Zitat: |
Das geltende Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist geprägt von der Religionsfreiheit und der Trennung von Staat und Kirche, durch die der Staat zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet ist. Die Religionsgemeinschaften regeln ihre Angelegenheiten selbst und ohne staatlichen Einfluss (sog. Kirchliches Selbstbestimmungsrecht). Weil die Verfassung die Religionspflege zwar gerade nicht als staatliche, aber doch als öffentliche Aufgabe betrachtet, fördert der Staat Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. |
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Das ist der wesentliche Teil der Aussage.
Und hier lohnt es sich, einmal reinzuschauen:
http://bundesrecht.juris.de/wrv/art_136.html
http://bundesrecht.juris.de/wrv/art_137.html
Da steht übrigens nirgendwo etwas von "Christentum".
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
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