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Niederelbe-Forum » Soziale Fragen » HartzIV-Forum » Nicht nur Alk und Fluppen... » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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subkultur
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Nicht nur Alk und Fluppen... Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Was denn auch sonst?

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26.01.2011 13:53 subkultur ist offline Email an subkultur senden Homepage von subkultur Beiträge von subkultur suchen Nehmen Sie subkultur in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Diesen Richter müsste man in den Allerwertesten treten...

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"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!

26.01.2011 13:59 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Niclas Niclas ist männlich
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Zitat:
Original von Grubendol
Diesen Richter müsste man in den Allerwertesten treten...


wieso? ist doch völlig richtig so!

26.01.2011 14:25 Niclas ist offline Email an Niclas senden Beiträge von Niclas suchen Nehmen Sie Niclas in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Niclas
Zitat:
Original von Grubendol
Diesen Richter müsste man in den Allerwertesten treten...

wieso? ist doch völlig richtig so!

Bekommt der seinen Lottogewinn auch vom Gehalt abgezogen?

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26.01.2011 14:27 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von Niclas
Zitat:
Original von Grubendol
Diesen Richter müsste man in den Allerwertesten treten...

wieso? ist doch völlig richtig so!

Bekommt der seinen Lottogewinn auch vom Gehalt abgezogen?


falls er hartz4 beziehen würde sicherlich, da er aber einer arbeit nachgeht wohl nicht.

26.01.2011 14:33 Niclas ist offline Email an Niclas senden Beiträge von Niclas suchen Nehmen Sie Niclas in Ihre Freundesliste auf
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Er geht keiner "Arbeit" nach, erst ist Beamter und wird nach dem Beamtenrecht "alimentiert", d.h. der Staat hätte absolut das Recht, einen Lottogewinn ebenso vom Beamtengehalt abzuziehen wie vom Hartz-IV.

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26.01.2011 14:46 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Er geht keiner "Arbeit" nach, erst ist Beamter und wird nach dem Beamtenrecht "alimentiert", d.h. der Staat hätte absolut das Recht, einen Lottogewinn ebenso vom Beamtengehalt abzuziehen wie vom Hartz-IV.


ist in ordnung.

habe echt keinen bock mehr auf dieses forum hier. das kann doch alles nicht angehen!

26.01.2011 15:38 Niclas ist offline Email an Niclas senden Beiträge von Niclas suchen Nehmen Sie Niclas in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
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Wenn n Hartzler noch 15 Eus für Lotto über hat,bekommt er noch zuviel.

__________________

Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

26.01.2011 15:45 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Niclas
Zitat:
Original von Grubendol
Er geht keiner "Arbeit" nach, erst ist Beamter und wird nach dem Beamtenrecht "alimentiert", d.h. der Staat hätte absolut das Recht, einen Lottogewinn ebenso vom Beamtengehalt abzuziehen wie vom Hartz-IV.


ist in ordnung.

habe echt keinen bock mehr auf dieses forum hier. das kann doch alles nicht angehen!

Tja, wenn man sich mit Beamtenrecht nicht auskennt.

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26.01.2011 16:05 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von max1995
Wenn n Hartzler noch 15 Eus für Lotto über hat,bekommt er noch zuviel.

Auch das ist falsch, denn Hartz-IV soll den Empfänger in den Stand versetzen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Dazu gehört, nach meiner Vorstellung jedenfalls, dass man auch Lotto spielen und sich eines eventuellen Gewinns erfreuen darf. Zumal man davon ausgehen kann, dass das Geld in den Konsum und nicht auf die hohe Kante kommt, also die Binnennachfrage gestärkt wird.

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26.01.2011 16:09 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
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Zitat:
Original von Grubendol
Er geht keiner "Arbeit" nach, erst ist Beamter und wird nach dem Beamtenrecht "alimentiert", d.h. der Staat hätte absolut das Recht, einen Lottogewinn ebenso vom Beamtengehalt abzuziehen wie vom Hartz-IV.


Was ist das bloß fürn saublödes Gefasel.
mauer mauer mauer

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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26.01.2011 16:11 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von Niclas
Zitat:
Original von Grubendol
Er geht keiner "Arbeit" nach, erst ist Beamter und wird nach dem Beamtenrecht "alimentiert", d.h. der Staat hätte absolut das Recht, einen Lottogewinn ebenso vom Beamtengehalt abzuziehen wie vom Hartz-IV.


ist in ordnung.

habe echt keinen bock mehr auf dieses forum hier. das kann doch alles nicht angehen!

