Der Politologe
Gast
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06.09.2009 15:55 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Komisch, ich lese:
Zitat: |
Der Richter dort machte deutlich, dass Handyaufladen kein Kündigungsgrund sei. Der Arbeitnehmer wurde wieder in seinem alten Unternehmen eingestellt. Hätte er sich nicht gewehrt, wäre er arbeitslos geblieben. |
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Wie kann man etwas so Eindeutiges falsch verstehen? Natürlich klagt man gegen seinen Arbeitgeber grundsätzlich, wenn der einem kündigt und man das nicht möchte. Ebenso wie man gegen seinen Hartz-IV Bescheid grundsätzlich klagt, wenn der irgendwelche Abzüge beinhaltet.
In der DDR gab es keinerlei rechtliche Möglichkeiten, sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen zu wehren, hier schon. Die DDR ist unter anderem deswegen untergegangen, weil es dort keine Bananen gab. Schon vergessen?
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
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06.09.2009 16:09 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Zitat: |
Original von Lilly
Der gekündigte AN mußte aber erst vor Gericht ziehen, sonst wäre er leer ausgegangen. |
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Wie ich sagte, das ist Usus, das sollte man immer tun, denn man hat gute Chancen. Die Arbeitsgerichte entscheiden in der Regel nicht arbeitgeberfreundlich.
Ich habe mal fünf Jahre in einer Disco aufgelegt und wurde unvermittelt von einem Tag auf den anderen gekündigt (per Telefon) und obwohl das Arbeitsverhältnis komplett schwarz war (keine Angst, ist seit mehr als zehn Jahren verjährt), habe ich vor Gericht eine Abfindung erstritten.
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06.09.2009 16:52 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Zitat: |
Original von Tina84
Zitat: |
Original von Lilly
Der gekündigte AN mußte aber erst vor Gericht ziehen, sonst wäre er leer ausgegangen. |
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Lilly, noch nicht gemerkt, Grubendohl schreibt in jedem zweiten Posting von "vor Gericht ziehen" und von "klagen"! Ein verhinderter Jurist! |
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Das ist eine Lüge.
Zitat: |
Original von Tina84
Also ich finde es scheiße, dass man die selbstverständlichsten Dinge mit eine Klage durchsetzen muß! Wer seinem Mitarbeiter wegen des Aufladens seines Handys fristlos kündigt, der hat doch einen Knall! |
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Kannst du ja auch finden, dann bist du eben auch ein leichtes Opfer für Arbeitgeber.
Mit einem "Also ich finde es scheiße" wirst du einer Kündigung nicht entgehen.
Tretet in die Gewerkschaft ein, Kinder, dann habt ihr automatisch einen Rechtsschutz in Arbeitsgerichtsprozessen.
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Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 06.09.2009 16:58.
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06.09.2009 16:54 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Du hast was von "jedem zweiten Posting" geschrieben, und das ist schlichtweg falsch.
In diesem Thread geht es um einen Arbeitsgerichtsprozess, schon vergessen?
Warum gibt es wohl die Gewaltenteilung in Regierung, Verwaltung und Gerichte? Damit Regierung und Verwaltung nicht alles mit uns machen. Mich deswegen anzugiften, weil ich unser System in dieser Beziehung gut finde, ist dumm.
Weil ich nicht zur Bundeswehr wollte, musste ich mich mit zwei Ausschüssen rumplagen und schließlich gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen (natürlich gewonnen) - deswegen lehne ich aber weder das System noch die Bundeswehr ab.
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06.09.2009 17:14 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Zitat: |
Original von Der Politologe
Zitat: |
Original von Grubendol
Weil ich nicht zur Bundeswehr wollte, musste ich mich mit zwei Ausschüssen rumplagen und schließlich gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen (natürlich gewonnen) - deswegen lehne ich aber weder das System noch die Bundeswehr ab. |
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Ach, du lehnst die Bundeswehr nicht ab, willst dich aber selber drücken! Sollen doch die anderen ihren Kopf hinhalten. Wie solidarisch! |
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Ich habe mich nicht gedrückt, sondern einen sozialen Dienst geleistet, den ich für sinnvoller erachtet habe. Ich habe ein im Grundgesetz verbrieftes Grundrecht in Anspruch genommen.
Hast du ein Problem mit dem Grundgesetz?
Du musst verstehen, dass hier in der Bundesrepublik Bürgerrechte gelten und man nicht nach Bautzen kommt, weil man nicht mit einem Gewehr rumlaufen will.
Ebenso leben wir nicht in Timbuktu, wo einen der Boss mal eben so feuern kann, wenn es ihm passt.
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06.09.2009 17:24 |
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toffil
Mitglied
Dabei seit: 10.08.2009
Beiträge: 2693
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Zitat: |
Original von Soldier
Zitat: |
Original von Grubendol
Ich habe mich nicht gedrückt, sondern einen sozialen Dienst geleistet, den ich für sinnvoller erachtet habe. Ich habe ein im Grundgesetz verbrieftes Grundrecht in Anspruch genommen. |
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So dann warst du also ein Drückeberger!!! Ein sog. ZDL!! Wasser predigen und Wein saufen! Das liebe ich!
Diese roten Faullenzer, die sich der deutschen Mannespflicht Volk, Frau und Kinder zu verteidigen, entziehen, die liebe ich! Du schwadronierst hier toll herum, aber wenn es konkret wird, dann läufst du weg wie Lafontaine und stellst dich nicht!!!
[gestrichen, da beleidigend! - mfg Günter]
http://www.spiegel.de/img/0,1020,322307,00.jpg |
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Was ein bodenloser Unsinn!
"Wer nicht wählt, darf sich nicht beschweren!". "Wer nicht selbst dient, darf nicht für die Bundeswehr sein!"
Ganz nebenbei könnte es bei Lafontaine (zumindest theoretisch) auch so gewesen sein, dass er irgendwann einsehen mußte, seine sozialwirtschaftlichen Absichten stoßen beim Genossen der Bosse auf Granit, und es gibt keine Möglichkeit, sie durchzusetzen, was mit seinem Gewissen nicht vereinbar war. So stellt er es jedenfalls selbst dar, und man darf sich jetzt aussuchen, ob er dieses Gewissen wirklich hatte oder nicht.
__________________ Der Zweck der Diplomatie ist die Verlängerung von Krisen!
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07.09.2009 10:45 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Zurück zum Thema: man muss seine Interessen verteidigen, zur Not auch vor Gericht. Dass wir das können, hebt unser Land aus vielen anderen heraus, weshalb für mich zur Wahl zu gehen Pflicht ist.
Ebenso ist für mich Pflicht, einer Gewerkschaft anzugehören und nicht nur als Trittbrettfahrer von den erstrittenen und eventuell erstreikten Lohnerhöhungen zu profitieren. Außerdem hat man, und das ist für mich wesentlich, einen kostenlosen Anspruch auf Rechtshilfe, und das ist gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, wenn die Arbeitgeber gerne aus fadenscheinigen Gründen kündigen, eine Menge wert.
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 07.09.2009 12:16.
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07.09.2009 12:15 |
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Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256
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07.09.2009 12:17 |
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