Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
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Sind YouTube-Videos gebührenpflichtig? |
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Weil sich die GEMA und YouTube nicht auf ein Vergütungsmodell einigen können, sind viele Musikvideos in Deutschland nicht abrufbar. Immer wieder ärgern sich YouTube-Nutzer, wenn sie auf der Videoplattform "ins Leere" klicken: Seit Monaten schon können Musikfans Tausende Videoclips, Konzert-Mitschnitte oder Songs nicht mehr aufrufen, sondern erhalten stattdessen den Hinweis, dass das Video "in Deutschland leider nicht verfügbar ist, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden".
Zitat: |
GEMA stellt sogenannte Schadensrechnungen aus.
Hintergrund der Sperrungen ist der Streit um Verwertungsrechte zwischen YouTube und der Verwertungsgesellschaft GEMA - der "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte".
Die kassiert nicht nur bei Live-Auftritten und CD-Produktionen Gebühren, um sie an Künstler und Rechteinhaber von Musikstücken weiterzugeben, sondern - und das immer offensiver - ebenfalls im Internet.
Auch hier gelte die strenge GEMA-Richtlinie, die Sprecherin Gaby Schilcher so umreißt: "Wenn Sie das geistige Eigentum eines anderen Menschen benutzen und ihn nicht fragen und nicht bezahlen, dann ist das eine Straftat.
Wenn wir von der GEMA das erfahren, bekommen Sie eine sogenannte Schadensrechnung. Das heißt, Sie würden das Doppelte des ursprünglichen Vergütungssatzes bezahlen."
Interneterlöse der GEMA sind 2011 gestiegen.
21 Millionen Euro Gebühren nahm die GEMA 2011 im Internet ein. Das war ein Drittel mehr als im Vorjahr, aber verschwindend wenig, gemessen an den gesamten GEMA-Einnahmen von mehr als 800 Millionen Euro. Auch deshalb hat man die Online-Plattform YouTube ins Visier genommen - und sie im Jahr 2010 verklagt. Denn dort finden sich Hunderttausende Songs, Musik-Videos oder Live-Mitschnitte, die eigentlich GEMA-pflichtig wären - sagt die GEMA.
Das Videoportal müsse deshalb im ersten Schritt ein Dutzend geschützter Musikwerke aus seinem Angebot löschen, hieß es in der Klage.
YouTube sieht sich nicht in der Zahlungspflicht.
Mit dem erzwungenen Abspiel-Verbot, das der GEMA massenweise Hass-Mails von Internet-Nutzern einbrachte, will die Rechte-Gesellschaft ein Exempel statuieren. Denn es geht um die für die gesamte Branche bedeutsame Frage, wer bei Urheberrechtsverletzungen haftet und wer zahlen muss: der private User, der den Titel hochlädt und anderen zum Hören anbietet? Oder die Plattform, auf der dieser Vorgang stattfindet?
YouTube jedenfalls will nicht zahlen. Man nehme schließlich auf die Inhalte keinen Einfluss, sagt die Sprecherin des Mutterkonzerns Google, Mounira Latrache: "Wir stellen nur die Plattform zur Verfügung, auf der sich jeder frei bewegen kann, jeder frei Inhalte einstellen kann. Deswegen können wir nicht für die Inhalte verantwortlich gemacht werden." |
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http://www.ndr.de/info/programm/sendunge...ubegema101.html
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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20.04.2012 06:35 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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RE: Sind YouTube-Videos gebührenpflichtig? |
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Zitat: |
die Sprecherin des Mutterkonzerns Google, Mounira Latrache: "Wir stellen nur die Plattform zur Verfügung, auf der sich jeder frei bewegen kann, jeder frei Inhalte einstellen kann. Deswegen können wir nicht für die Inhalte verantwortlich gemacht werden."
http://www.ndr.de/info/programm/sendunge...ubegema101.html |
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Oh, oh, ob sie mit der Rechtsauffassung nicht baden gehen?
Sie verdienen sehr viel Geld mit eigentlich geschützten Inhalten, dafür werden sie bezahlen müssen.
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 20.04.2012 13:22.
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20.04.2012 13:21 |
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Gertrud
Gast
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Oh dat is ja schade! Nehmen die uns ann auch sone schönen Lernvidos raus:
[Link gelöscht - mfg Quark]
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Gertrud am 20.04.2012 16:54.
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20.04.2012 16:54 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Zitat: |
Gema schickt YouTube-Klage in die USA
Wie verklagt man YouTube? Die Verwertungsgesellschaft Gema will den Streit um den Wortlaut der Sperrnachricht vor dem Landgericht München klären. Doch die Klage konnte in Deutschland nicht zugestellt werden.
(...)
Bei der Klage der Gema geht es um die Sperrhinweise von YouTube, die erscheinen, wenn die Videos in Deutschland nicht angeschaut werden dürfen. YouTube-Nutzer in Deutschland sehen dann in der Regel den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Gema nicht länger gefallen lassen, weil sie in der Regel die Sperrung nicht veranlasst habe.
(...)
Der Spiegel |
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Da es bei der Klage nur um den Text des Sperrhinweises bei Youtube geht, dürfte sie vergeblich sein. Der ist durch den 1. Verfassungszusatz geschützt:
Zitat: |
„Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung um die Beseitigung von Missständen zu ersuchen.“ |
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Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
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01.02.2013 14:22 |
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