Liechtenstein bietet außer niedrigen Steuersätzen vor allem ein besoderes Stiftungsrecht und ein striktes Bankgeheimnis.Anders als in Deutschland,wo Stiftungen einem festgelegten gemeinnützigen Zweck dienen,erlaubt das Liechtensteiner Recht dem Gründer einer Stiftung sich selbst oder Angehörige zu begüstigen.
Die Steuersätze für Stiftungen sind in Liechtenstein gering.Sie sind von Vermögen-,Erwerb sowie Ertragsteuer befreit.Lediglich eine jährliche Kapitalsteuer muss gezahlt werden.Sie beträgt 0,1% des eigezahlten Kapitals,mindestens jedoch 620 Euro im Jahr.Bei größeren Summen ermäßigt sich die Steuer.
Eine Zinsabschlagsteuer oder eine Steuer auf Zinserträge gibt es nicht.Solange die in Liechtenstein gewonnenen Zinsen in Deutschland in der Steuererklärung angegeben werden droht kein Ärger mit dem Fiskus.
Eine Einladung für Wohlhabende.
Aber muß man nun auch noch mauscheln?
Diese unverbesserlichen Raffkes!!!!
Wenn man den Hals nicht voll genug kriegen kann,geht es manchmal auch in die Hose.
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Lui am 19.02.2008 20:09.
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