind besoldungs- und versorgungsrechtlich gesondert zu betrachten (und nicht "über einen Kamm zu scheren" !).

Zeig mir die Vorschrift, nach der ein Beamter auf Widerruf (Beamten-Anwärter) einen anderen Beihilfe-Anspruch hat, als ein Beamter auf Lebenszeit!

Zitat:
Original von dr.rudolf
Aber offensichtlich weißt Du das ja besser !

Wer weiß? floet

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Franklin D. Roosevelt

09.01.2011 17:39 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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. . . zumindest im Hinblick auf die Beihilfeberechtigung war das kein "Quark", lediglich "Ehrenbeamte" sind ausgenommen und wenn das Beamtenverhältnis weniger als ein Jahr dauert:
Zitat:

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
(1) Beihilfeberechtigt sind
1. Beamte und Richter,
2. Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand sowie frühere Beamte und Richter, die wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichens der Altersgrenze entlassen worden oder wegen Ablaufs der Dienstzeit ausgeschieden sind,
3. Witwen und Witwer sowie die in § 23 Beamtenversorgungsgesetz genannten Kinder der in Nummer 1 und 2 bezeichneten Personen.
(2) Beihilfeberechtigung der in Absatz 1 bezeichneten Personen besteht, wenn und solange sie Dienstbezüge, Amtsbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Übergangsgebührnisse auf Grund gesetzlichen Anspruchs, Witwengeld, Witwergeld, Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag erhalten.
Sie besteht auch, wenn Bezüge wegen Anwendung von Ruhens- oder Anrechnungsvorschriften nicht gezahlt werden.
(3) Als beihilfeberechtigt gelten unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 auch andere natürliche sowie juristische Personen.
(4) Beihilfeberechtigt sind nicht
1. Ehrenbeamte und ehrenamtliche Richter,
2. Beamte und Richter, wenn das Dienstverhältnis auf weniger als ein Jahr befristet ist, es sei denn, dass sie insgesamt mindestens ein Jahr ununterbrochen im öffentlichen Dienst (§ 40 Abs. 6 Bundesbesoldungsgesetz) beschäftigt sind,
3. Beamte, Richter und Versorgungsempfänger, denen Leistungen nach § 11 Europaabgeordnetengesetz, § 27 Abgeordnetengesetz oder entsprechenden vorrangigen landesrechtlichen Vorschriften zustehen.

Quelle: Beihilfe-VO des Bundes

Aber die besoldungrechtliche Besonderheit (Anwärterbezüge) bleibt bestehen, von daher sollte man wirklich nur Beamte auf Lebenszeit als Beispiel anführen !

Doch im Hinblick auf die Beihilfe wußtest Du es besser ! kuss2

Gruß
Rudolf

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. . . wenn Euch meine Bücher interessieren:

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09.01.2011 18:09 dr.rudolf ist offline Email an dr.rudolf senden Beiträge von dr.rudolf suchen Nehmen Sie dr.rudolf in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von dr.rudolf

Aber die besoldungrechtliche Besonderheit (Anwärterbezüge) bleibt bestehen, von daher sollte man wirklich nur Beamte auf Lebenszeit als Beispiel anführen !


Was verstehst Du denn unter 'besoldungsrechtliche Besonderheit bei den Anwärterbezügen? Ob es nun Anwärterbezüge, oder Beamtenbesoldung heißt, worin besteht denn die Besonderheit? Beides richtet sich nach BBesG, ist halt nur in verschiedenen Anlagen geregelt.

Und als was willst Du denn Beamte als Beispiel anführen? Die Diskussion, ob Beamte nu fleißig oder nicht sind ist doch keine Frage des Beamtenstatus, sondern der Person, die dahinter steht (vielleicht noch des Dienstherrn, der für die Beamten verantwortlich ist).


Zitat:
Original von dr.rudolf
Doch im Hinblick auf die Beihilfe wußtest Du es besser ! kuss2

Gruß
Rudolf


Tja Augenzwinkern

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Franklin D. Roosevelt

09.01.2011 18:31 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Quark
. . . Was verstehst Du denn unter 'besoldungsrechtliche Besonderheit bei den Anwärterbezügen? Ob es nun Anwärterbezüge, oder Beamtenbesoldung heißt, worin besteht denn die Besonderheit? Beides richtet sich nach BBesG, ist halt nur in verschiedenen Anlagen geregelt.

Und als was willst Du denn Beamte als Beispiel anführen? Die Diskussion, ob Beamte nu fleißig oder nicht sind ist doch keine Frage des Beamtenstatus, sondern der Person, die dahinter steht (vielleicht noch des Dienstherrn, der für die Beamten verantwortlich ist) . . . )


. . . erinner Dich bitte: Das Thema heißt: "Was Beamte verdienen" und da sollte man sicherlich eher die Besoldungsordnung A, B (oder auch R) heranziehen, aber nicht die Anwärterbezüge !

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Das schlimmste ist, das die meisten die sich über das Beamtentum mokieren vom selbigen nicht den blassesten Schimmer haben.
Den Rest teilen sich irgenwelche Neider und notorische Beamten-Hasser.

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Zitat:
Original von dr.rudolf
Zitat:
Original von Quark
. . . Was verstehst Du denn unter 'besoldungsrechtliche Besonderheit bei den Anwärterbezügen? Ob es nun Anwärterbezüge, oder Beamtenbesoldung heißt, worin besteht denn die Besonderheit? Beides richtet sich nach BBesG, ist halt nur in verschiedenen Anlagen geregelt.