Tja, wenn man sich mit Beamtenrecht nicht auskennt.

Nein, Grubi, Deine Aussage ist völlig daneben. Warum soll dem Richter denn ein Lotto-Gewinn von seiner Besoldung abgezogen werden? Wird Dir ein Lotto-Gewinn vom Taxi-Gehalt abgezogen?

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt

26.01.2011 16:44 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
subkultur
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Gedankenspiel: Ein Hartz IV- Empfänger gewinnt eine Million....

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26.01.2011 16:47 subkultur ist offline Email an subkultur senden Homepage von subkultur Beiträge von subkultur suchen Nehmen Sie subkultur in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von max1995
Wenn n Hartzler noch 15 Eus für Lotto über hat,bekommt er noch zuviel.

Auch das ist falsch, denn Hartz-IV soll den Empfänger in den Stand versetzen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Dazu gehört, nach meiner Vorstellung jedenfalls, dass man auch Lotto spielen und sich eines eventuellen Gewinns erfreuen darf. Zumal man davon ausgehen kann, dass das Geld in den Konsum und nicht auf die hohe Kante kommt, also die Binnennachfrage gestärkt wird.


meine uroma würde jetzt sagen, dass du voll einen an der pfanne hättest.

ich belasse es lieber mit einem smilie: mauer

26.01.2011 17:21 Niclas ist offline Email an Niclas senden Beiträge von Niclas suchen Nehmen Sie Niclas in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Niclas
Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von max1995
Wenn n Hartzler noch 15 Eus für Lotto über hat,bekommt er noch zuviel.

Auch das ist falsch, denn Hartz-IV soll den Empfänger in den Stand versetzen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Dazu gehört, nach meiner Vorstellung jedenfalls, dass man auch Lotto spielen und sich eines eventuellen Gewinns erfreuen darf. Zumal man davon ausgehen kann, dass das Geld in den Konsum und nicht auf die hohe Kante kommt, also die Binnennachfrage gestärkt wird.


meine uroma würde jetzt sagen, dass du voll einen an der pfanne hättest.

ich belasse es lieber mit einem smilie: mauer


Das mit der Pfanne ist geschickt hintenrum eingefliochten , ist in Wahrheit sicher deine Meinung .
ein Moderator sollte , auch indirekt nicht beleidigend werden . winke

Die Aussage , Hartz-IV soll den Empfänger in den Stand versetzen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben , ist absolut richtig .

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26.01.2011 17:53 Dreikatendeich ist offline Beiträge von Dreikatendeich suchen Nehmen Sie Dreikatendeich in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Dreikatendeich
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Original von Niclas
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Original von Grubendol
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Original von max1995
Wenn n Hartzler noch 15 Eus für Lotto über hat,bekommt er noch zuviel.

Auch das ist falsch, denn Hartz-IV soll den Empfänger in den Stand versetzen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Dazu gehört, nach meiner Vorstellung jedenfalls, dass man auch Lotto spielen und sich eines eventuellen Gewinns erfreuen darf. Zumal man davon ausgehen kann, dass das Geld in den Konsum und nicht auf die hohe Kante kommt, also die Binnennachfrage gestärkt wird.


meine uroma würde jetzt sagen, dass du voll einen an der pfanne hättest.

ich belasse es lieber mit einem smilie: mauer


Das mit der Pfanne ist geschickt hintenrum eingefliochten , ist in Wahrheit sicher deine Meinung .
ein Moderator sollte , auch indirekt nicht beleidigend werden . winke

Die Aussage , Hartz-IV soll den Empfänger in den Stand versetzen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben , ist absolut richtig .


und er sollte/darf dann also auf kosten der allgemeinheit glückspiel betreiben??? hallo?????????????????????

26.01.2011 18:04 Niclas ist offline Email an Niclas senden Beiträge von Niclas suchen Nehmen Sie Niclas in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Niclas
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Original von Niclas
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Original von Grubendol
Zitat:
Original von max1995
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Auch das ist falsch, denn Hartz-IV soll den Empfänger in den Stand versetzen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

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meine uroma würde jetzt sagen, dass du voll einen an der pfanne hättest.

ich belasse es lieber mit einem smilie: mauer


Das mit der Pfanne ist geschickt hintenrum eingefliochten , ist in Wahrheit sicher deine Meinung .
ein Moderator sollte , auch indirekt nicht beleidigend werden . winke

Die Aussage , Hartz-IV soll den Empfänger in den Stand versetzen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben , ist absolut richtig .


und er sollte/darf dann also auf kosten der allgemeinheit glückspiel betreiben??? hallo?????????????????????



