Günter
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Urteil: Schulen müssen Muslimen Gebet ermöglichen - Pflicht: Ein Gebetsraum für Muslime |
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Urteil: Muslimen Gebet ermöglichen
Deutsche Schulen müssen es Muslimen erlauben, auch während der Schulzeit ihre Gebetsriten einzuhalten – selbst wenn diese dafür eigene Räume benötigen. Das haben Richter in Berlin entschieden und gaben damit einer muslimischen Familie Recht, die 2008 geklagt hatte.
Muslime müssen an deutschen Schulen ungehindert beten können. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am heutigen Dienstag. Damit gaben die Richter der Klage eines 16-jährigen Schülers des Berliner Diesterweg-Gymnasiums und seiner Familie statt. Die Senatsverwaltung für Bildung befürchtet, dass staatliche Schulen aufgrund dieser Entscheidung ihre Neutralität einbüßen. Die Richter hingegen sehen keine Störung des Schulbetriebs und verweisen auf die Religionsfreiheit. Muslime seien berechtigt, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich in der Schule ihr islamisches Gebet zu verrichten, erklärte das Gericht. Dazu müsse die Anstalt ihnen wenn nötig Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Schon jetzt steht fest: Der Fall ist wegen seiner Grundsätzlichkeit wohl noch nicht abgehakt. Vor Gericht wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die nächste zuständige Instanz ist das Oberverwaltungsgericht.
Begonnen hatte der Streit um das muslimische Schulgebet im Frühjahr 2008. Damals hatte sich Yunus M. laut dem Berliner "Tagesspiegel" gemeinsam mit anderen Jugendlichen im Schulflur zum Beten niedergelassen. Eine Lehrerin untersagte das muslimische Ritual mit Verweis auf das Neutralitätsgebot an Schulen. Daraufhin zogen Yunus Eltern vor Gericht. Ihr Sohn sehe sich fünf Mal täglich an festgelegten Zeiten zum Beten verpflichtet.
Pflicht: Ein Gebetsraum für Muslime
In einem Eilverfahren gab das Gericht der muslimischen Familie mit Bezug auf die in Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Religionsfreiheit Recht. Zudem müsse die Schule den Betenden einen Raum zur Verfügung stellen, der "nicht ohne weiteres zugänglich" sei. Zur Begründung hieß es, die Religionsfreiheit erstrecke sich auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden. Durch die Zuweisung eines abgeschlossenen Raumes werde aber der Gefahr einer "demonstrativen bzw. werbenden Präsentation des Gebets" begegnet. Im nun zu Ende gegangenen Verfahren entschied eine Kammer. Zudem wurden Sachverständige, etwa Islamwissenschaftler gehört. Im Eilverfahren hingegen waren drei Berufsrichter mit der Urteilsfindung betraut, wie die "Berliner Morgenpost" erklärt.
Laut der Zeitung "Frankfurter Rundschau" (FR) hatte die Schule dem Jungen nach dem vorläufigen Urteil "behelfsmäßig" einen Gebetsraum zur Verfügung gestellt. Davon, dass weitere Schulen dem Beispiel gefolgt sind oder weitere Eltern einen Betraum gefordert hätten, sei nichts bekannt. Gegenüber der FR erklärte die Berliner Islamwissenschaftlerin Riem Spielhaus, die meisten muslimischen Schüler schöben ihre Gebete vermutlich auf den Nachmittag und holten sie zuhause nach. Dies sei für Muslime zulässig. Außerdem handle es sich bei den täglich wechselnden Gebetszeiten nicht um präzise Angaben wie 11.15 oder 13.20 Uhr, sondern um Zeiträume von mehreren Stunden.
SPD mahnt religiöse Neutralität an
Im Vorfeld des Gerichtsverfahrens hatten sich Politiker verschiedener Fraktionen gegen das Schulgebet ausgesprochen: "Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Ort von Erziehung und Bildung in einem weltanschaulich und religiös neutralen Raum", sagte etwa der Berliner Bildungssenator Jürgen Zöllner von der SPD. Der bildungspolitische Sprecher der Grünen, Özcan Mutlu, sagte: "Die Schule ist ein neutraler Ort. Kreuze und Kopftücher haben dort ebenso wenig etwas zu suchen wie Beichtstühle oder Gebetsräume." Dass die Berliner sich die Schule als religionsfreien Ort wünschen, habe in diesem Jahr erst das gescheiterte Volksbegehren für die Einführung des Religionsunterrichts als Wahlpflichtfach bewiesen. Außerdem sei Schule ein Raum der Pädagogik und nicht des Gebets, egal welcher Religion. (PRO)
VON: aw | 29.09.2009
www.pro-medienmagazin.de
__________________ Liebe Grüße
Günter
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01.10.2009 21:14 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
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Schulen müssen Muslimen Gebet ermöglichen |
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Zitat: |
Original von Günter
SPD mahnt religiöse Neutralität an
Im Vorfeld des Gerichtsverfahrens hatten sich Politiker verschiedener Fraktionen gegen das Schulgebet ausgesprochen: "Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Ort von Erziehung und Bildung in einem weltanschaulich und religiös neutralen Raum", sagte etwa der Berliner Bildungssenator Jürgen Zöllner von der SPD. Der bildungspolitische Sprecher der Grünen, Özcan Mutlu, sagte: "Die Schule ist ein neutraler Ort. Kreuze und Kopftücher haben dort ebenso wenig etwas zu suchen wie Beichtstühle oder Gebetsräume." Dass die Berliner sich die Schule als religionsfreien Ort wünschen, habe in diesem Jahr erst das gescheiterte Volksbegehren für die Einführung des Religionsunterrichts als Wahlpflichtfach bewiesen. Außerdem sei Schule ein Raum der Pädagogik und nicht des Gebets, egal welcher Religion. |
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Dem ist nichts hinzu zu fügen.
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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 05.10.2009 10:09.
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05.10.2009 10:09 |
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toffil
Mitglied
Dabei seit: 10.08.2009
Beiträge: 2693
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05.10.2009 10:43 |
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Grubendol
Mitglied
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Matthäus 6:
Zitat: |
Und wenn du betest, sollst du nicht sein wie die Heuchler, die da gerne stehen und beten in den Schulen und an den Ecken auf den Gassen, auf daß sie von den Leuten gesehen werden. Wahrlich ich sage euch: Sie haben ihren Lohn dahin. Wenn aber du betest, so gehe in dein Kämmerlein und schließ die Tür zu und bete zu deinem Vater im Verborgenen; und dein Vater, der in das Verborgene sieht, wird dir's vergelten öffentlich. |
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02.05.2014 11:43 |
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