Victor
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Dabei seit: 03.11.2014
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08.11.2014 16:29 |
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Tilli
Mitglied
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08.11.2014 18:15 |
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Günter
Administrator
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Du hast Recht, Victor, neue Mitglieder können die Zusammenhänge nicht kennen.
Also, Tilli postete hier im Forum früher schon uner den Accounts Trude und Gertrud.
Dr. Nader, der nach meinem Überblick derzeitig nicht Mitglied hier im Forum ist, postete hier in der Vergangenheit als Dr. Nader, Nader, Nadermann, Der wahre Doc usw. usw. Trude ist / war (man weiß den aktuellen Status nie so genau) der Freund von Tilli-Trude und hat bei ihr den Kosenamen Schnulli, den sie hier im Forum auch oft verwendet. Der besagte Möchtegern-Arzt Nader postet im "Otterndorfer Forum", das ich auch verantworte, als Doc Holliday ...
Alles klar?
__________________ Liebe Grüße
Günter
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10.11.2014 15:48 |
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Günter
Administrator
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10.11.2014 16:03 |
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Tilli
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10.11.2014 21:22 |
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Günter
Administrator
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10.11.2014 23:36 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
Dabei seit: 11.09.2007
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10.11.2014 23:42 |
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Tilli
Mitglied
Dabei seit: 27.10.2014
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11.11.2014 12:05 |
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Günter
Administrator
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Offenbar meint Lilli-Trude das. Nur liegt sie damit absolut falsch!!!
In so einem Fall wie dem Beispiel von Erika, kann der Geschädigte froh sein, wenn er überhaupt etwas bekommt und gegen ihn als Versicherungsnehmer nicht eine Strafanzeige wegen versuchten Versicherungsbetruges erstattet wird.
Zumindest aber könnte die Versicherungsgesellschaft darauf bestehen, dass der Versicherungsvertrag wegen falschen Angaben des Versicherungsnehmers nachträglich als überhaupt nicht zustande gekommen gilt. Dann gäbe es auch nichts!
Wer Hausrat zum Neuwert (Wiederbeschaffungsentschädigung) hat, kann auch nur den Hausrat versichern, den er hat. (Da gibt es Kulanzwerte, weil man das ja nicht so konkret eingrenzen kann.)
Wer aber Hausrat für einen umzurechnenden Neuwert von 25.000 oder von 50.000 € hat und sich für 150.000 oder 200.000 € versichert, der ist
a) schlecht beraten worden und / oder
b) steht er an der Grenze zum Betrug ("Erschleichung von Versicherungsleistungen!")
Was passiert denn, wenn jemand nach einem Brand seiner Versicherung den Schaden meldet?
1. Nun zuerst muss er unverzüglich die Polizei verständigen. Übrigens auch, wenn es keinen Personen-, sondern "nur" Sachschaden gab. Die Polizei schickt dann Mitarbeiter von der Kripo oder andere Polizeibeamte, die dort ermitteln und versuchen, die Brandursache zu ermitteln!
2. Die Versicherungsgesellschaft schickt ebenfalls zeitnah Sachverständige, die den Schadensort in Augenschein nehmen. Auch die Sachverständigen werden sich damit beschäftigen, was die Brandursache ist, werden sich aber vor allem damit auseinandersetzen, welchen Wert der Hausrat hatte. Und das sind qualifizierte "Spürhunde", die auch aus der Asche noch lesen können, ob ein Wohnzimmerschrank einen Neuwert von 10.000,- € oder von 1.000,-- € hatte!
3. Versuchter Versicherungsbetrug ist ein schweres Delikt! Das sollte man sich auch beim Abschluss einer Versicherung immer wieder klar machen!
__________________ Liebe Grüße
Günter
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11.11.2014 21:06 |
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