Wofür ein Harz 4 Empfänger seine abgezwackten 15 € ausgibt , für die Oper oder für Lotto , willst du ihm doch wohl nicht vorschreiben , oder ?

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26.01.2011 18:10 Dreikatendeich ist offline Beiträge von Dreikatendeich suchen Nehmen Sie Dreikatendeich in Ihre Freundesliste auf
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Glücksspiele gehören zum Gesellschaftsleben?
Welcher Gesellschaft denn?

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26.01.2011 18:12 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Dreikatendeich
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Original von Grubendol
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Original von max1995
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Auch das ist falsch, denn Hartz-IV soll den Empfänger in den Stand versetzen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Dazu gehört, nach meiner Vorstellung jedenfalls, dass man auch Lotto spielen und sich eines eventuellen Gewinns erfreuen darf. Zumal man davon ausgehen kann, dass das Geld in den Konsum und nicht auf die hohe Kante kommt, also die Binnennachfrage gestärkt wird.


meine uroma würde jetzt sagen, dass du voll einen an der pfanne hättest.

ich belasse es lieber mit einem smilie: mauer


Das mit der Pfanne ist geschickt hintenrum eingefliochten , ist in Wahrheit sicher deine Meinung .
ein Moderator sollte , auch indirekt nicht beleidigend werden . winke

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Wofür ein Harz 4 Empfänger seine abgezwackten 15 € ausgibt , für die Oper oder für Lotto , willst du ihm doch wohl nicht vorschreiben , oder ?



falls er mit diesen "abgezwackten", ich nenne es mal als zur verfügung gestellten 15€ einen gewinn erwirtschaftet hat er diese selbstverständlich abzuführen!

wo kommen wir denn da hin??

weißt du warum ich grade so aggressiv antworte und drauf bin?

weil 1. man nicht mit dem geld der allgemeinheit spielt (angeblich bekommt doch jeder hartz4 empfänger vvvviiieeelllll zu wenig)

und 2. sind meiner meinung nach sofort abzuziehen/rückzurechnen mit vorher erbrachten leistungen des staates, weil dies ja wohl mehr als gerecht ist.

gerade du, lieber dreikatendeich, als unterstützer der SED müsstest doch was von GLEICHHEIT versestehen, oder??

p.s. für kultur etc. gibt es einen eigenen betrag im hartz4-satz. dazu zählt glückspiel nicht!

26.01.2011 18:16 Niclas ist offline Email an Niclas senden Beiträge von Niclas suchen Nehmen Sie Niclas in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von max1995
Glücksspiele gehören zum Gesellschaftsleben?
Welcher Gesellschaft denn?

Nun, die Lottogesellschaft ist staatlich, gehört also uns allen, vergessen oder nicht gewusst?

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26.01.2011 18:20 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von max1995
Glücksspiele gehören zum Gesellschaftsleben?
Welcher Gesellschaft denn?

Nun, die Lottogesellschaft ist staatlich, gehört also uns allen, vergessen oder nicht gewusst?

mauer mauer mauer

26.01.2011 18:24 Niclas ist offline Email an Niclas senden Beiträge von Niclas suchen Nehmen Sie Niclas in Ihre Freundesliste auf
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Zweifellos sind Lottoeinsätze immer noch eine Art Steuern. Das gilt aber auch anteilmäßig für Alk und Fluppen

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von subkultur am 26.01.2011 18:27.

26.01.2011 18:26 subkultur ist offline Email an subkultur senden Homepage von subkultur Beiträge von subkultur suchen Nehmen Sie subkultur in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Niclas
Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von max1995
Glücksspiele gehören zum Gesellschaftsleben?
Welcher Gesellschaft denn?

Nun, die Lottogesellschaft ist staatlich, gehört also uns allen, vergessen oder nicht gewusst?

mauer mauer mauer

Tja, wenn dir keine Argumente gegen einfache Fakten mehr einfallen.

Da du deine Uroma mit ins Spiel bringst, da fällt mir doch gleich die Mißfelder-Schweinerei wieder ein:

Zitat:
„Ich halte nichts davon, wenn 85-Jährige noch künstliche Hüftgelenke auf Kosten der Solidargemeinschaft bekommen“.

http://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_Mi%C3%9Ffelder

Ich finde, die Junge Union präsentiert sich mehr und mehr asozial.

