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Günter Günter ist männlich
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Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

Kirche darf nicht mehr vor Esoterik warnen Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

darf die evangelische Kirche in ihren Publikationen vor „Bioenergie-Kursen“, Rutengehen und Räucherritualen einer Seminaranbieterin warnen?

Nach einer Meldung der evangelischen Nachrichtenagentur idea darf sie es nicht! Denn laut dieser Meldung hat das Verwaltungsgericht München in einem Beschluss der bayerischen Landeskirche und ihrem Sektenbeauftragten Wolfgang Behnk (München) untersagt, kritische Beurteilungen über die Anbieterin esoterischer Kurse zu veröffentlichen.

Anlass ist, so idea weiter, der Gemeindebrief der evangelischen Kirchengemeinde Weiltingen bei Ansbach, in der Pfarrer Günther Niekel vergangenen Oktober unter der Überschrift „Ist das eine Sekte?“ vor den Seminaren einer Frau in seiner Region warnte, ohne allerdings ihren Namen zu nennen.

Bedeutet dieser Gerichtspruch nicht, dass Kirche bald auch nicht mehr vor Sekten wie beispielsweise der Sientologie Church warnen darf?

Bedutet dieses Urteil nicht, das die Sekten-Beratungsstellen der Kirchen bald schließen müssen, weil die Gerichte ihenen einen Maulkorb verpasst haben?

Was denken Sie?

Hier die idea-Meldung im Wortlaut:
Zitat:
Rechtsstreit um Esoterik: Kirche unterliegt
Von: Evangelische Nachrichtenagentur idea

München (idea) – Darf die evangelische Kirche in ihren Publikationen vor „Bioenergie-Kursen“, Rutengehen und Räucherritualen einer Seminaranbieterin warnen? Das Verwaltungsgericht München sagt nein und hat in einem Beschluss der bayerischen Landeskirche und ihrem Sektenbeauftragten Wolfgang Behnk (München) untersagt, kritische Beurteilungen über die Anbieterin solcher Kurse zu veröffentlichen. Anlass ist der Gemeindebrief der evangelischen Kirchengemeinde Weiltingen bei Ansbach, in der Pfarrer Günther Niekel vergangenen Oktober unter der Überschrift „Ist das eine Sekte?“ vor den Seminaren einer Frau in seiner Region warnte, ohne allerdings ihren Namen zu nennen.

(Quelle: idea.de)

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Liebe Grüße winke
Günter



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06.03.2007 13:17 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

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Liebe Leserinnen und Leser,

auf der Web-Site des Bundes-Verlages (Witten) Jesus.de wird etwas ausführlicher über dieses Urteil berichtet:

Zitat:
Gerichtsurteil: Warnung vor spirituellen Praktiken unrechtmäßig?

(jesus.de / ) - In einem Urteil des Verwaltungsgerichts München ist der Evangelischen Landeskirche in Bayern ist gerichtlich verboten worden, in Gemeindebriefen vor „Bioenergie-Kursen“, Rutengehen und Räucherritualen einer Seminaranbieterin zu warnen. Wie die Evangelische Nachrichtenagentur idea berichtet heißt es in der Urteilsbegründung, die Äußerungen im Gemeindebrief hätten negative Folgen für den Ruf und die Tätigkeit der Seminaranbieterin, die geklagt hatte.

Es könne der Eindruck entstehen, ihre Tätigkeit sei nicht dem Evangelium gemäß, argumentierte das Gericht weiter. In der Verhandlung habe sich der Sektenbeauftragte der bayrischen Landeskirche, Wolfgang Behnk, kritisch geäußert, ohne sich hinreichende Anhaltspunkte für eine solche Abqualifizierung verschafft zu haben.