Und als was willst Du denn Beamte als Beispiel anführen? Die Diskussion, ob Beamte nu fleißig oder nicht sind ist doch keine Frage des Beamtenstatus, sondern der Person, die dahinter steht (vielleicht noch des Dienstherrn, der für die Beamten verantwortlich ist) . . . )


. . . erinner Dich bitte: Das Thema heißt: "Was Beamte verdienen" und da sollte man sicherlich eher die Besoldungsordnung A, B (oder auch R) heranziehen, aber nicht die Anwärterbezüge !


Das stimmt. winke

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt

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Zitat:
Original von max1995
Das schlimmste ist, das die meisten die sich über das Beamtentum mokieren vom selbigen nicht den blassesten Schimmer haben.
Den Rest teilen sich irgenwelche Neider und notorische Beamten-Hasser.


Das auch winke

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt

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Zitat:
Original von max1995
Das schlimmste ist, das die meisten die sich über das Beamtentum mokieren vom selbigen nicht den blassesten Schimmer haben.
Den Rest teilen sich irgenwelche Neider und notorische Beamten-Hasser.

Oder solche,die das "System" kennengelernt und sich mit Abscheu abgewendet haben.

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Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von max1995
Das schlimmste ist, das die meisten die sich über das Beamtentum mokieren vom selbigen nicht den blassesten Schimmer haben.
Den Rest teilen sich irgenwelche Neider und notorische Beamten-Hasser.

Oder solche,die das "System" kennengelernt und sich mit Abscheu abgewendet haben.


Es gibt viele die im Glauben sind irgentetwas kennen gerlernt zu haben.
Oftmals hat sich das im Nachhinein als Irrtum erwiesen.
Schuld dabei war meistens die Oberflächlichkeit.
Du gehörst auf jeden zu den notorischen.

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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11.01.2011 01:59 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
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Es gibt aber doch auch Beamte, die gewissenhaft eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft erledigen:Die Beobachter

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11.01.2011 22:51 subkultur ist offline Email an subkultur senden Homepage von subkultur Beiträge von subkultur suchen Nehmen Sie subkultur in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von max1995
Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von max1995
Das schlimmste ist, das die meisten die sich über das Beamtentum mokieren vom selbigen nicht den blassesten Schimmer haben.
Den Rest teilen sich irgenwelche Neider und notorische Beamten-Hasser.

Oder solche,die das "System" kennengelernt und sich mit Abscheu abgewendet haben.


Es gibt viele die im Glauben sind irgentetwas kennen gerlernt zu haben.
Oftmals hat sich das im Nachhinein als Irrtum erwiesen.
Schuld dabei war meistens die Oberflächlichkeit.
Du gehörst auf jeden zu den notorischen.

Sieben Jahre haben mir gereicht, um das fette, satte, damals in den 70ern und frühen 80ern noch ziemlich nazimäßige Beamtenpack kennenzulernen.

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12.01.2011 11:53 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Sieben Jahre haben mir gereicht, um das fette, satte, damals in den 70ern und frühen 80ern noch ziemlich nazimäßige Beamtenpack kennenzulernen.



Jaja- sieben Taxifahrten haben mir gereicht, um zu begreifen, dass ich damit in einer fremden Stadt nicht ohne große Umwege ans Ziel gelangen kann.

















































War`n Scherz. peinlich

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12.01.2011 12:24 subkultur ist offline Email an subkultur senden Homepage von subkultur Beiträge von subkultur suchen Nehmen Sie subkultur in Ihre Freundesliste auf
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Tja, dann müsstest du mal in OL fahren (aber da kennst du dich zum Glück ja aus) - was hier zum Teil auf die Menschheit losgelassen wird, ist schon stark. Unser "Branchenführer" fährt zum überwiegenden Teil mit 124ern, die mindestens 1,5 Millionen Kilometer auf dem Buckel haben, mit einer Menge von Fahrern, denen der Weg vom Waffenplatz zum Bahnhof garantiert gerade entfallen ist, wenn sie erster am Stand sind.

Der Unterschied ist halt, dass die Taxifahrer meistens nach Umsatz bezahlt werden, Stundenlohn und/oder Festgehalt sind in Großstädten unbekannt. Da lohnt sich halt jeder Umweg.

Das ist natürlich überhaupt nicht zu vergleichen mit dreizehn fetten Monatsgehältern, für die noch nicht einmal eine besondere Leistung erbracht werden muss, sondern die zumeist für reine Anwesenheit (und oft genug nicht einmal für diese, der öffentliche Dienst ist der Meister des Krankfeierns) bezahlt werden.

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12.01.2011 13:16 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Öhm - ich bekomme seit etlichen Jahren 12 Gehälter von NRW.

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12.01.2011 13:18 subkultur ist offline Email an subkultur senden Homepage von subkultur Beiträge von subkultur suchen Nehmen Sie subkultur in Ihre Freundesliste auf
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Haben sie tatsächlich den Ruheständlern mittlerweile das Dreizehnte gestrichen?

Die Privilegien der Beamten waren ja wohl der Grund, warum viele Verwaltungen lieber auf Verwaltungsangestellte umgestiegen sind, aber so schlecht wird man ja auch im BAT nicht bezahlt.

Unabhängig davon, dir würde ich auch vierzehn Gehälter gönnen...winke

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12.01.2011 13:24 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Oh Danke!

Das betraf/ betrifft aber nicht nur die Ruheständler- jedenfalls bei den NRW-Beamten.

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12.01.2011 14:38 subkultur ist offline Email an subkultur senden Homepage von subkultur Beiträge von subkultur suchen Nehmen Sie subkultur in Ihre Freundesliste auf
 
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