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26.01.2011 18:39 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat von Niclas :

" falls er mit diesen "abgezwackten", ich nenne es mal als zur verfügung gestellten 15€ einen gewinn erwirtschaftet hat er diese selbstverständlich abzuführen!

wo kommen wir denn da hin??

weißt du warum ich grade so aggressiv antworte und drauf bin?

weil 1. man nicht mit dem geld der allgemeinheit spielt (angeblich bekommt doch jeder hartz4 empfänger vvvviiieeelllll zu wenig)

und 2. sind meiner meinung nach sofort abzuziehen/rückzurechnen mit vorher erbrachten leistungen des staates, weil dies ja wohl mehr als gerecht ist.

gerade du, lieber dreikatendeich, als unterstützer der SED müsstest doch was von GLEICHHEIT versestehen, oder??

p.s. für kultur etc. gibt es einen eigenen betrag im hartz4-satz. dazu zählt glückspiel nicht! "

Zitat Ende .

Oh , dein PC schreibt mit ein mal wieder groß ?
Wie war die Ausrede damals noch ?

Und einen Zeitsprung hast du auch gemacht . happy2

Mit der SED hatte ich nie was am Hut , und alle Thesen der Linkspartei trage ich auch nicht mit .
Es ist eben nicht jeder ein so treuer Parteisoldat wie du .
Einige denken noch selbst . punk

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26.01.2011 18:41 Dreikatendeich ist offline Beiträge von Dreikatendeich suchen Nehmen Sie Dreikatendeich in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von Niclas
Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von max1995
Glücksspiele gehören zum Gesellschaftsleben?
Welcher Gesellschaft denn?

Nun, die Lottogesellschaft ist staatlich, gehört also uns allen, vergessen oder nicht gewusst?

mauer mauer mauer

Tja, wenn dir keine Argumente gegen einfache Fakten mehr einfallen.



Was ist denn das für 'nen Argument? Die Lottogesellschaft ist staatlich, also darf ein Hartz-IV Empfänger seinen Gewinn behalten? Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt

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Original von Quark
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Glücksspiele gehören zum Gesellschaftsleben?
Welcher Gesellschaft denn?

Nun, die Lottogesellschaft ist staatlich, gehört also uns allen, vergessen oder nicht gewusst?

mauer mauer mauer

Tja, wenn dir keine Argumente gegen einfache Fakten mehr einfallen.

Was ist denn das für 'nen Argument? Die Lottogesellschaft ist staatlich, also darf ein Hartz-IV Empfänger seinen Gewinn behalten? Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?

Es war die Antwort auf Max' Frage, was Glücksspiel mit Gesellschaft zu tun hat - und das ist nun einmal eine Menge, denn das Glücksspiel wird von der "Gesellschaft" (im soziologischen Sinne) betrieben.

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Im übrigen ist das Urteil sowieso falsch, denn ein Betrag von 500 Euro fällt unter das Schonvermögen...

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26.01.2011 22:14 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Niclas
falls er mit diesen "abgezwackten", ich nenne es mal als zur verfügung gestellten 15€ einen gewinn erwirtschaftet hat er diese selbstverständlich abzuführen!

Das ist ganz alleine seine Sache, alles andere ist ein Verstoß gegen Art 2 (1) Grundgesetz:

Zitat:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Zitat:
Original von Niclas
weißt du warum ich grade so aggressiv antworte und drauf bin?

weil 1. man nicht mit dem geld der allgemeinheit spielt (angeblich bekommt doch jeder hartz4 empfänger vvvviiieeelllll zu wenig)

Das erzähl besser den Bankstern, die unsere Milliarden verzockt haben, die ihnen deine Parteivorsitzende jetzt in Form von Boni in den Hintern bläst.

Zitat:
Original von Niclas
und 2. sind meiner meinung nach sofort abzuziehen/rückzurechnen mit vorher erbrachten leistungen des staates, weil dies ja wohl mehr als gerecht ist.

Das sind keine "Leistungen des Staates", sondern Leistungen, für die ich jahrzehntelang Beiträge einbezahlt habe. Da würde ich doch den Teufel tun und der ARGE melden, dass ich im Lotto gewonnen habe. Das geht die einen Dreck an, solange der Gewinn mein Schonvermögen (150 Euro pro Lebensjahr) nicht überschreitet.

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26.01.2011 22:36 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol

Das sind keine "Leistungen des Staates", sondern Leistungen, für die ich jahrzehntelang Beiträge einbezahlt habe. Da würde ich doch den Teufel tun und der ARGE melden, dass ich im Lotto gewonnen habe. Das geht die einen Dreck an, solange der Gewinn mein Schonvermögen (150 Euro pro Lebensjahr) nicht überschreitet.