Kritik an spirituellen Praktiken im Gemeindebrief

Im Gemeindebrief der evangelischen Kirchengemeinde Weiltingen hatte Pfarrer Günther Niekel vergangenen Oktober unter der Überschrift „Ist das eine Sekte?“ vor den Seminaren gewarnt, den Namen der Klägerin jedoch nicht genannt. Untersagt wurden der Landeskirche in dem Prozess die Zeilen, die eine Unverträglichkeit mit dem Evangelium herausstellten: „Wegen der vielen Widersprüche zum Evangelium, was das Menschen- und Gottesbild anlangt, ist äußerste Vorsicht geboten, sich mit diesen Dingen einzulassen.“ Weiter hatte Niekel in dem Artikel kritisiert, das Seminarangebot habe zwar nichts mit einer Sekte zu tun, doch sei es „nicht dem Evangelium gemäß und steht an manchen Stellen sogar im krassen Gegensatz zum christlichen Glauben“.
Zuvor hatte die Seminarleiterin auf Handzetteln für ihre Kurse geworben.

Landeskirche: "Massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit"
Die Landeskirche legte gegen das Urteil Beschwerde vor dem bayrischen Verwaltungsgerichtshof ein und wertete den Entscheid als massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit. Der Kirche könne es nicht untersagt werden, sich in einem örtlichen Presseorgan der Pfarrei kritisch zu spirituellen Fragen der Zeit wie der Esoterik zu äußern, schreibt der Sektenbeauftragte Behnk.

Dies ist ein Artikel von Jesus.de. Er ist unter der Adresse http://www.jesus.de/go/4750_gerichtsurte...len_praktiken_u zu finden.

© 03/2007 Copyright by Bundes-Verlag GmbH
Artikel auf Jesus.de

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Liebe Grüße winke
Günter



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06.03.2007 17:53 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Willy
Gast


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Vielleicht sollte man auch eher mal vor der Kirche warnen cool

06.03.2007 21:25
Günter Günter ist männlich
Administrator




Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

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Liebe Leserinnen und Leser,

Hier einige konkrete Hintergrundinformationen:

Pfarrer Günther Niekel (Weiltingen, Kreis Ansbach) hatte die Werbung einer 44-jährigen Krankenschwester für ihr "Bioenergetisches Zentrum" in einer Nachbargemeinde zum Anlass genommen, um vor "esoterischen Zügen" dieses Angebots zu warnen.

Das Gericht untersagte ihm die Weiterverbreitung zweier Sätze seines Artikels, den Sektenexperten als harmlos bewerten (Az M 17 E 06.4154).
Zitat:
"Dies ist aber nicht dem Evangelium gemäß und steht an manchen Stellen sogar im krassen Gegensatz zum christlichen Glauben"
lautet einer der Sätze, den Niekel laut Gerichtsbeschluss in Zusammenhang mit der Werbung für das "Bioenergetische Zentrum" nicht mehr in seiner Gemeinde wiederholen darf.

Ebenfalls vom Gericht untersagt wurde dieser Satz:
Zitat:
"Wegen der vielen Widersprüche zum Evangelium, was das Menschen- und Gottesbild anlangt, ist äußerste Vorsicht geboten, sich mit diesen Dingen einzulassen"


Die von der Klägerin ebenfalls beklagte Äußerung
Zitat:
"...diesen Dingen gegenüber ist Vorsicht und Zurückhaltung geboten"
darf Niekel laut Urteil weiter verwenden.

Was denken Sie: Überhebt sich das Gericht nicht, wen nes sich anmaßt, beurteilen zu können, was krasser Gegensatz zum christlichen Glauben ist und was Widersprüche zum Evangelium, was das Menschen- und Gottesbild betrifft, sind?

Liebe Grüße
Günter Ruks
(Hinweis: In diesem Beitrag wurde Material des Evangelischen Presseverbandes für Bayern (EPV) verwendet.)

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Liebe Grüße winke
Günter



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09.03.2007 13:28 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Nina
Gast


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Naja, gleiches Recht für alle ...

12.03.2007 12:11
 
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