OTTERNDORF. Jetzt geht’s für die Stadt Otterndorf ans Eingemachte: Bis zum 23. August muss die Klagebegründung gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Elbvertiefung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorliegen. In der vergangenen Woche bereitete der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schrödter in Otterndorf die Begründung vor.