ALG-II Leistungen hast Du nicht jahrzehntelang einbezahlt, erzählt nicht so ein Unfug. mad2 Hartz-IV ist eine Steuerleistung, keine Versicherungsleistung wie ALG-I. Und wenn der Staat als derjenige, der diese Leistung per Gesetz (SGB-II) regelt, bestimmt, dass ein Lottogewinn zunächst zu verbrauchen ist, bevor die Allgemeinheit mit Steuergeldern belastet wird, dann ist das so. Wenn Du dann die Arge be***st, ist das Deine Sache, aber wenn die Arge es merkt, und Dich bestraft, solltest Du Dich nicht wundern und schreien.

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

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27.01.2011 00:14 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von Grubendol

Das sind keine "Leistungen des Staates", sondern Leistungen, für die ich jahrzehntelang Beiträge einbezahlt habe. Da würde ich doch den Teufel tun und der ARGE melden, dass ich im Lotto gewonnen habe. Das geht die einen Dreck an, solange der Gewinn mein Schonvermögen (150 Euro pro Lebensjahr) nicht überschreitet.

ALG-II Leistungen hast Du nicht jahrzehntelang einbezahlt, erzählt nicht so ein Unfug. mad2

Hartz-IV ist eine Steuerleistung, keine Versicherungsleistung wie ALG-I. Und wenn der Staat als derjenige, der diese Leistung per Gesetz (SGB-II) regelt, bestimmt, dass ein Lottogewinn zunächst zu verbrauchen ist, bevor die Allgemeinheit mit Steuergeldern belastet wird, dann ist das so. Wenn Du dann die Arge be***st, ist das Deine Sache, aber wenn die Arge es merkt, und Dich bestraft, solltest Du Dich nicht wundern und schreien.

Doch, natürlich habe ich jahrzehntelang meinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung einbezahlt.

Warum sollte ich sonst in eine Zwangsversicherung einbezahlen, wenn deren Leistungen dann nach einem Jahr enden? Das wäre ja widersinnig.

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27.01.2011 02:38 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Doch, natürlich habe ich jahrzehntelang meinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung einbezahlt.

Warum sollte ich sonst in eine Zwangsversicherung einbezahlen, wenn deren Leistungen dann nach einem Jahr enden? Das wäre ja widersinnig.


An dem, was Grubendol schreibt, ist schon was dran! Augenzwinkern

Vor 15 Jahren wurde das auch noch anders geregelt. Dann aber wurde die Leistungsdauer der Arbeitslosenversicherung drastisch gekürzt. Selbst, wenn ein fleißiger Arbeitnehmer vorher dreißig jahre lang eingezahlt hatte. Ich stimme Grubendol zu!

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Zitat:
Original von Conny
Zitat:
Original von Grubendol
Doch, natürlich habe ich jahrzehntelang meinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung einbezahlt.

Warum sollte ich sonst in eine Zwangsversicherung einbezahlen, wenn deren Leistungen dann nach einem Jahr enden? Das wäre ja widersinnig.


An dem, was Grubendol schreibt, ist schon was dran! Augenzwinkern

Vor 15 Jahren wurde das auch noch anders geregelt. Dann aber wurde die Leistungsdauer der Arbeitslosenversicherung drastisch gekürzt. Selbst, wenn ein fleißiger Arbeitnehmer vorher dreißig jahre lang eingezahlt hatte. Ich stimme Grubendol zu!


Da kann ich mich nur an den Kopf fassen bei solch einer unsinnigen Diskussion. Es geht doch um Hartz IV oder nicht? Das gibt es nach einem Jahr Arbeitslosigkeit. Das hat der Gesetzgeber so beschlossen. Und für dieses Geld hat keiner Beiträge eingezahlt, das sind Steuergelder. Un auch wenn Du noch so lange in ALG-I einbezahlt hast, sobald Du ALG-II bekommst musst Du Dein Vermögen anrechnen lassen. Und wenn Du dann zu Geld kommst, mit dem Du aus der Bemessungsgrenze fällst, gibt es auch kein Hartz-IV mehr.

Ich kenne sogar eine ganze Menge Menschen, die nachdem Sie viele viele Jahre gearbeitet haben ein Jahr ALG-I bezogen haben und danach - weil die Ehefrau zuviel verdiente bzw. der Ehemann - gar kein Hartz-I bekommen haben.

Eure Meinungen sind doch nicht wirklich ernst gemeint'? Sonst muss ich wirklich so langsam an eurem Verstand zweifeln.

