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Günter Günter ist männlich
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Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

Staatskirchenrecht - Wie findet Ihr das? Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Staatskirchenrecht

Das Staatskirchenrecht ist ein Teilgebiet des deutschen öffentlichen Rechts. Es umfasst die vom Staat gesetzten Rechtsnormen, die sich auf die Rechtsstellung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Verhältnis zum Staat beziehen. Mit einer Staatskirche hat der Begriff nichts zu tun.

Auch betrifft das Staatskirchenrecht keineswegs nur die traditionellen Kirchen, sondern alle religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften. Daher wird vorgeschlagen, anstatt von Staatskirchenrecht von Religionsverfassungsrecht zu sprechen. Das hat sich aber deshalb nicht durchgesetzt, weil auch dieser Begriff insoweit irreführend ist, als das Staatskirchenrecht keineswegs nur aus Verfassungsrecht besteht, vielmehr auch Normen unter Verfassungsrang (Kirchenaustrittsgesetze, Zustimmungsgesetze zu Staatskirchenverträgen usw.) umfasst. Zuletzt verdeutlicht der Begriff Staatskirchenrecht, dass dieses Rechtsgebiet aus traditionellen Gründen auf mitgliedschaftlich organisierte Religionsgemeinschaften ausgerichtet ist. Namentlich in Bezug auf den Islam ergeben sich hieraus Probleme (vgl. Schwierigkeiten in Bezug auf islamischen Religionsunterricht).

Im Unterschied zum staatlichen Staatskirchenrecht ist das Kirchenrecht das von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften selbst gesetzte Recht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatskirchenrecht

__________________
Liebe Grüße winke
Günter



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10.04.2011 00:01 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Dabei seit: 06.05.2007
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Zitat:
Das geltende Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist geprägt von der Religionsfreiheit und der Trennung von Staat und Kirche, durch die der Staat zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet ist. Die Religionsgemeinschaften regeln ihre Angelegenheiten selbst und ohne staatlichen Einfluss (sog. Kirchliches Selbstbestimmungsrecht). Weil die Verfassung die Religionspflege zwar gerade nicht als staatliche, aber doch als öffentliche Aufgabe betrachtet, fördert der Staat Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Das ist der wesentliche Teil der Aussage.

Und hier lohnt es sich, einmal reinzuschauen:

http://bundesrecht.juris.de/wrv/art_136.html

http://bundesrecht.juris.de/wrv/art_137.html


Da steht übrigens nirgendwo etwas von "Christentum".

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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

- Der Dieb von Bagdad
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10.04.2011 16:57 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
 
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