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27.01.2011 14:43 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von Grubendol

Das sind keine "Leistungen des Staates", sondern Leistungen, für die ich jahrzehntelang Beiträge einbezahlt habe. Da würde ich doch den Teufel tun und der ARGE melden, dass ich im Lotto gewonnen habe. Das geht die einen Dreck an, solange der Gewinn mein Schonvermögen (150 Euro pro Lebensjahr) nicht überschreitet.

ALG-II Leistungen hast Du nicht jahrzehntelang einbezahlt, erzählt nicht so ein Unfug. mad2

Hartz-IV ist eine Steuerleistung, keine Versicherungsleistung wie ALG-I. Und wenn der Staat als derjenige, der diese Leistung per Gesetz (SGB-II) regelt, bestimmt, dass ein Lottogewinn zunächst zu verbrauchen ist, bevor die Allgemeinheit mit Steuergeldern belastet wird, dann ist das so. Wenn Du dann die Arge be***st, ist das Deine Sache, aber wenn die Arge es merkt, und Dich bestraft, solltest Du Dich nicht wundern und schreien.

Doch, natürlich habe ich jahrzehntelang meinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung einbezahlt.

Warum sollte ich sonst in eine Zwangsversicherung einbezahlen, wenn deren Leistungen dann nach einem Jahr enden? Das wäre ja widersinnig.


Das ist nicht widersinnig, das ist die gesetzliche Grundlage für Hartz-IV.

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27.01.2011 14:44 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Quark
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Original von Conny
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Original von Grubendol
Doch, natürlich habe ich jahrzehntelang meinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung einbezahlt.

Warum sollte ich sonst in eine Zwangsversicherung einbezahlen, wenn deren Leistungen dann nach einem Jahr enden? Das wäre ja widersinnig.


An dem, was Grubendol schreibt, ist schon was dran! Augenzwinkern

Vor 15 Jahren wurde das auch noch anders geregelt. Dann aber wurde die Leistungsdauer der Arbeitslosenversicherung drastisch gekürzt. Selbst, wenn ein fleißiger Arbeitnehmer vorher dreißig jahre lang eingezahlt hatte. Ich stimme Grubendol zu!


Da kann ich mich nur an den Kopf fassen bei solch einer unsinnigen Diskussion. Es geht doch um Hartz IV oder nicht? Das gibt es nach einem Jahr Arbeitslosigkeit. Das hat der Gesetzgeber so beschlossen. Und für dieses Geld hat keiner Beiträge eingezahlt, das sind Steuergelder. Un auch wenn Du noch so lange in ALG-I einbezahlt hast, sobald Du ALG-II bekommst musst Du Dein Vermögen anrechnen lassen. Und wenn Du dann zu Geld kommst, mit dem Du aus der Bemessungsgrenze fällst, gibt es auch kein Hartz-IV mehr.

Ich kenne sogar eine ganze Menge Menschen, die nachdem Sie viele viele Jahre gearbeitet haben ein Jahr ALG-I bezogen haben und danach - weil die Ehefrau zuviel verdiente bzw. der Ehemann - gar kein Hartz-I bekommen haben.

Eure Meinungen sind doch nicht wirklich ernst gemeint'? Sonst muss ich wirklich so langsam an eurem Verstand zweifeln.


Nach den heute geltenden , gesetzlichen Grundlagen hast du Recht .

Harz 4 ist nach meiner Meinung ungerecht , es wird Zeit , daß andere Regelungen in Erwägung gezogen werden .

Mit dem Urteil des Richters bin ich absolut nicht einverstanden .
Aber wie gesagt , das ist meine ganz persönliche Meinung .

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27.01.2011 15:13 Dreikatendeich ist offline Beiträge von Dreikatendeich suchen Nehmen Sie Dreikatendeich in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Quark
Da kann ich mich nur an den Kopf fassen bei solch einer unsinnigen Diskussion. Es geht doch um Hartz IV oder nicht? Das gibt es nach einem Jahr Arbeitslosigkeit. Das hat der Gesetzgeber so beschlossen. Und für dieses Geld hat keiner Beiträge eingezahlt, das sind Steuergelder. Un auch wenn Du noch so lange in ALG-I einbezahlt hast, sobald Du ALG-II bekommst musst Du Dein Vermögen anrechnen lassen. Und wenn Du dann zu Geld kommst, mit dem Du aus der Bemessungsgrenze fällst, gibt es auch kein Hartz-IV mehr.

Das ist ja auch alles richtig, nur dennoch habe ich jahrzehntelang mit meinen Beiträgen die, oft jahrelange, Arbeitslosigkeit anderer Leute bezahlt, die nebenher auch noch fett Kohle mit Schwarzarbeit gemacht haben. Deswegen bin ich durchaus für Hartz-IV gewesen, als es eingeführt wurde.

Aber bitte nicht so, wie die Union und FDP die Sache regeln, absolut menschenverachtend und ohne Sachverstand.

Zitat:
Original von Quark
Ich kenne sogar eine ganze Menge Menschen, die nachdem Sie viele viele Jahre gearbeitet haben ein Jahr ALG-I bezogen haben und danach - weil die Ehefrau zuviel verdiente bzw. der Ehemann - gar kein Hartz-I bekommen haben.

Auch das ist richtig, der Staat muss niemanden versorgen, der versorgt ist. Aber was hat das mit einem Lottogewinn zu tun? Niemand versteuert einen kleinen Gewinn wie in diesem Fall, sind das alles Steuerhinterzieher?

Zitat:
Original von Quark
Eure Meinungen sind doch nicht wirklich ernst gemeint'? Sonst muss ich wirklich so langsam an eurem Verstand zweifeln.

Wir haben politische Positionen, die wir hier austauschen. Wir finden beispielsweise, dass die Bezugsdauer von ALG-I mehr auf die Dauer der Beiträge abgestellt sein müsste.

Und wir finden, dass Hartz-IV-Empfängern kleine Lotteriegewinne belassen werden sollten. Wegen der Gerechtigkeit, wegen des Sozialstaatsgebots des Grundgesetzes und, ach, weil es einfach schofelig ist, kleinen Leuten auch noch den letzten Euro weg zu nehmen, während Versagern wie Ole von Beust tausende von Euros an Ruhestandsgeldern in den Hintern gesteckt werden.

Kein Grund, deswegen beleidigend zu werden, lieber Quark.

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Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 27.01.2011 17:22.

27.01.2011 17:21 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol

Kein Grund, deswegen beleidigend zu werden, lieber Quark.


Dann diskutiert mal weiter, mir fehlt die Lust dazu, diesem Quatsch weiterzufolgen.

Wenn ihr wirklich nicht die Unterschiede zwischen ALG-I und ALG-II auseinanderhalten wollt, dann diskutiert mal ruhig weiter - aber ohne mich.

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27.01.2011 23:35 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Nu man sinnig Quark,Grubi hat doch schon zurückgerudert. winke

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

27.01.2011 23:51 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
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Ich kann einfach nicht glauben, dass wirklich einer denkt, wenn er lange genug Arbeitslosenversicherung einbezahlt, hat er ein lebenslanges (jahrelanges) Anrecht auf Arbeitslosengeld.

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag beträgt (steuergestützt) 3,0 vom Brutto, den nur die Beschäftigten zahlen. Dafür erhalten die Versicherten 60 % vom letzten Brutto. Wielange halten da wohl die Beiträge, wenn jeder jahrzehntelang Arbeitslosengeld I beanspruchen würde?

Die Kürzung des Leistungsbezugs wurde doch gerade deswegen durchgeführt, damit die Arbeitslosenversicherungsbeiträge nicht noch mehr steigen.

Ne. das ist mir zu hoch.

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28.01.2011 00:12 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
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Ist ja toll diese Regelung , Viele zahlen weniger , damit Wenige noch weniger bekommen .
Das soll ein Sozialstaat sein ?
Ich hoffe daß du nicht irgendwann mal zu den Wenigen gehörst . punk

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28.01.2011 00:25 Dreikatendeich ist offline Beiträge von Dreikatendeich suchen Nehmen Sie Dreikatendeich in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Quark
Ich kann einfach nicht glauben, dass wirklich einer denkt, wenn er lange genug Arbeitslosenversicherung einbezahlt, hat er ein lebenslanges (jahrelanges) Anrecht auf Arbeitslosengeld.

Davon hat niemand gesprochen, aber vor Hartz-IV war es genau so: unbegrenzter Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hat aber auch nichts mit einem kleinen Lottogewinn zu tun.

Zitat:
Original von Quark
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag beträgt (steuergestützt) 3,0 vom Brutto, den nur die Beschäftigten zahlen. Dafür erhalten die Versicherten 60 % vom letzten Brutto. Wielange halten da wohl die Beiträge, wenn jeder jahrzehntelang Arbeitslosengeld I beanspruchen würde?

Auch davon hat niemand gesprochen.

Zitat:
Original von Quark
Die Kürzung des Leistungsbezugs wurde doch gerade deswegen durchgeführt, damit die Arbeitslosenversicherungsbeiträge nicht noch mehr steigen.

Ne. das ist mir zu hoch.

Ach so, deswegen wurde das beschlossen?

Ich dachte, um die Leute besser zu vermitteln. Jedenfalls haben das immer die Politiker gesagt.

Das sagt aber alles nichts über die verfassungswidrige und asoziale Entscheidung des Richters.

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28.01.2011 11:36 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von Quark
Ich kann einfach nicht glauben, dass wirklich einer denkt, wenn er lange genug Arbeitslosenversicherung einbezahlt, hat er ein lebenslanges (jahrelanges) Anrecht auf Arbeitslosengeld.

Davon hat niemand gesprochen, aber vor Hartz-IV war es genau so: unbegrenzter Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hat aber auch nichts mit einem kleinen Lottogewinn zu tun.


Vor Hartz-IV hattest Du auch keinen unbegrenzten Anspruch auf Arbeitslosengeld bis Du Arbeitslosenhilfe bekommen hast.

Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von Quark
Die Kürzung des Leistungsbezugs wurde doch gerade deswegen durchgeführt, damit die Arbeitslosenversicherungsbeiträge nicht noch mehr steigen.

Ne. das ist mir zu hoch.

Ach so, deswegen wurde das beschlossen?

Ich dachte, um die Leute besser zu vermitteln. Jedenfalls haben das immer die Politiker gesagt.


Die Verkürzung des Leistungsanspruchs für ALG-I wurde beschlossen, damit die Menschen besser vermittelt werden? Wie soll das denn gehen?

Zitat:
Original von Grubendol

Das sagt aber alles nichts über die verfassungswidrige und asoziale Entscheidung des Richters.


Wie kommst Du auf die Idee, die Entscheidung sei verfassungswidrig? Der Richter hat sich nur an die geltenden Gesetze - SGB-II - gehalten? Ob die Entscheidung sozial ist oder nicht, hat doch an der Rechtmäßigkeit des Urteils keine Auswirkung.

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Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von Quark
Ich kann einfach nicht glauben, dass wirklich einer denkt, wenn er lange genug Arbeitslosenversicherung einbezahlt, hat er ein lebenslanges (jahrelanges) Anrecht auf Arbeitslosengeld.

Davon hat niemand gesprochen, aber vor Hartz-IV war es genau so: unbegrenzter Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hat aber auch nichts mit einem kleinen Lottogewinn zu tun.

Vor Hartz-IV hattest Du auch keinen unbegrenzten Anspruch auf Arbeitslosengeld bis Du Arbeitslosenhilfe bekommen hast.

Die aber auf Dauer, ich kannte Leute, die jahrelang davon anscheinend gut gelebt haben.

Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von Quark
Die Kürzung des Leistungsbezugs wurde doch gerade deswegen durchgeführt, damit die Arbeitslosenversicherungsbeiträge nicht noch mehr steigen.
Ne. das ist mir zu hoch.

Ach so, deswegen wurde das beschlossen?
Ich dachte, um die Leute besser zu vermitteln. Jedenfalls haben das immer die Politiker gesagt.

Die Verkürzung des Leistungsanspruchs für ALG-I wurde beschlossen, damit die Menschen besser vermittelt werden? Wie soll das denn gehen?

Das war letztlich der Sinn und Zweck der gesamten Arbeitsmarktreform, und niemals führten kleinere Lottogewinne zur Kürzung des ALG.

Zitat:
Original von Quark
Zitat:
Original von Grubendol
Das sagt aber alles nichts über die verfassungswidrige und asoziale Entscheidung des Richters.

Wie kommst Du auf die Idee, die Entscheidung sei verfassungswidrig? Der Richter hat sich nur an die geltenden Gesetze - SGB-II - gehalten? Ob die Entscheidung sozial ist oder nicht, hat doch an der Rechtmäßigkeit des Urteils keine Auswirkung.

Ich halte sie für verfassungswidrig, und da eine verfassungsrechtliche Prüfung noch aussteht, ist es absolut offen.

Mir geht der Eingriff in die Verfügungsgewalt darüber, was der Arbeitslose mit seinem Geld machen kann, einfach zu weit. Die Leute müssen sich sowieso vor der Behörde völlig nackig machen und jetzt kriegen sie mit einem Mal gesagt: Du darfst kein Lotto spielen?

Aber vielleicht denke ich da zu amerikanisch, wo das Streben nach Glück ein in der Verfassung verbrieftes Recht ist.

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